301

Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

K
Wichtig ist es auch, sich im Pflegeheim einmal zu erkundigen, welche Vollmachten da vorliegen (Kopien anfordern) und vor allem wer als Ansprechperson im Überleitungsbogen / Patientenakte angegeben ist.
Es wird in der Regel nicht geprüft (!), ob es der Wille des Patienten auch ist, wenn Bruder 2 mehr zu sagen hat als Bruder 1. Das Personal kennt sich in der Regel auch nicht (!) mit Verfügungen und Vollmachten aus. Sie interessieren sich in der Regel auch nicht (!) dafür, wie die familiären Verhältnisse sind. Sie wählen die Ansprechperson, die am schnellsten zu erreichen ist und gut zu händeln.
Menschliche Schicksale in der Familie bzw. generelle Familien - Fragen sind nicht relevant.

Ich habe viel mit diesen Einrichtungen zu tun, und meine Erfahrungen : verlässt du dich, bist du verlassen.

10.11.2022 13:26 • x 3 #106


CanisaWuff
Zitat von Perzet:
Er hing am Haus. Deswegen haben wir verzichtet, weil er eh schon soviel bezahlt hat.

Nur weil Du oder Deine Brüder im Grundbuch steht, muss er ja nichts an Euch bezahlen.

Aber ist egal, das ist auch rum, ihr habt es nicht gemacht und ihm übertragen.

10.11.2022 13:45 • x 1 #107


A


Hausverkauf der Kinder, Erblasser lebt noch

x 3


P
Zitat von Kerstin_2016:
Sie wählen die Ansprechperson, die am schnellsten zu erreichen ist und gut zu händeln.


Danke für Deine Hinweise.
Mein ältester Bruder ist dort eingetragen. Wir dachten, wir verstehen uns gut.
Er wohnt in der Nähe und ist tatsächlich fast täglich dort. Kümmert sich. Nach seinen Vorstellungen hat es zu laufen. Endlich.
Vater hat erkannt, daß er nichts dagegen machen kann, spielt mit.

10.11.2022 14:11 • #108


W
Zitat von Perzet:
Danke für den Link. Genau. Mir wurde der Makler (nachträglich) verkauft als jemand tolles, der kostenfrei eine Bewertung erstellen würde.

Seit wann sind Makler Gutmenschen? Es kann allerdings sein, dass er seine Dienste zunächst kostenfrei anbietet, um sich ein zukünftiges Objekt zu sichern. Den Hinweis, in vor versammelter Mannschaft zu fragen, wie er gedenkt ein Haus zu verkaufen, wenn der Eigentümer noch lebt, finde ich gut. Bringt vielleicht neue Erkenntnisse, welche Absprachen mit Deinen Brüdern getroffen wurden.

Du kannst Dir einen aktuellen Grundbuchauszug besorgen, dann hast Du einen Überblick, welche Belastungen und Verfügungen auf dem Haus liegen. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, Regelungen bzgl. der Erbfolge / Verkauf im Grundbuch festschreiben zu lassen, dann wird es richtig kompliziert.

Und ja, ein Anwalt für Erbrecht scheint unumgänglich.

10.11.2022 14:23 • x 6 #109


P
Grundbuchauszüge sind vorhanden, wenn auch nicht aus neuester Zeit.

Ich habe die beiden Generalvollmachten gefunden. Sie wurden für alle drei Kinder gleich ausgefüllt (upps, denke ich, so hieß es letztes Jahr).

Die Kurzversion erlaubt alles.

Die dreiseitige Vollmacht gilt explizit nicht für Immobilienverkauf. Das ist raus genommen aus der Generalvollmacht.

Ich fahre gleich rüber. Ist nicht um die Ecke, brauche also ne Stunde für den Weg.
Und Bruderherz hat von 'Wertgutachten' geschrieben, als er den Termin mitteilte.

10.11.2022 16:16 • x 3 #110


T
Zitat von Perzet:
Und Bruderherz hat von 'Wertgutachten' geschrieben, als er den Termin mitteilte

Vor Gericht braucht es aber ein Gutachten, das von einem staatlichen vereidigten Gutachter erstellt wurde.
Ein Maklergutachten ist vor Gericht nicht zulässig.
Das weiß ich tatsächlich zu 100% sicher.

10.11.2022 16:22 • x 2 #111


P
Kurze Rückmeldung: Termin ist geschafft. Solange der Makler dabei war, waren wir konzentriert. Danach kamen die ganzen Wunden wieder zum Tragen.

Der Makler selber kam sehr seriös und glaubhaft rüber. Natürlich hofft er auf einen Auftrag, wenn es soweit ist.
Und das war für mich wichtig, daß zumindest respektiert wird, daß Vater noch lebt und nicht verkaufen würde.
Das war die Grundlage des weiteren Gesprächs.
Der Makler stellte die verschiedenen Kriterien für seine Wert/Preisermittlung vor. Und er stellte sich den verschiedenen Fragen souverän.
Auf diese Weise gibt es eine Art grober Betrag als Orientierung, wo der Wert des Hauses wohl steht.
Aber auch Fragen zu möglichen Abläufen oder üblichen Vorgehensweisen ergaben neue Einblicke in die aktuellen Regeln.

Sorry, mein Kopf ist gerade so müde.

10.11.2022 23:04 • x 2 #112


G
... dann schlafe Dich erstmal richtig aus.

Gute Nacht, Du Tapfere! Schlafe tief und fest.

10.11.2022 23:21 • x 3 #113


Ayaka
das klingt ja sehr gut - du kannst echt stolz auf dich sein, dass du es geschafft hast dich dem zu stellen - Respekt!

und jetzt ein ordentliche Mütze Schlaf

11.11.2022 00:04 • x 3 #114


CanisaWuff
Zitat von Perzet:
Der Makler selber kam sehr seriös und glaubhaft rüber.

Du hattest ein gutes Gefühl bei ihm?
Das ist gut... ich wollte mir eine Wohnung kaufen, aber der Makler war einfach so schrecklich aufdringlich... da habe ich dann verzichtet. Hab jedesmal ans Ohr gefasst, ob es noch da ist, wenn er aufgelegt hat...

11.11.2022 15:31 • #115


P
Zitat von CanisaWuff:
Du hattest ein gutes Gefühl bei ihm?


ja, tatsächlich. Kompetent, seriös war unser Eindruck. Erste Aussage von mir war der Hinweis, daß der Eigentümer noch lebt. Kein Problem. Natürlich hofft er auf einen späteren Auftrag. Dies war dann offen kommuniziert und somit klar.
Das, was er vortrug, war fundiert.

11.11.2022 16:51 • x 1 #116


W
Hallo, Mal eine Frage, wie ist die Geschichte denn nun weitergelaufen?
Und wie ist der aktuelle Stand?

Was ich hier vermisse sind 2 Dinge:
Erstens: Gibt es ein Testament? Ist es notariell abgesichert? Wurde es durch ein neues Testament ungültig?
Da muß man evtl auch das Testament der Mutter heranziehen oder evtl ein früheres Ehegattentestament. Ohne Fachanwalt für Erb- und Familienrecht geht da gar nichts!

Zweitens: Die Vollmachten sind schön und gut, wie sind diese abgesichert? Sie könnten theoretisch längst durch neue ersetzt worden sein. Wichtig ist auch die Frage einer Vormundschaft. Solange kein Vormund eingesetzt wurde, ist es gut, aber das geht leider sehr sehr schnell. Eine Möglichkeit wäre, daß Du mit Deinem Vater sprichst, daß im Falle eines Falles er Dich als Vormündin haben möchte. Da wäre es dann gut ihm mal zu zeigen, was zwei der drei Erben bereits am Haus veranstalten...
Also mach mal einen Tagesausflüg mit Deinem Vater

01.05.2023 03:25 • #117


P
Hallo @Wolfstanz
danke der Nachfrage. Wie es weiterging?
Da ich zeitlich doch am Maklertermin teilnehmen konnte habe ich somit wohl inhaltlich ein paar Pläne gesprengt. Es wurden insgesamt viele Fragen gestellt. Aber die einfache Nachfrage der voraussichtlichen Abläufe, wie lange - im Falle des Falles - es dauern würde, bis überhaupt Geld konkret fliessen würde, änderte offensichtlich den Ausdruck in deren Gesichtern.
Die Antwort des Maklers war klar - es dauere mindestens noch mehrere Monate..
Seitdem ist deutlichere Ruhe eingekehrt. Es wurde nur noch hier und da ein wenig gemacht. Zur Zeit wird ein Teil des Gartens mitgenutzt und Sachen angepflanzt.

Mein Vater lebt noch, geht auf die 100 zu. Aber den kannst du da nicht mehr für irgendwas einspannen oder wohin fahren. Auch äußert er sich nicht klar genug. Zuletzt hatten wir ein Gespräch über seine Finanzen. Als ich ihm erklärte, daß ich da diejenige bin, die ,wenn überhaupt, Überweisungen tätigt, wäre sein Geld soweit noch vorhanden. Es war deutlich zu spüren, wie erleichtert er war, geradezu entspannt. Anscheinend hatte er etwas anderes erwartet. Er fragt auch immer, was mit dem Haus ist. Yep, das gibt es noch.

Der Makler hatte zu Beginn nach den Verhältnissen gefragt. Da sein irritierter Blick dabei zu mir ging, schien klar zu sein, daß er um meine Blockade wußte. Auch, daß Vatern nicht würde verkaufen wollen, wurde fairerweise von uns allen bestätigt.

Die Vollmachten wurden erst vor zwei Jahren unterschrieben, am Abend vor einer OP im Krankenhaus. Da gibt es wohl nichts neueres.
Auch haben wir kein weiteres Testament gefunden. Es gab nur eines zwischen meinen Eltern. Muttern ist vor über zwanzig Jahren verstorben.

Im Moment ist unser Verhältnis etwas ruhiger. Skepsis bleibt vorhanden, in alle Richtungen.

Meine Priorität war und ist, dass ich selber wieder auf die Beine komme. Das dauert nach so langer Zeit der hohen Belastungen. Es wird!

01.05.2023 09:48 • x 1 #118


Vilya
@Perzet
Ich hab jetzt nur überflogen, aber ist dein Paps noch in der Lage seine Beerdigung zu planen und auch direkt zu bezahlen? Dann könnten deine Brüder da nichts mehr machen.

01.05.2023 10:01 • #119


L
Habe Deinen Thread auch gerade erst gesehen.
Gut, dass Du da beim Maklertermin due Fakten klarstellen konntest.
Zur Beerdigung möchte ich Dir nur kurz was aus meiner Familie erzählen, was mich nach 23 bzw. 20 Jahren immer noch wütend macht.
Meine Großeltern hatten beide eine enge Beziehung zum Meer und wollten beide eine Seebestattung. Das war seit Jahrzehnten so festgelegt.
Mein Großvater starb zuerst und wurde dann im Familiengrab beigesetzt. Meine Großmutter folgte ihm 3 Jahre später. Meine Onkel und Tanten haben dann behauptet, dass sie das so gewollt hätten.
Vielleicht wäre es gut, mit Deinem Vater noch einmal die Beerdigung anzusprechen und dann in seinem Sinne zu handeln, bevor es zu spät ist

01.05.2023 10:29 • #120


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag