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Brauche rat zwecks hausverkauf und Scheidung

Minapina007
Hallo liebe Mitglieder

Ich habe mich vor fast 4 jahren von meinem mann getrennt,er ist dann auch direkt zu seiner affäre gezogen bei der er bis heute noch lebt.Wir haben gemeinsam zwei kinder(16,10) und wohnen noch in unserem gemeinsamen haus.Bei uns ging es die letzten jahre ständig berg auf und berg ab,ich wollte schon immer das haus verkaufen mit der Zustimmung meines mannes,weil ich es mir einfach nicht leisten konnte auf dauer.Wir haben es damals so geregelt,besser gesagt er,das er die kreditrate fürs haus alleine bedient und ich darauf auf unterhalt für mich und die kinder verzichte.Und ich dann halt nur die Nebenkosten alleine trage.In den letzten zwei jahren,wurde es richtig schlimm,er wurde von seiner tussi rausgeschmissen und ich depp hab ihn wieder zurück genommen,er lebte 8 monate wieder bei uns bis die alte ihn dann schließlich wieder um den finger gewickelt hat und er uns daraufhin ein zweites mal verlassen hat.Ich hab aus meinen Fehlern gelernt und habe jetzt eine Wohnung für mich und die Kids gefunden und kann ab dem 1.05 einziehen.Haben uns geeinigt das haus zu verkaufen und uns endlich scheiden zu lassen.Jetzt stellt er mir ständig Rechnungen vor,das mir nur die und die Summe übrig bleiben würde nach abzug der kreditkosten fürs haus,und dazu will er für die letzen jahre eine nutzungsentschädigung haben,die ich schriftlich letzten monat von seinem Anwalt bekam.Ich muss dazu sagen,das er vor unserer heirat Eigenkapital besass was er vererbt bekam,und ich hatte nichts ausser meinen lohn.Wir haben uns dann nachdem wir geheiratet hatten und unsere Tochter dann schon auf der welt war,eine Eigentumswohnung damals gekauft und das Eigenkapital mit rein gesteckt und den rest finanziert.Im jahr 2017 haben wir unsere Wohnung verkauft,die restschuld bei der bank beglichen und sind mit 180.000 euro gewinn in unser neues haus gezogen,haben dann gemeinsam 100 000 euro wieder als Eigenkapital reingesetzt und den rest bis heute finanziert.Er hat sich dann ein auto für 40000 euro gekauft und des rest haben wir halt für das haus an Renovierungsarbeiten etc ausgegeben.Das haus hat heute einen wert von 600 000 euro,auf der bank sind noch schulden mit über 360000 euro.Wir stehen beide im Grundbuch,jeweils zur Hälfte wie auch im Kreditvertrag bei der bank.Meine frage ist jetzt die,was würde mir bei einem verkauf zustehen?Ich arbeite nach wie vor,hab auch einen nebenjob und kümmer mich weiterhin um unsere kinder die bei mir leben.Er will mich aufs letzte auseinander nehmen,und mir wurde dringend geraten mir anwaltliche hilfe zu holen.vielen lieben dank schonmal

19.02.2024 06:59 • #1


Charla
@Minapina007
Sofern ihr beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch steht, steht jedem von euch die Hälfte zu, von dem was dann, nach Abzug seines Anfangsvermögens, Vorfälligkeitsentschädigung und restlicher Kreditraten noch übrig bleibt.
Bitte lasse dich unbedingt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten, damit du weißt was auf dich zukommt und wie du dich weiter verhalten kannst. Keine voreiligen Entschlüsse und Zustimmungen geben.

PS:
Zitat von Minapina007:
dazu will er für die letzen jahre eine nutzungsentschädigung haben

Sofern ihr nichts schriftlich vereinbart habt, kannst du versuchen über einen Anwalt durchzubekommen, dass alles andere was er jetzt nachfordert, mit dem Unterhaltsverzicht für dich und die Kinder abgegolten war und ist.

Viel Glück und Kraft !

19.02.2024 07:23 • x 4 #2


A


Brauche rat zwecks hausverkauf und Scheidung

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Minapina007
@Charla vielen lieben dank schonmal.Ja ohne anwalt wird es auch nicht funktionieren.Ich lasse mich auch zu sonst nichts anderem ein,ja wir stehen beide jeweils zu 50% im Grundbuch mit drin.liebe grüße

19.02.2024 07:32 • x 1 #3


Minapina007
@Charla schriftlich hab ich von ihm damals bekommen,das er bereit ist die hausrate zu stemmen und ich und die kinder hier wohnen bleiben dürfen,ich dafür bereit bin auf jeglichen Unterhalt zu verzichten.Das natürlich ohne anwalt oder notariell beurkundet,sondern alles selbst geschrieben und festgehalten.

19.02.2024 07:34 • #4


K
Grob kann man sagen: Kaufsumme / Jetziger Wert oder Verkaufserlös (wahrscheinlich in Eurem Fall letzteres) abzüglich sein eingebrachtes Eigenkapital und der Kreditkosten. Das dann geteilt durch 2. Grob wird die Rechnung aufgehen.

Und was die Nutzungsentschädigung betrifft.... puh. Man kann halt nicht das Eine wollen, ohne das Andere in Kauf nehmen zu müssen. Wenn er jetzt meint, im Nachhinein eine Nutzungsentschädigung für die Vergangenheit verlangen zu können und dafür die Vereinbarung zu vergessen, dann müsste man ihm mal vor Augen halten, welche Unterhaltsforderung monatlich auf ihn zugekommen wäre. Die von Euch geschlossene Vereinbarung muss in meinen Augen nicht notariell beglaubigt worden sein, um Gültigkeit zu besitzen. Ein Richter würde meiner Meinung nach so oder so aufrechnen, wenn es hierbei zum Streit kommen würde.
Ich an seiner Stelle würde die Forderung einer Nutzungsentschädigung ganz schnell wieder vergessen. Schon allein moralisch ist es in meinen Augen das Letzte, wenn man der Mutter Geld dafür abknöpft, im gemeinsamen Haus zu wohnen und die Kinder zu versorgen. Um sich dann noch am Ende nicht um deren Unterhalt gekümmert zu haben, denn den hat er ja über die Jahre nicht gezahlt.

Ich würde Dir auch dringend anraten, einen Termin beim Anwalt zu machen. Alles andere wäre fahrlässig. Ein Trennungsforum kann ja keine Rechtsberatung ersetzen.

19.02.2024 07:48 • x 1 #5


Charla
@Minapina007
Zitat von Minapina007:
Das natürlich ohne anwalt oder notariell beurkundet,sondern alles selbst geschrieben und festgehalten.

Aber von ihm auch unterzeichnet ?
Lasse dich dahingehend unbedingt vom Fachanwalt für Familienrecht beraten, jetzt erst damit anzukommen läßt viele Fragen offen . . .

19.02.2024 07:49 • #6


Minapina007
@KlausHeinrich vielen lieben dank schonmal.Es gibt jetzt schon streit,und ich sehen das es zu einem rosenkrieg kommen wird.Ich reiße mir täglich den Ar. auf,mit hauptjob und nebenjob 3 mal die woche um für mich und unsere kinder grad so über die runden zu kommen,habe wie schon oft gesagt das wir verkaufen sollen,weil mich allein die Nebenkosten für ein Haus runterziehen.Aber er hat sich ständig quer gestellt.Ja ich werd mir jetzt aufjedenfall einen Anwalt für Familienrecht suchen und mir hilfe holen.Anderst wird das sonst gar nicht möglich mich mit ihm irgendwie zu einigen.

19.02.2024 07:56 • #7


Minapina007
@Charla ja auch von ihm unterzeichnet.

19.02.2024 07:57 • x 1 #8


HerrZ
Zitat von KlausHeinrich:
Schon allein moralisch

... Nur hat Moral leider nix mit Rechtsprechung zu tun.

Werte Mina,

Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden, dass heißt diese Ansprüche sind, sofern nie schriftlich formuliert, nicht geltend gemacht worden. Hier kannst Du nur über einen guten Anwalt auf einen mündlichen Vertrag plädieren. Nach meiner Meinung läuft die Regelung aber Gefahr als sittenwidrig eingestuft zu werden, denn auf Kindesunterhalt darf und kann man nicht verzichten.
Du brauchst einen guten Fachanwalt für Vertragsrecht und einen Fachanwalt für Familienrecht.

Den Rechnereien mit Restwerten, Nutzungsentschädigung, Kreditanteilen, etc. kann auch nur ein Fachanwalt für Immobilienrecht gerecht werden, das schaffst nicht nur Du nicht, das schafft hier niemand.

Summe: Mach Dich schlau, such Dir ne Kanzlei mit mehreren Anwälten, die die genannten Fachgebiete abdecken. Kein Wald-und-Wiesen-Anwaltsbüro mit 2 Leuten. Ab hier wird scharf geschossen werden müssen.

Last, but not least: Bei Scheidungen, gerade mit Immobilien gilt immer: Gesagt ist gesch*ssen, geschrieben ist gesagt. Ich hoffe Du hast viel Schriftliches, wenn nicht fang damit an.

Toitoitoi.

@Fliesentisch
Du weißt mehr als ich mit meinem fundierten Halbwissen.

19.02.2024 08:16 • x 3 #9


Minapina007
@HerrZ vielen dank für deine anwort.Unterhalt verlange ich ja auch nicht zurück,ich verlange eigentlich gar nichts mehr von ihm.Nur lass ich mich nicht ausbeuten und man stellt mir Rechnungen jetzt schon auf was von meinem anteil der übrig bleiben sollte alles abgezogen wird,grad wie diese nutzungsentschädigung eben.Ja ich werd mir aufjedenfall eine Kanzlei aussuchen mit mehreren Anwälten.Weil so hat das alles keinen Sinn mehr.

19.02.2024 08:30 • #10


Läufer71
Guten Morgen liebe TE, d.h. Du hast noch keinen guten Anwalt für Immobilienrecht?

19.02.2024 08:38 • #11


Minapina007
@Läufer71 nein das habe ich noch nicht

19.02.2024 08:41 • #12


Rheinländer
@Minapina007

Es wurde bereits gesagt. Suche dir dringend einen guten Anwalt (Google hilft da sehr) und lasse dich umgehend beraten. Je eher du diesen Schritt gehst, desto besser wirst du bald wieder schlafen können. Überlasse dem Anwalt die Kommunikation mit deinem Ex.
Da sich dieser nicht an Absprachen hält, wäre von deiner Seite über den Anwalt zu prüfen, inwieweit dir nachehelicher Unterhalt zusteht und auf jeden Fall eben auch Unterhalt für die Kinder einfordern.
Drücke dir die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet.

19.02.2024 08:43 • x 1 #13


Haeschen
Schade, allerdings ist mir nicht klar, warum du das Haus nicht halten kannst .
Dein Mann bedient die Kredite, du vermutlich NK, Versicherung und Steuerlast.
Das ist überschaubar.

Ich besitze selbst ein Häuschen, bediene alles in Eigenleistung ohne Finanzspritze eines Mannes, das ist gut machbar. Hier solltest du dich finanziell vielleicht optimieren lassen, auch dabei ist ein Anwalt hilfreich.
Es gibt oft Einsparungsmöglichkeiten in Versicherungsverträgen, die dir nicht bewusst sein können.

Wenn du unbedingt verkaufen möchtest, ist ein Fachanwalt ein MUSS, zZt stagniert der Markt, auch Bauanträge gehen zurück, also, es könnte schwierig mit dem Verkauf werden.
Aber nur Mut, v.a. lass dich nicht über den Tisch ziehen, Anwälte sehen Möglichkeiten, die dir nicht im Traum einfallen würden, diese Erfahrung habe ich gemacht.
Passt schon und wird laufen

19.02.2024 08:49 • #14


Charla
@Minapina007
Zitat von Minapina007:
Nur lass ich mich nicht ausbeuten und man stellt mir Rechnungen jetzt schon auf was von meinem anteil der übrig bleiben sollte alles abgezogen wird,grad wie diese nutzungsentschädigung eben.


Du hast ja auch noch ein Wörtchen mitzureden und dein zukünftiger Anwalt auch

ausserdem hast du es ja auch schriftlich von ihm das er damit einverstanden war!

Sein Anwalt wittert Geld und ist bereit alles zu schreiben was dein Ex ihm vorjammert . . .
so gings mir mal ähnlich, viel Lärm um nichts wie sich dann rausstellte.
Ich glaube Ex ärgert sich heute noch darüber weil er seinem Anwalt dafür viel Geld überweisen musste

19.02.2024 08:51 • #15


A


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