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Brauche rat zwecks hausverkauf und Scheidung

Minapina007
@Haeschen vielen dank für deine antwort.Weil ich seit 4 jahren keine ruhe mehr habe,trotz Trennung kommt er immer wieder um die kinder zu sehen,wie es ihm passt.besitzt weiterhin die Hausschlüssel,hat unmengen an zeug hier noch rumliegen,ich hab jedesmal angst wenn ihn seine trulla wieder rauschmeisst das er hier vor der türe steht.Selbst wenn ich das haus halten könnte,müsste ich ihn auszahlen und das würde er verlangen so gut kenn ich ihn,und das kann ich mir schlichtweg einfach nicht leisten,er würde trotz allem immer wieder hier herkommen,weil das haus uns noch bindet,egal wie ich es mit ihm regeln würde wenn ich hier geblieben wäre,er hätte immer ne Option zurück zukommen.Da es ja auch sein hälftiger besitz ist

19.02.2024 09:00 • x 1 #16


Charla
@Minapina007
Zitat von Minapina007:
Weil ich seit 4 jahren keine ruhe mehr habe,trotz Trennung kommt er immer wieder um die kinder zu sehen,wie es ihm passt.besitzt weiterhin die Hausschlüssel,hat unmengen an zeug hier noch rumliegen,

Wenn er noch Unmengen von seinem Zeug da hat kann er auch keine Nutzungs-Entschädigung von dir verlangen, sondern eher du es verlangen kannst wegen seinem Unterstellen bei dir im Haus , nach einem halben Jahr ist sein Zurückkommen nicht mehr zu erwarten, allgemein ist spätestens dann auch der Haustürschlüssel abzuliefern.
Kinder sehen nur nach vorheriger Abmachung und regelmäßig , Kids können dann vorm Haus auf ihn warten. Du hast ihm viel zu lang die Leine gelassen und er hat das/dich ausgenutzt.
Besorge dir schnellstens einen Anwaltstermin, so kehrt Ordnung und langsam auch Ruhe ein - weil du so mehr Sicherheiten für dich hast.

19.02.2024 09:09 • x 2 #17


A


Brauche rat zwecks hausverkauf und Scheidung

x 3


B
Also, es ist immer eine Katastrophe, wenn Laien glauben, dass man so schwer wiegende Regelungen wie nach einer Trennung selbst machen könnte.
Erstens. Kindesunterhalt ist ein Unterhaltsanspruch, den die Kinder gegenüber den Eltern haben. Es ist klar gesetzwidrig darauf zu verzichten.
Auch ist die Konstruktion ich zahle die Kreditkosten und dafür keinen ku nicht konform.
Das ist ein riesen kuddel muddel den ihr jetzt habt. Denn anders als hier behauptet wird ein Richter nur Vereinbarungen absegnen, die rechtens sind. Nicht umsonst müssen Scheidungsfolgenvereinbarungen notariell beglaubigt werden.
Aus diesem Grund kommt es jetzt zum Rosenkrieg.

Also wenn ihr beide im Kreditvertrag steht, seit ihr im Außenverhältnis einzeln für die Bank zuständig. Bleiben die Zahlungen von deinem Mann aus, so wird sich die Bank an dich wenden.

Dein Mann hat nun einen Anwalt, dessen Job ist es, für ihn das Maximum rauszuholen.
Zunächst einmal: Nutzungsentschädigung geht nicht rückwirkend.
Insofern ist das etwas beruhigend.
Für die Höhe gibt es komplizierte Regelungen, also etwas für Profis.
Was die Scheidung betrifft.
Grob betrachtet:
Man nehme das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung und zieht das Anfangsvermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung ab.
Dieser Unterschied ist der Zugewinn und wird geteilt.
Wer zu welchem Anteil im Grundbuch steht, ist egal.
Kompliziert wird es wenn während der Ehe Vermögen zum Beispiel durch Erbschaft dazukommt. Je nachdem wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen zugeschlagen.

Es ist nicht schwer den Zugewinn zu bestimmen. Kompliziert ist es, die Höhe des endvermogens und des Anfangsvermögen zu bestimmen.

Kurz, euer Fall ist ein Musterbeispiel dafür wie man es nicht machen sollte.
Gut, diese Erkenntnis ist nun zu spät. Daher ist jetzt unbedingt ein ra von dir einzuschalten. Der wird folgendes Aufgabe haben:
Abwehr von nicht berechtigten Ansprüche
Einfordern berechtigter Ansprüche
Finden von Lösungen mit dem Anwalt des Nochmann.
Denn: es gibt immer Gestaltungsmöglichkeiten.
Beispiel Haus.
Ihr solltet abklären ob es sinnvoll ist das Haus ihm zu übertragen. Dann kann man schauen ob du aus dem Kredit kommst.
Ihr könntet gemeinsam das Haus verkaufen. Das ist einfacher als via Teilungsversteigerung die Hütte zum Schleuderpreis zu verticken, bloß weil einer schmollt.
Beispiel Kindesunterhalt
Hier gibt es Möglichkeiten im Innenverhältnis Regelungen gesetzeskonform zu finden.

Kurz: es wäre gut wenn du mir deinem Nochmann zu fairen und einvernehmlichen Lösungen kommt. Damit wird am wenigsten Geld verbrannt.
Aber dazu brauchst du einen eigenen ra.

19.02.2024 09:11 • x 4 #18


Minapina007
@Charla so sehe ich das auch.vielen dank

19.02.2024 09:18 • x 1 #19


B
@Minapina007
Oh, so einfach ist es tatsächlich auch nicht.
Denn wenn noch geraffel vom Ehemann im Haus ist, gilt sein Wegzug nicht unbedingt als Auszug und somit gilt die 6 Monatsregelung nicht.
Erwähnte ich dass es nun Zeit ist, einen Anwalt zu konsultieren, der dir genau erklärt was geht und was nicht?

19.02.2024 09:22 • #20


Minapina007
@Charla ich hab lange genug auch während unserer ehe die klappe gehalten und immer das gemacht was man von mir verlangt hat.Das Problem dahinter ist,das er narzisstische züge hat?und ich sogar behaupten kann er wäre ein Narzisst.Und jeder wo sich mit diesem thema ein bisschen auskennt,weiss wie schwer es ist von so einem menschen los zukommen.Aber dennoch ich habe es jetzt geschafft,und ziehe im mai aus.Mietvertrag ist unterschrieben.Ich hab lange genug alles mit mir machen lassen,immer den kindern zuliebe,um ja nicht die Familie zu zerstören.Aber es reicht einfach…So wie du es sagtest er hat es mit mir machen können und ich hab es so hingenommen.

19.02.2024 09:23 • x 3 #21


B
@Minapina007
Deswegen solltest du aber sicher gehen, dir nicht ins Knie zu schießen.
Wenn du nun ausziehst, bist du dennoch haftbar, wenn es blöd läuft.

19.02.2024 09:26 • #22


C
Zitat von BernhardQXY:
Was die Scheidung betrifft.
Grob betrachtet:
Man nehme das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung und zieht das Anfangsvermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung ab.
Dieser Unterschied ist der Zugewinn und wird geteilt.
Wer zu welchem Anteil im Grundbuch steht, ist egal.

Das stimmt so nicht ganz. In der Zugewinnsgemeinschaft ist es nicht so, dass bei Vermögen zusammengeworfen werden und danach die Anfangsvermögen rausgerechnet werden, sondern:

Jeder Ehepartner hat eigenes Vermögen, das sich aus Anfangsvermögen und Zugewinn (aber nicht aus Verlusten!) und Ansprüchen (zb Rentenpunkten) zusammensetzt. Die daraus entstehenden Salden werden dann ausgeglichen. Daher ist es extrem wichtig, wer im Grundbuch steht.
.

19.02.2024 09:27 • #23


Minapina007
@BernhardQXY vielen dank für deine antwort.Wir haben uns bereits geeinigt das des haus verkauft werden soll,es steht schon im Internet zum Verkauf.Mir ging es letzendlich nur darum,weil er rückwirkend nutzungsentschädigung verlangen wird.

19.02.2024 09:27 • #24


Minapina007
@BernhardQXY ja das weiss ich.Aber das haus steht seit dem Wochenende zum verkauf.Ich hab mich ja bemüht so wie er es verlangt hatte mir nach einer Wohnung ausschau zu halten,die hab ich gefunden sodass wir verkaufen können.

19.02.2024 09:29 • #25


Minapina007
@carlos7 mein ex meinte gestern zu mir,ihm sei es sch. egal was im Grundbuch steht und meine Rechte interessieren ihn nicht,ich werd schon sehen was mir von meinen 50%grundbuch Anteil am Ende übrig bleibt.Wir sind nur noch am diskutieren und streiten,bin froh wenn das alles endlich irgendwann ein ende hat

19.02.2024 09:33 • #26


B
Zitat von carlos7:
Daher ist es extrem wichtig, wer im Grundbuch steht.

Grundsätzlich hast du Recht
Allerdings ist es im Endeffekt relativ egal, ob ich jedes Vermögen einzeln betrachte oder so wie von mir beschrieben. Denn in deinem Fall wird dann eine Ausgleichszahlung fällig. Rechne das Mal nach.
Im Falle des Alleineigentum wird der Zugewinn dennoch geteilt. Der Besitzer muss dem Partner den Zugewinn des Wertes ausgleichen.
Im Falle hälftigen Besitz ist der Zugewinn quasi automatisch geteilt.
Denn es ist während der Ehe völlig egal wer was zählt.

Im fa

19.02.2024 09:38 • x 1 #27


C
Zitat von Minapina007:
@carlos7 mein ex meinte gestern zu mir,ihm sei es sch. egal was im Grundbuch steht und meine Rechte interessieren ihn nicht,ich werd schon sehen was mir von meinen 50%grundbuch Anteil am Ende übrig bleibt.Wir sind nur noch am diskutieren und streiten,bin froh wenn das alles endlich irgendwann ein ende hat

das ist falch! Es ist komplett egal, wie das Haus finanziert wurde. Es würde dir auch hälftig gehören, wenn er alleine alles daran gezahlt hätte: Siehe: https://fromm-koblenz.de/anwaltskanzlei...eigenheim/

Hol dir dringend einen Anwalt, dass er dich nicht über den Tisch zieht!

19.02.2024 09:39 • x 2 #28


B
@Minapina007
Das ist Kinderausscheidung.
Auf diesem Niveau würde ich mich erst gar nicht einlassen. Erwachsen ist es, wenn du ihm klar sagst: Vermögensdinge regeln unsere Anwälte. Das Umgangsrecht können wir auf die nette oder harte Tour regeln. Nämlich einvernehmlichen oder durch Beschluss des Familiengericht

19.02.2024 09:41 • x 1 #29


Minapina007
@carlos7 das werd ich auch.Es hat keinen wert mehr.Ich lasse mich nicht übern Tisch ziehen

19.02.2024 09:43 • #30


A


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