Zitat von Saraaah: nein das denke ich nicht,der Vater hat drei Vollmachten unterschrieben,zwei Kinder davon wollen verkaufen,also hat unsere TE einfach Pech ,sie kann natürlich Einspruch erheben beim Gericht,aber das wird ein langer Weg
ich bin ja fast auch in dieser Situation, allerdings habe ich nur einen Bruder und mein Vater ist geistig noch klar und wir verstehen uns auch besser nach dem Tod meiner Mutter. Mein Vater hat die Option jederzeit aus seinem Haus auszuziehen und entweder in die Nähe zu meinem Bruder oder in meine Nähe zu ziehen und ich habe ihm aber auch gesagt, dass die Ehe meines Bruders schon 2x extrem auf der Kippe stand. Ich finde es nämlich einfach fair, dass er sowas weiß, falls er sich entscheidet.
Zitat von Gwenwhyfar: Also ab zum Anwalt. FA für Erbrecht.
Genau hier stimme ich auch zu, sofort hin.
Zitat von tina1955: solange Dein Vater Herr seiner Sinne ist, tritt keine Vollmacht in Kraft.
Solange er als Allein Eigentümer im Grundbuch steht, kann das Haus gegen seinen Willen gar nicht verkauft werden.
Bitte wende Dich umgehend an einen Anwalt.
Genau das.. wobei, wir haben nicht auf den Erbanteil meiner Mutter verzichtet. Mein Vater auch sowas angemerkt, aber da habe ich ihm klipp und klar gesagt, dass ich auf den Erbteil meiner Mutter nicht verzichten werde. Ich will das Geld und den Anteil nicht haben solange mein Vater lebt, aber ich verzichte auch nicht. Damit muss mein Vater leben.
Zitat von Perzet: Allerdings hat mein Vater mich kurz nach seiner Einlieferung ins Pflegeheim gefragt, ob zu Hause noch alles da sei. Und ich hatte aus dem Brustton der Überzeugung bestätigt, daß alles da sei. Da war entsprechender Bruder noch im Urlaub gewesen oder gerade zurück.
Vatern kennt seine Kinder also weit besser, als ich je dachte oder glauben wollte. Weil für mich zählt mein Wort.
Ganz ehrlich.. ich würde meinen Vater einpacken und ihn zum Haus fahren und ihm zeigen, was seine Söhne hier machen, dann auch sofort eine Verfügung beim Notar angehen, worin sein letzter Wille in Bezug auf die Beerdigung geschrieben wird. Also es geht gar nicht, dass man sich noch zu Lebzeiten über den Willen des Menschen hinwegsetzt.
Zitat von tina1955: Du kannst einen Anwalt beauftragen, beim Termin mit dem Makler anwesend zu sein, sodass der Makler aufgeklärt wird, dass Deine Brüder keine Eigentümer sind.
Das kannst Du auch selber... oder den Makler anrufen und ihm klar sagen, dass er kommen und schauen kann, aber dass das rein zu seinem Privatvergnügen statt findet.
Zitat von tina1955: Ich kann mir jedoch überhaupt nicht vorstellen, dass ein Makler den Verkauf übernimmt, wenn die Eigentumsfrage nicht geklärt ist.
Der Makler würde sich ja strafbar machen.
naja. er kommt halt drauf an, wie weit der Makler über das Eigentum aufgeklärt ist
Zitat von Perzet: Ursprünglich wollte mein Bruder, daß ich unbedingt dabei bin. "Er wollte alle Unterschriften. "
klar, will er alle Unterschriften, der sichert sich damit den Verkauf ... am besten nix unterschreiben.
Zitat von Saraaah: Naja der Vater ist bald 100 Jahre alt,ich verstehe das schon das deine Brüder aktiv werden mit dem ausräumen usw auf was sollten sie warten ? Dein Papa kommt nicht mehr zurück ins Haus !
Ähhh, nee... das Haus gehört dem Vater und da hat niemand aktiv zu werden, ausser es ist mit ihm abgesprochen.
Auf was sollen sie warten?... darauf, dass sie Offiziell erben.
Dieses Verhalten geht gar nicht.
Meine Schwägern hat mich auch schon angerufen und meinte, dass wir doch am Haus mal was tun sollten um es besser verkaufen zu können und ob mein Vater nicht in ein Heim sollte.
Ich habe ihr gesagt, dass sie das gerne mit meinem Vater selber klären darf. Solange er jemanden hat der nach ihm sieht und auch klar im Kopf ist, werde ich nichts machen, was gegen seinen Willen ist.