Zitat von Meyer:Danke.
Sie hat noch keine Next. Sie ist nur verliebt in eine verheiratete Frau die ihr die kalte Schulter zeigt. Gehe gleich zum RA um weiter Schritte zu besprechen. Vor allem muß ich klären ob sie mit der Gegenseite Erfahrungen hat, die ist bekanntermaßen ein gut vernetzte RA die bisher fast alles Unmögliche durchbekommen hat.
Ein guter RA ist viel wert. Er ist aber nur so gut, wie du es als Mandant bist. Sage deinem RA alles, auch die Grauzonen. habe keine Geheimnisse, auch wenn es peinlich ist. Nichts ist schlimmer als wenn dein Anwalt überrascht wird.
Ansonsten lesen, lesen lesen....Wissen ist Macht! Wer sich neben dem Anwalt im Scheidungsrecht auskennt gewinnt die Schlacht.
Kleine Denkaufgabe:
Der Anwalt verdient ca. 200 Euro die Stunde. Das Scheidungsverfahren bringt ca. 1.000 Euro ein. Ein Zuegwinnverfahren mind. 1.000 Euro. Wieviele Stunden wird ein RA mit dem Kram Zeit verschwenden, bis er Minus macht? Wieviel zeit kannst du investieren? Je komplizierter um so besser.
In meiner Scheidung hatten die es am Ende mit 5 Rentenversicherungen nur von mir zu tun. 3 waren zu klein um ausgeglichen zu werden, die 2. Größte haben die Richterin und die Gegenseite vergessen/übersehen. Meine Pflicht ist es alle Unterlagen wahrheitsgeteu abzugeben nicht deren Denkfehler auszugleichen.
Zitat von Meyer:Ich habe Gleitzeit und meine Fa. reduziert evtl. auch meine wöchentliche Arbeitszeit. Ob das rechtlich i.O. kläre ich mit dem RA. Heißt ich könnte die Kinder zur Schule schicken und Nachmittags wäre auch eine Betreuung da bis ich gegen drei von der Arbeit komme.
Wenn du zur Barunterhaltspflicht verdonnert wirst (in den ersten beiden Instanzen wahrscheinlich), dann darfst du dein Einkommen nicht reduzieren!
Zitat von Meyer:Was heißt blank machen? So viel ich weis gibts Unterhalt für 2x Kinder und den Rest für sie bis zum Selbstbehalt. Zugewinnausgleich Kontostand von jetzt minus Kontostand Eheschließung.
Ganz so einfach ist das nicht. Es heißt lapidar 1.200 SB gegenüber der Exe und 1080 Euro gegenüber den Kids (als Arbeiter).
Aber nicht vom Netto! Sondern vom Unterhaltsbereinigtem Netto.
Jahresbrutto + Steuerrückzahlung des Vorjahres abzüglich Steuern, Sozialversicherung, Fahrtkosten, ehebedingte Kredite, Werbungskosten, Kitakosten, Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Ausbildungsvers. Kinder, Unfallvers. Kinder auch Lebensversicherung wenn Frau berechtigte....), etc. pp = unterhaltsrelevantes Netto. Zuzüglich Wohnvorteil, wenn du im Eigenheim lebst und keine Miete zahlst!
Dann Kindesunterhalt abziehen und du erhälst einen Betrag X.
Im Trennungsjahr heißt es, alles über 1.200 Euro geht an deine Exe. Danach wird ihr ein Einkommen unterstellt, wenn Kind älter als 3 Jahre alt ist. Das unterstellte Einkommen richtet sich nach Ausbildungsstand. Bei ALG II Empfängern ohne Ausbldung ca. 1.100-1.200 Euro (Mindestlohn). Bei 1.200 Euro heißt es nachehelich, dass du 50 % was über 1.200 Euro liegt abgeben musst. Also bei 1.300 Euro halt 50 Euro.
Zugewinn ist nochmal ne andere Hausnummer.
Nacheheliches Vermögen abzüglich Voreheliches Vermögen. je höher dein nachgewiesenes Vermögen am Tag der Eheschließung um so besser. Hast du eine Schenkung erhalten z.B. zur Ehe und zwar nur du, dann lass den Schenker eine Aussage unterschreiben, dass diese Schenkung dienen sollte, dein und nur dein Vermögen zu erhöhen.
Und im Trennungsjahr solltest du dein Geld ausgeben um das nacheheliche Vermögen zu verringern. Du darfst es nicht verschwenden und dir einen Porsche oder so kaufen. Aber wenn du einen neuen Anzug brauchst für die Arbeit oder neue Schuhe, investiere jetzt. Gib es aus. Hebe Kassenbons auf und ich würde sowas immer in Bar bezahlen.
Dein Auto braucht so oder so jährlich eine Inspektion, wozu warten bis der Stichtag durch ist? Stichtag ist der Tag an dem die Scheidung eingereicht wird und das Gericht die Gegenseite davon unterrichtet. Alles ist Stichtagsbezogen. Also einigt euch auf den Tag der Trennung! Für den zugewinn musst du auch Unterlagen vom Trennungstag vorlegen, damit das beiseite schaffen von Geld verhindert wird. Du darfst natürlich Geld ausgeben aber eben nicht verschwenden - die Grenzen zur Verschwendung sind aber recht weit gefasst.
Ich sag mal Bargeld ist ein guter Freund, du musst ja auch im Trennungsjahr dein Lebensstandard aus der Zeit vor der Trennung fortführen können. Essen gehen, Ausgehen etc. ist keine Verschwendung. 4 Wochen Urlaub in Acapulco wären es. 1 Woche Mallorca wegen dem psychischen Stress sicher nicht.
Frag deinen Anwalt bevor du Geld ausgibst ob er das mittragen würde. Setze ihn über alles in Kenntnis. Er hat Schweigepflicht.
Meine Ex hat ihren Anwalt belogen um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken - das kam nicht gut. Wenn er dann Mo Morgen Post von meiner Anwältin bekam und mitbekommen hat, wie sehr ihn seine Mandantin belogen hat.....das war peinlich für ihn - schließlich hat auch er einen Ruf zu verlieren.
Und Anwälte sind nur in 2. Linie dem Mandanten verpflichtet. In erster Linie ihrem Geldbeutel und ihrem Ruf. Das kann man gut ausnutzen.
Der geg. Anwalt hatte im Zugewinn viel Arbeit reingesteckt. Die Lügen seiner Mandantin haben ein Gerichtsverfahren verhindert. Er war daher mit einer Abfindung im Unterhalt einverstanden. Er wusste, man kann einer ALG II Empfängerin mkeine Rechnung schreiben, wenn sie 100 Euro im Monat Unterhalt bekommt. bekommt sie aber 6.000 Euro, dann kann er sich frei bedienen und würde dies empfehlen, auch wenn eine Abfindung eventuell für die Mandantin mittelfristig nicht gut ist.
Interessenskonflikt zw. Mandant und Geldbeutel