Zitat von Meyer:Es geht um das liebe Geld...
Aussage zukünftige EX, 50/50 Modell hat lt. ihrem RA keine gesetzliche Grundlage daher gibt es auch keine gesetzliche Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt.
An dieser Stelle würde ich deiner Exe mal ein wenig Nachhilfe geben, wie es sich in Deutschland lebt.
Wir hätten da die Legislative - das ist der Bundestag (manchmal auch der Bundesrat). Diese kann gesetzesvorlagen einbringen und entscheidet über Gesetze.
Dann haben wir als 2. gewalt die Executive, unsere Regierung (der Merkelverschnitt). Diese kann auch Gesetzesvorlagen einbringen und muss vor allem die Sachen umsetzen, die aus der Legislative kommen. Darum wählen wir Bürger auch den Bundestag und nicht die Regierung, denn die Macht geht schließlich von den Bundestagsabgeordneten aus.
Aber viel wichtiger, wir haben eine dritte Gewalt - die Judikative. Das ist das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof. Eine Gewalt, die dafür sorgt, dass unsere Verfassung gewahrt wird.
Zu diesen drei Gewalten kommen dann noch die EU Verträge, die Deutschland verpflichten auch urteile des EUGH umzusetzen und in Gesetzestexte fließen zu lassen.
Aber bleiben wir beim BGH und seinem urteil vom 01.02.2017
https://www.isuv.de/bgh-beschluss-vom-0 ... selmodell/Der Gesetzgeber hat das Wechselmodell nicht ausgeschlossen und in Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist - nicht anders herum. Du könntest dem geg. Anwalt mal sagen, dass es kein Gesetz gibt, was ihm das Atmen erlaubt, oder das Trinken von Wasser!
Das Urteil vom BGH ist dabei sehr nah an unseren Grundgesetzen
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.htmlZitat von Meyer:Zukünftige EX sagt, ich soll ihr ein Angebot machen das sie finanziell über Jahre absichert damit das Wechselmodell für sie attraktiv wird. Kontaktiere nochmals RA.
Und wieder keine Rede von den Kindern.
An dieser Stelle - tue dir selbst ein gefallen. Führe mit ihr nochmal ein solches Gespräch und zeichne es auf. Frage dabei ganz gezielt, an wieviel Geld sie gedacht hat. Du brauchst einen beweis, das es ihr nur ums Geld geht. in deiner Aufzeichnung sollte vorkommen
1. das sie dir die Kinder zu 50 % geben würde (das schließt alle Maßnahmen aus, dich als Vaterfigur zu verunglimpfen)
2. das sie eine geldgierige kleine Schl.... ist sich ums Geld aber nicht die Kinder sorgt.
Ich denke das Abspiele der Aufzeichnung vorm JA an richtiger Stelle, auch wenn es juristich als Beweismittel unerheblich ist, sorgt für die richtige Einstellung der Protagonisten.
Und dein Anwalt kann ihr ja das normale Residenzmodell vorschlagen, also das sie die Kinder jedes 2. Wochenende bekommt. Einfach mal Gegendruck aufbauen. Zudem könntest du auch fieserweise schonmal Unterhalt für die Kinder einfordern, da du dich hauptsächlich um sie kümmerst. In die Offensive gehen mit den Waffen, den die Frauen normalerweise vorpreschen.
Im Zweifel wirst du dich durch die Instanzen durchkämpfen müssen, aber beim BGH hast du verdammt gute Karten. Ihr Anwalt wird zunächst ausloten, wie ernst es dir ist. Also fordere das Maximum, damit sie hinterher um das Wechselmodell betteln.
Bringst du sie in Schule und Kita? Haben die Kids eine Nachmittagsbetreuung? Diese Dinge solltest du vorher klären und alles aufschreiben.