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Hoffnung, Verzweiflung und Angst

M
Neuigkeiten...
Sie war sich anwaltlich beraten lassen und konnte nicht an sich halten mir die Neuigkeiten von da zu erzählen. Vorab Gespräch fing sie direkt vor den Kindern an. Im Gespräch kamen die Kinder nicht vor, heißt kein Gedanke wie es eine gute Lösung für sie gäbe es ging nur um Geld. Doch, da war noch was ein bisschen Geld um mit ihnen in der Urlaub zu fahren.

Sie möchte das gesetzliche Residenzmodell (mit großzügigem Umgangsrecht für mich) um keine finanziellen Nachteile gegenüber dem 50/50 Modell zu haben. Das 50/50 Modell wäre nicht gestzlich vorgesehen und daher muß alles über private Veträge geregelt werden und das lehnt sie ab. Wenn sie dem 50/50 Modell zustimmen soll muß ich finaziell ein großezügiges Angebot machen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Ich wiederholte gebetsmühlenartig, ich will das 50/50 Modell und über das Geld können wir reden. Kommt nicht bei ihr an das sie dann finanziell keine Nachteile hätte. Außerden muss eine Regelung vor ihrem Auszug getroffen werden sonst bleiben die Kinder hier und dann haben wir den ersten Rechtsstreit falls sie sie ohne meinen Willen mitnehmen sollte.

Das nie das Kindeswohl bei ihr vorkam finde ich, ja wie finde ich das...
...irgendwie kann ich mich nicht mehr darüber aufregen ist einfach zu heftig.

05.11.2018 21:50 • #61


U
Wäre es ihr denn lieber, Dich in den Burnout zu treiben, so das Du gar keinen Unterhalt mehr zahlen kannst, selbst wenn Du wolltest?

Die glaubt wohl immer noch Du tanzt direkt nach ihrer Pfeife.

Den Zahn würde ICH ihr ziehen, aber ich habe da auch einen Hang dazu, solche Situationen erstmal mit einem Molotowcocktail hochgehen zu lassen. Wenn man MICH in die Enge treibt, ist das meistens ein großer Fehler für den Angreifer. Der lernt völlig neue Seiten an mir kennen.

05.11.2018 22:19 • x 1 #62


A


Hoffnung, Verzweiflung und Angst

x 3


hahawi
Zitat von unregistriert:
ber ich habe da auch einen Hang dazu, solche Situationen erstmal mit einem Molotowcocktail hochgehen zu lassen.

Ist vielleicht a bisserl patschert, wenn Kinder im Spiel sind.

05.11.2018 22:24 • #63


Gretel
Zitat von unregistriert:
Wäre es ihr denn lieber, Dich in den Burnout zu treiben, so das Du gar keinen Unterhalt mehr zahlen kannst, selbst wenn Du wolltest?

Die glaubt wohl immer noch Du tanzt direkt nach ihrer Pfeife.

Den Zahn würde ICH ihr ziehen, aber ich habe da auch einen Hang dazu, solche Situationen erstmal mit einem Molotowcocktail hochgehen zu lassen. Wenn man MICH in die Enge treibt, ist das meistens ein großer Fehler für den Angreifer. Der lernt völlig neue Seiten an mir kennen.


Das wäre strategisch sehr unklug.
Siehe auch die beiden Beiträge von @Coloneltw

05.11.2018 22:26 • #64


M
Es geht um das liebe Geld...

Aussage zukünftige EX, 50/50 Modell hat lt. ihrem RA keine gesetzliche Grundlage daher gibt es auch keine gesetzliche Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Mein RA sagt das es dafür eine Grundlage gibt. Beide Einkommen werden gegeneinander verrechnet über den Unterschied ergibt sich auch letztlich der gegenseitige Kindesunterhalt.
Zukünftige EX sagt, ich soll ihr ein Angebot machen das sie finanziell über Jahre absichert damit das Wechselmodell für sie attraktiv wird. Kontaktiere nochmals RA.
Und wieder keine Rede von den Kindern.

06.11.2018 09:01 • x 2 #65


hahawi
Das klingt nach Krieg.
Böse.
Die Grundlage ist das Doppelresidenzmodel, dass seit 2015 von der Eu empfohlen wird.
Ansich müssten sich die Mitgliedsländer daran orientieren.
Das Problem ist, Du wirst es nicht in den unteren Instanzen bekommen, wenn Du Pech hast, sondern im schlimmsten Fall erst in letzter. Dann aber ziemlich sicher, aber auch viel Geld verbrannt bis dahin.
Das sollte Dir aber Dein RA besser erklären können.

06.11.2018 09:39 • x 1 #66


A
[quote=Meyer]Es geht um das liebe Geld...

Aussage zukünftige EX, 50/50 Modell hat lt. ihrem RA keine gesetzliche Grundlage daher gibt es auch keine gesetzliche Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Mein RA sagt das es dafür eine Grundlage gibt. Beide Einkommen werden gegeneinander verrechnet über den Unterschied ergibt sich auch letztlich der gegenseitige Kindesunterhalt.


Grundlage für Unterhalt bei Wechselmodell:
Die Einkommen werden (abzgl. der ca 1150Euro Selbstbehalt) addiert. Dann wird anteilig aus dem ermittelten gemeinsamen Einkommen gezahlt. Nach Düsseldorfer Tabelle +1-2 Stufen weil erhöhter Kindesbedarf (2x Kleidung, Zimmer, etc).
Der RA hat insofern recht, dass es keine gesetzliche Grundlage für das Wechselmodell gibt. Aber eine juristische Feststellung wie gezahlt wird, ist längst erfolgt. Das Wechselmnodell ist eine Gesetzeslücke (unser rückständiges Familienrecht kennt halt nur einer betreut, einer zahlt.) Dementsprechend schwer tun sich Gerichte, Jugendämter, etc. mit dem Modell.

Wenn nicht alle Beteiligten voll und ganz hinter dem Modell stehen, wird es nicht funktionieren!
Denn es bedarf andauernder Kommunikation und guten Willen um es erfolgreich zu gestalten.
Beispiel: Wenn die Kinder eine halbe Stunde/Monat länger bei einem sind, bedeutet das einen Bruch der 50/50 Regel. Nennt sich Betreuungsvorsprung und endet in der vollen (nicht anteiligen!) Unterhaltspflicht des zeitlich Unterlegenen.
So wie Dein Ex-Partner sich jetzt schon anstellt, sehe ich keine Chancen auf ein erfolgreiches, kommunikativ gepägtes, dem Kindeswohl ausgerichtetes erfolgreiches Wechselmodell. Leider.

06.11.2018 09:56 • x 1 #67


U
Zitat von hahawi:
Ist vielleicht a bisserl patschert, wenn Kinder im Spiel sind.


Ja, ich halte mich jetzt hier auch zurück mit meinen Fantasien und Empfehlungen.
Wohlgemerkt ICH würde da in die Extreme gehen, muss niemand nachmachen.

Da sieht man live wie chancenlos man als Mann in dem Konflikt steht, wenn Frau entsprechend drauf ist. Kein Wunder das sich Frauenrechtlerinnen gegen das 50:50 Modell kämpfen wie der Teufel das Weihwasser.

Da wäre mal Emanzipation angebracht, da sind bestimmte Frauenvertreterinnen ganz still - da ginge es ans Geld.

06.11.2018 10:25 • #68


hahawi
Zitat von unregistriert:
Kein Wunder das sich Frauenrechtlerinnen gegen das 50:50 Modell kämpfen wie der Teufel das Weihwasser.

Bei uns in A ist es mittlerweile Standard.

06.11.2018 10:32 • #69


U
Zitat von hahawi:
Bei uns in A ist es mittlerweile Standard.


Das finde ich auch absolut angemessen.

06.11.2018 10:51 • x 1 #70


P
Zitat von Meyer:
Zukünftige EX sagt, ich soll ihr ein Angebot machen das sie finanziell über Jahre absichert damit das Wechselmodell für sie attraktiv wird. Kontaktiere nochmals RA.
Und wieder keine Rede von den Kindern.


Was ein Mistkäfer!
War mir klar. Tut mir leid für dich, ehrlich. Und ich kann es nicht verstehen wie man so gierig sein kann. Erschreckend.

Deine Kinder sind übrigens alt genug, um von einem Richter angehört zu werden. Will sie das? Dem eigenen Fleisch und Blut so eine Prozedur auszusetzen?

Wie mir scheint, allerdings schon. So Empathielos wie sie auf die Kinder NICHT eingeht.
Ich sag's immer wieder, schlimm wenn Männer so einen Zirkus abziehen, aber wenn es Frauen tun, ist es noch ein ticken heftiger. Man meint, Frauen können so etwas nicht abziehen. Wegen der Natur gegebenen Bindung.
Tja, so viel dazu.

Überleg dir aber gut ob du denn Weg gehst, die Kinder von Richtern anhören zu lassen und zu kämpfen.
Eigentlich musst du kämpfen, so würde ich es mir wünschen von jedem Elternteil. Aber es geht ja nicht um uns, machmal muss man los lassen, damit die kleinen Seelen nicht kaputt gehen am elterlichen Kampf.

Ich wünsche dir Kraft und Mut den richtigen Weg zu gehen.

06.11.2018 10:51 • x 1 #71


M
Meine Idee ist als Grundlage das für die Kinderbetreuung Wechselmodell zu nehmen und dies festzuschreiben. Dieses Wechselmodell passen wir den Gegebenheiten und Erfordernissen der Kinderbetreuung an. Ob es nun genau 50/50 sind oder sich verschiebt sei dahingestellt. Die Kinder brauchen uns beide zu gleichen Teilen. Die Betreuung erfolgt bis jetzt auch durch uns Beide. Sie Morgens zur Schule schicken und Mittags bis ca. halb vier bis ich komme dann übernehmen wir Beide wieder Wochenenden sowieso. Ich bin halt in meiner Freizeit fast ausnahmslos für die Kinder da.

Damit sie sich nicht finanziell schlechter sieht als beim Residenzmodell ist der Plan ihr Unterhalt voll zu zahlen. Hintergrund ist auch das ich aus bestimmten Gründen ihr die Kinder nicht ganz überlassen kann. Grundsätzlich ist sie nicht dagegen sieht aber Nachteile für sich gegenüber dem Residenzmodell insbesonders langfristig finaziell. Sie befürchtet das ich mich nicht an die dann gemachten Vereinbarungen halten könnte und ihr das Geld abdrehe. Ich werde das Gefühl nicht los das ich da etwas von ihr abkaufen soll. Irgendwie habe ich gehört das der Handel mit ... verboten ist.

Die Kinder zeigen schon Spuren des Geschehens und ich muss sie dringend aus der Schusslinie bekommen. Hilfe suche ich dazu auch schon.

06.11.2018 10:59 • x 2 #72


P
Wenn das ihre einzige Sorge ist, wäre meine Antwort, geh Arbeiten!

Entschuldige, aber deiner Frau muss mal jemand sagen was wichtig ist im Leben.
Gibt es eine Mutter die ihr da mal ein oder zwei Worte zu sagen könnte?
Ihre Mutter oder deine?

Ich sage explizit Mutter, weil sie sicherlich kein Rat einer kinderlosen Frau annimmt.

Beste Freundin? Irgendwer?
Die ist wirklich nur auf Krawall aus. Vielleicht legt sich das noch, aber wenn nicht...

06.11.2018 11:05 • x 1 #73


Solskinn2015
Also 50/50 kann nur funktionieren insbesondere im schulischen Bereich wenn die Eltern die Reife haben am selben Strang zu ziehen. Wenn finanz. Interessen im Fordergrund stehen wird das schon mal nichts. Meine Erfahrung.

Wenn Du nicht 50/50 machst musst Du Unterhalt zahlen und zwar so als ob du 100% arbeiten gehen würdest.
Ein valides 50/50 Modell liegt auch nur dann vor, wenn alles geteilt wird. Also auch Arztbesuche etc. Ich habe deshalb auch nie eine Krankenkassenkarte für die Kleine bekommen.

Könnte sein, dass die Kinder eine gleichgeschlechtliche Mutter ablehnen, sollte da mal eine Next auftauchen. Außerdem sollte das die Runde machen im sozialen Umfeld der Kinder wird Mobbing ein Thema. Erklär mal deiner Clique, dass dein Dad oder Mum jetzt nen Freund oder Freundin hat. Das wird gleich ausgeschlachtet. Dein Papa f.... Männer etc. Das kann Kinder schon traumatisieren.

06.11.2018 11:12 • x 1 #74


C
Zitat von Meyer:
Es geht um das liebe Geld...

Aussage zukünftige EX, 50/50 Modell hat lt. ihrem RA keine gesetzliche Grundlage daher gibt es auch keine gesetzliche Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt.

An dieser Stelle würde ich deiner Exe mal ein wenig Nachhilfe geben, wie es sich in Deutschland lebt.
Wir hätten da die Legislative - das ist der Bundestag (manchmal auch der Bundesrat). Diese kann gesetzesvorlagen einbringen und entscheidet über Gesetze.
Dann haben wir als 2. gewalt die Executive, unsere Regierung (der Merkelverschnitt). Diese kann auch Gesetzesvorlagen einbringen und muss vor allem die Sachen umsetzen, die aus der Legislative kommen. Darum wählen wir Bürger auch den Bundestag und nicht die Regierung, denn die Macht geht schließlich von den Bundestagsabgeordneten aus.
Aber viel wichtiger, wir haben eine dritte Gewalt - die Judikative. Das ist das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof. Eine Gewalt, die dafür sorgt, dass unsere Verfassung gewahrt wird.
Zu diesen drei Gewalten kommen dann noch die EU Verträge, die Deutschland verpflichten auch urteile des EUGH umzusetzen und in Gesetzestexte fließen zu lassen.
Aber bleiben wir beim BGH und seinem urteil vom 01.02.2017
https://www.isuv.de/bgh-beschluss-vom-0 ... selmodell/

Der Gesetzgeber hat das Wechselmodell nicht ausgeschlossen und in Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist - nicht anders herum. Du könntest dem geg. Anwalt mal sagen, dass es kein Gesetz gibt, was ihm das Atmen erlaubt, oder das Trinken von Wasser!
Das Urteil vom BGH ist dabei sehr nah an unseren Grundgesetzen
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Zitat von Meyer:
Zukünftige EX sagt, ich soll ihr ein Angebot machen das sie finanziell über Jahre absichert damit das Wechselmodell für sie attraktiv wird. Kontaktiere nochmals RA.
Und wieder keine Rede von den Kindern.

An dieser Stelle - tue dir selbst ein gefallen. Führe mit ihr nochmal ein solches Gespräch und zeichne es auf. Frage dabei ganz gezielt, an wieviel Geld sie gedacht hat. Du brauchst einen beweis, das es ihr nur ums Geld geht. in deiner Aufzeichnung sollte vorkommen
1. das sie dir die Kinder zu 50 % geben würde (das schließt alle Maßnahmen aus, dich als Vaterfigur zu verunglimpfen)
2. das sie eine geldgierige kleine Schl.... ist sich ums Geld aber nicht die Kinder sorgt.

Ich denke das Abspiele der Aufzeichnung vorm JA an richtiger Stelle, auch wenn es juristich als Beweismittel unerheblich ist, sorgt für die richtige Einstellung der Protagonisten.

Und dein Anwalt kann ihr ja das normale Residenzmodell vorschlagen, also das sie die Kinder jedes 2. Wochenende bekommt. Einfach mal Gegendruck aufbauen. Zudem könntest du auch fieserweise schonmal Unterhalt für die Kinder einfordern, da du dich hauptsächlich um sie kümmerst. In die Offensive gehen mit den Waffen, den die Frauen normalerweise vorpreschen.

Im Zweifel wirst du dich durch die Instanzen durchkämpfen müssen, aber beim BGH hast du verdammt gute Karten. Ihr Anwalt wird zunächst ausloten, wie ernst es dir ist. Also fordere das Maximum, damit sie hinterher um das Wechselmodell betteln.

Bringst du sie in Schule und Kita? Haben die Kids eine Nachmittagsbetreuung? Diese Dinge solltest du vorher klären und alles aufschreiben.

06.11.2018 11:13 • #75


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