182

Hoffnung, Verzweiflung und Angst

C
Zitat von Solskinn2015:
Könnte sein, dass die Kinder eine gleichgeschlechtliche Mutter ablehnen, sollte da mal eine Next auftauchen. Außerdem sollte das die Runde machen im sozialen Umfeld der Kinder wird Mobbing ein Thema. Erklär mal deiner Clique, dass dein Dad oder Mum jetzt nen Freund oder Freundin hat. Das wird gleich ausgeschlachtet. Dein Papa f.... Männer etc. Das kann Kinder schon traumatisieren.

Böse Böse diese Hintergedanken.
Daran gedacht habe ich auch schon. Aber es würde gegen meine inneren Werte der Aufgeschlossenheit verstoßen sowas auszuschlachten.

06.11.2018 11:14 • x 3 #76


M
Entschuldige, aber deiner Frau muss mal jemand sagen was wichtig ist im Leben.
Gibt es eine Mutter die ihr da mal ein oder zwei Worte zu sagen könnte?
Ihre Mutter oder deine?

Ihre Mutter ist Anfang des Jahres gestorben, das war auch der Wendepunkt in ihrem Leben. Zum Vater hat sie kein gutes Verhältnis. Meine Mutter ist für sie ein rotes Tuch. Sie musste ihr ganzes Leben auf nichts verzichten bis jetzt. Sie sagt, sie habe ihren Beruf für die Familie aufgegeben und auch eine Teil ihres Lebens und dafür möchte sie entschädigt werden.

06.11.2018 11:25 • x 2 #77


A


Hoffnung, Verzweiflung und Angst

x 3


M
Ich könnte die Kinder betreuen bis der Bus Morgens fährt. Nachmittag muss ich nur die Zeit von eins bis halb vier überbrücken. Da bietet sich die Oma, eine Nanny o.ä. an. Werde evtl. mal das JA kontaktieren ob sie entsprechend mitgehen oder sogar eine Betreuung vermitteln können.

Alles was wir jetzt aushandeln kann sofort hinfällig sein wenn sie eine Partnerin findet nach der sie sich so sehnt. Sehr oft konfrontiert sie mich damit das sie auch S. vermisst und diesen schnellstmöglich wieder haben will.

06.11.2018 11:37 • x 1 #78


Solskinn2015
Ging weniger um ausschlachten als, dass was im Reallife eintreten wird im Umfeld der Kinder. Darauf muss man sich einstellen.

06.11.2018 11:51 • #79


A
Zitat von Meyer:
Meine Idee ist als Grundlage das für die Kinderbetreuung Wechselmodell zu nehmen und dies festzuschreiben. Dieses Wechselmodell passen wir den Gegebenheiten und Erfordernissen der Kinderbetreuung an. Ob es nun genau 50/50 sind oder sich verschiebt sei dahingestellt..


Nein, bitte nicht! Eine Verschiebung zu 50,1 % ist ein gescheitertes Wechselmodell und resultiert in voller Unterhaltspflicht der 49,9%-Partei! Sei bitte nicht so naiv zu glauben dass das der gegnerische Anwalt nicht weiß oder nutzen würde.

Was ginge, wäre in fixer Wechsel der Verantwortlichkeit ohne Übergabe. Beispiel: immer 12:00 fix, egal wo die Kinder gerade sind. Mo 12:00 - Mi 12:00 der eine, Mi 12:00 - Fr 12:00 der andere, WE wechselweise. Damit ist das Thema Betreuungsvorsprung weg.

Was ich zahle vollen Unterhalt angeht... im Wechselmodell werde beide Einkommen zusammengerechnet und dann nach Anteil gezahlt. Punkt. Du solltest keine gegen die gültige Rechtsprechung laufende Vereinbarung treffen! Denn im Zweifelsfalle landet sowas vor Gericht.

06.11.2018 12:51 • x 3 #80


W
Zitat von AlfredENeumann:
Nein, bitte nicht! Eine Verschiebung zu 50,1 % ist ein gescheitertes Wechselmodell und resultiert involler Unterhaltspflicht der 49,9%-Partei!

Das wußte ich noch nicht - Danke!

06.11.2018 12:54 • x 1 #81


U
Zitat von Meyer:
. Grundsätzlich ist sie nicht dagegen sieht aber Nachteile für sich gegenüber dem Residenzmodell insbesonders langfristig finaziell.


Bleib bitte nicht in Deiner Unterwürfigkeitsrolle (nicht böse gemeint). Sie kommt nicht wieder zurück, Du kannst jetzt den Kampf mit ihr aufnehmen. Bei 50:50 teilt man sich Kosten und Verantwortung genau hälftig, damit muss sie eben leben lernen.

06.11.2018 14:32 • x 1 #82


A
Der Unterhalt im Wechsel/Paritätsmodell ist schon lange gerichtlich geregelt.
Die Einkommen beider werden zusammengerechnet. Abzüglich Selbstbehalt, KG wird eingerechnet, usw.
Dann wird die Düsseldorfer Tabelle genommen und - je nach Gericht - 1 oder 2 Stufen nach OBEN aufgeschlagen (Wechselmodell=erhöhter Kindesbedarf).
Und dann zahlt jeder anteilig nach dem Einkommensverhältnis. Nicht fix 50/50!
Die halbe/halbe sind der fixe Punkt für die Betreuungszeit und die Grundlage für ein Wechselmodell.
Haben aber mit der finanziellen Betrachtung nichts zu tun.

Beispielrechnung und stark vereinfacht (ich lass Selbstbehalt, kg, etc mal weg)
A) verdient 4000
B) verdient 2000
Macht zusammen 6000.
Nun folgt der Blick in die Düsseldorfer Tabelle - Unterhalt für Einkommen = 6000Euro.
Das spar ich mir mal in echt nachzuschlagen und nehme ne fiktive Zahl.
Fiktive Zahl: 700Euro Unterhalt
Da Wechselmodell, wird aber nicht 700 Euro angenommen, sondern der nächsthöhere oder übernächst höhere Wert.
Wieder fiktive Zahl: 1000 Euro Unterhalt.
Die 1000 Euro werden zu 4000/6000 durch A und zu 2000/6000 durch B getragen.
A zahlt also 666,66 Euro (an B bis zur Volljährigkeit), B 333,33 Euro (an A bis zur Volljährigkeit).
Und ab Volljährigkeit beide an's erwachsene Kind.

Die Berechnung ist so kompliziert, dass sie nur ein Fachmann erstellen kann und sollte!

06.11.2018 14:56 • x 2 #83


M
Es ist mir eine große Hilfe hier im Forum meine Angelegenheit zu beleuchten. Vielen Dank.

Gestern gab es nennen wir es mal die ersten Differenzen zwischen ihr und mir. Sie wollte sich meine Gehaltsabrechnungen kopieren und der Ordner war nicht auffindbar. Der ist z.Z. im Copy Shop. Sie hat Angst das ich mein Gehalt manipuliere wie auch immer das gehen soll. Auch ist sie z.Z. nicht davon überzeugt das ich ihre Gehaltsabrechnung und weiter Einkünfte benötige. Das tut nichts zur Sache sagt sie. Hat sie ihr RA nicht aufgeklärt?

Sie will dringend mit den Kindern reden wie sie betreut werden möchten. Lehne ich z.Z. ab. Erst mal eine Beratung bezüglich Betreungsmodell bei Beratungsstelle und evtl. JA danach Plan aufstellen und dann Gespräch mit Kindern. Danach evtl. nochmals reden.
Die getroffene Vereinbarung gilt dann erst mal nur für das Trennungsjahr und muß notariell beurkundet werden, ist dem so?
Man kann einen Titel für den Unterhalt auch bei Notar anfertigen lassen nicht nur vom JA, oder was ist das Sache?
Sie möchte immer noch das ich ihr ein Angebot mache bezüglich Unterhalt. RA hatte erstmal dazu ? im Gesicht.

07.11.2018 08:14 • x 2 #84


C
Zitat von Meyer:
Es ist mir eine große Hilfe hier im Forum meine Angelegenheit zu beleuchten. Vielen Dank.

Gern geschehen

Zitat von Meyer:
Gestern gab es nennen wir es mal die ersten Differenzen zwischen ihr und mir. Sie wollte sich meine Gehaltsabrechnungen kopieren und der Ordner war nicht auffindbar. Der ist z.Z. im Copy Shop. Sie hat Angst das ich mein Gehalt manipuliere wie auch immer das gehen soll. Auch ist sie z.Z. nicht davon überzeugt das ich ihre Gehaltsabrechnung und weiter Einkünfte benötige. Das tut nichts zur Sache sagt sie. Hat sie ihr RA nicht aufgeklärt?

Ehrlich gesagt, überlass das den Anwälten.
Es gibt hier generell 2 Optionen.
1. Ihr regelt das wie erwachsene Menschen ohne Anwalt. Dann schnappt euch eure gehaltsabrechnungen und die Unterhaltsrichtlinien des Bundeslandes (Google mal danach) in dem ihr wohnt. Dann könnt ihr euch den Unterhalt fast selbst ausrechnen. Und ihr könnt auch Vereinbarungen treffen. Diese müsst ihr beim Notar beglaubigen lassen (das nennt sich Scheidungsfolgevereinbarung). Das sollte auch über das Trennungsjahr hinausgehen. Am ende geht ihr so aus der Ehe raus, dass ihr euch noch in die Augen sehen könnt.
2. Ihr regelt das über Anwälte und da sollte es dann auch bleiben. Sprich du gibst keinerlei Nachweise an sie, sondern deinem Anwalt und er ihrem Anwalt! Zudem hat sie kein Rechte deine Nachweise zu kopieren. Wenn sie der Meinung ist, dass du lügst, kann sie bei einem begründetem Verdacht Strafanzeige stellen und mit entsprechender Verleumndungsklage (bzw. falsche Verdächtigung), wem dem nicht so ist.

Zitat von Meyer:
Sie will dringend mit den Kindern reden wie sie betreut werden möchten. Lehne ich z.Z. ab. Erst mal eine Beratung bezüglich Betreungsmodell bei Beratungsstelle und evtl. JA danach Plan aufstellen und dann Gespräch mit Kindern. Danach evtl. nochmals reden.

Je nachdem wie alt die Kinder sind, sollte man die außen vorlassen und ihnen nur deutlich zu verstehen geben, dass sie immer Mama und Papa gleichermaßen haben wollen. Fragst du die Kids, sagen die nur, dass sie keine Trennung wollen. Das sagen meine heute noch! Die Erziehungsberatungsstelle ist hier ein guter Ansatz. Da kannst du auch allein einen Termin für dich machen und Vorarbeit leisten. Überlass das nicht der Frau.

Zitat von Meyer:
Die getroffene Vereinbarung gilt dann erst mal nur für das Trennungsjahr und muß notariell beurkundet werden, ist dem so?
Man kann einen Titel für den Unterhalt auch bei Notar anfertigen lassen nicht nur vom JA, oder was ist das Sache?
Sie möchte immer noch das ich ihr ein Angebot mache bezüglich Unterhalt. RA hatte erstmal dazu ? im Gesicht.

Die Vereinbarung kann umfassen, was auch immer ihr unter einander abmacht. Der Notar sollte Fachmann auf dem gebiet sein, also parallel Fachanwalt für Familienrecht, damit er sittenwirdige Absprachen aus der Vereinbarung rauswirft.

Habt ihr beide Anwälte eingeschaltet sind beide nicht an einer Scheidungsfolgevereinbarung interessiert. Daran verdienen die kein Geld. Jedes Verfahren, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn, Scheidung bringt extra Kohle ein.
Wo kämen wir dahin, wenn sich Eheleute plötzlich wie Erwachsene verhalten und es einvernehmlich regeln.

Ich sage dir gleich - das dauert. Ich habe auch auf so eine Vereinbarung hingearbeitet. Wurde von beiden Seiten ignoriert. Allein die Unterhaltsberechnung hat von Feb 2017 bis letztlich Jan 2018 gedauert also das ganze Trennungsjahr hindurch. Das geht hin und her - allein die Postlaufzeiten. Jeder Brief ich beschreibe es mal
Tag 1 - Frau geht zum Anwalt und bespricht was mit ihm
Tag 2 - Anwalt setzt Schreiben auf an geg. Anwalt
Postlaufzeiten
Tag 5 - Eingang des Schreibens des 1. Anwalts
Tag 6 - Schreiben an dich mit der Kopie des Schreibens des 1. Anwalts mit Bitte um Absprache (telefonisch oder persönlich)
Postlaufzeiten
Tag 10 - Terminfindung
Tag 13-15 - telefonische oder persönliche Absprache
Tag 16 - Antwortschreiben deines Anwalts an 1. Anwalt
Postlaufzeiten
Tag 20 - Eingang eures Schreibens
Tag 21 - Schreiben an Mandantin mit Kopie der Antwort mit Bitte um Absprache
Postlaufzeiten
Tag 25 - Terminfindung
Tag 28-30 - telefonische oder prsönliche Absprache
Tag 31 - Erwiederrungsschreiben
....

Ich hoffe ich konnte es deutlich machen. Nur mal wegen Zugewinn
Es gab Post wegen den krediten, dann wegen dem Garten, dann kam das Auto dran, dann der übliche Hausrat
Ist ja nicht so, dass man alle Punkte auf einmal abhandeln könnte. Alles wird nacheinander geklärt.

Und dann ist da bei gericht immernoch die Terminfindung, sofern es dazu kommt. Bei Sorgerechtssachen kommen erst noch Termine mit JA und Verfahrensbeistand und immer wieder mit den Anwälten und erst dann nimmt sich ein Richter die Zeit. Und es kann auch vorkommen, dass Termine verschoben werden.
Gegen Ende des jahres sind Gerichtstermine für Sorgerechtssachen reserviert - Unterhalt/Zugewinn/hausrazt etc. ist nachrangig.

Und nun münze das mal auf die gefühle um. Du hattest Streit mit deiner Ex wegen irgendeinen Mist. Sie erzählt es aus Frust ihrem Anwalt. 2 Tage später habt ihr euch ausgesprochen und den Streit beiseite gelegt. Eine Woche später kommt ie Kopie des Briefes ihres Anwalts, wo er dich auffordert sie nicht zu bedrängen oder sonst was....für einen Streit, der längstgeschlichtet wurde.
Du bist sauer auf sie, weil sie ja scheinbar es nicht mit dir geklärt hat und beschwerst dich deinerseits....

Die Latenz bei den Anwälten ist einfach nur krass.

Bei mir was es noch krasser - beide Kanzleien lagen nur 50m auseinander und der Postweg betrug trotzdem 1 Woche. Alles über die Post kein Bote, der mal schnell rüber flitzt!

Ich sag dir, diese Warterei und Latenz macht dich genauso fertig wie das sachliche Thema um das es geht.

Du kannst versuchen, dass ihr 4 euch zusammensetzt und alles mögliche an einem Termin erörtert und ausmacht. Aber wie gesagt - Anwälte sind an sowas nicht interessiert.

07.11.2018 08:40 • x 2 #85


M
Habe da mal eine Frage die mir noch nicht ganz klar ist zum bereinigten Nettoeinkommen.
Also, ich meine verstanden zu haben:
Das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate wird zusammengerechnet und durch 12 geteilt gleich durchschnittliches Einkommen. Der Kapitalertrag wird dann noch draufgerechnet? Was ist wenn die Kapitalerträge schwanken?
Wie werden variable Lohnbestandteile wie Überstunden behandelt die in der Summe enthalten sind aber nicht regelmäßig oder überhaupt nicht mehr gezahlt werden? Wird dies für beide Partner gleich gehandhabt? Wird diese Summe auf Steuerklasse 1 korrigiert oder wird Steuerklasse 4 angesetzt?

Vom diesem Durchschnittsnettolohn können 5% für berufsbedinget Aufwendungen pauschal abgezogen werden? Bei den Fahrtkosten ist mir noch nicht ganz klar kommen die zusätzlich runter? Meine Fahrtkosten sind z.B. höher als 5%. Was ist mit Zuzahlungen für chronische Medikamente können die noch abgezogen werden?

Mit diesem bereinigten Nettolohn wird der Kindesunterhalt berechnet?

Für den Trennungsunterhalt meine ich herausgefunden zu haben das vom bereinigten Nettolohn der Kindesunterhalt abgezogen wird? Dann wird die Differenz beider bereinigter Nettoeinkommen gebildet, Differenz mal 3/7 gleich Trennungsunterhalt?

Danke schon mal.

08.11.2018 05:45 • x 1 #86


C
@Meyer du hast Post!
Kurz für alle
Sofern man den Mindestunterhalt stemmen kann ist viel Abzugsfähig

Fahrtkosten sind die reellen Fahrtkosten, aber man kann das Auto ja durchaus missbrauchen. Ich bin Öffi Fahrer aber seit der Trennung fahre ich natürlich mit dem Auto zur S-Bahn (20km*hin- und Rückweg * 0,30Euro). Ab und an sollte man das auch wirklich tun

Erstmal Jahresbrutto (All In - sprich alles was du bekommen hast inkl. aller Schichtzuschläge etc...)
Abzugsfähig natürlich die Sozialvers und Steuern
Bis 4 % deine priv. Rente. Aber niemand schaut auf 4 %, priv. Rente wird einfach abgezogen
Berufsunfähigkeit wird abgezogen, VWL
Dann ergibt sich ein bereinigtes Netto. Von diesem Netto werden weitere Ausgaben abgezogen nämlich
Also
= Jahresbrutto
- Steuern
- Sozialvers
- VWL
- priv Rente
=ber. Netto
+letzte Steuerrückzahlung
=Betrag a
=Betrag a / 12 Monate

- Fahrtkosten
- Berufsunfähigkeit
- Unfallvers. Kind
- Zahnzusatz Kind
- Lebensvers
- Ausbildungsvers Kind
= Betrag X
dann werden weitere Positionen angerechnet sofern du halt unstrittig den Mindestunterhalt leistest für die Kids
- ehebedingte Kredit (alles was du in der Ehe aufgenommen hast und noch läuft)
- Hort/Kita Kinder
=Betrag Y (ab hier wird 1/7 des Erwerbstätigen Bonus berechnet)
+- Wohnwert! (Dazu komme ich weiter unten)
=unterhalt. relevante Netto gegenüber Kinder - gegen Düsseldorfer Tabelle
- Unterhalt Kind 1
- Unterhalt Kind 2
- 1/7 Erwerbstätigen Bonus
=unterhalt. relevante Netto gegenüber Frau - gegen Düsseldorfer Tabelle

Wohnwert:
Solltest du Eigenheim haben so hast du keine Miete. Es wird ein Wohnwert angenommen, der auf dein Einkommen aufgeschlagen wird (fiktive Einkünfte - du könntest die Immobilie ja vermieten!)
Beispiel
pot. Miete 1.000 Euro pro Monat
- 400 Euro Zinsen
- 500 Euro Tilgung (achtung nur abzugsfähig bis Scheidung eingereicht wurde, da die Tilgung dein Zugewinn erhöht, ab Scheidungseinreichung nicht mehr)
- 250 Euro nicht umlegbare NK (z.B. bei Eigentumswohnungen Instandhaltung, Verwaltergebühren - eben was nicht auf Mieter umgelegt werden könnte)
= -150 Euro Wohnvorteil

Im Trennungsjahr wird auch ein neg. Wohnvorteil angerechnet (also abgezogen vom Einkommen), nach dem Trennungsjahr nicht mehr, das wird dann auf Null gesetzt. Sowie Scheidungsantrag vorliegt wäre der Wohnvorteil bei

1.000 Euro pot. Miete
- 400 Euro Zinsen
- 250 Euro nicht umlegb. NK
= 350 Euro Wohnvorteil

Ich denke deine Kapitalerträge würden anstelle des Wohnvorteils oder zusätzlich an dieser Stelle auftauchen.

Erwerbstätigen Bonus
Dir steht 1/7 deines ber. Nettos als Erwerbstätigen Bonus zu. Der wird nach deinen Abzügen errechnet und dann als Zusatzausgabe zu deinen Gunsten abgezogen.

Ehebedingte Kredite
Meine Richterin hatte kein Bock zu schauen wer welche Sachen mitgenommen hat, die auf Kredit finanziert wurden. Die Kredite müssen beglichen werden. Da der Mindestunterhalt gezahlt wurde, sind sie zu 100 % voll abzugsfähig!
ABER: Autokredit könnte anders aussehen. ich hatte ein paar Monate vor der Trennung das Autodarlehen aber durch eine Umschuldung abgelöst. Niemand hat gefragt, für was der gr. Kredit genommen wurde....und wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort!

Ganz wichtig - es ist alles Ermessensspielraum des Richters.

Ich hoffe das hilft dir etwas.

08.11.2018 08:57 • x 4 #87


A
Ein sehr kurzer (für meine Verhältnisse) Zwischenruf:
Meine Ex-Frau hat alles, alles per Prozesskostenhilfe über den Anwalt gemacht. In der Spitze waren das mehr als eine Handvoll Verfahren parallel.
Dauer der Scheidung: 4 Jahre
Anwalts und Gerichtskosten auf meiner Seite: ~ 35k Euro.
Solange, wann immer möglich, bleib den Anwälten fern. Die verdienen ihr Geld durch Streit.
Lieber im Vorfeld etwas grosszügiger als im Nachgang lange teuer streiten.

Generell bitte eines beachten: Keine Vereinbarung darf eine der Seiten schlechter stellen als das Gesetz, da ist immer ein Abgleich nötig um zu vermeiden dass das ein Gericht später kippt.

08.11.2018 09:34 • x 1 #88


B
Lieber Meyer,

versuch bitte unbedingt dich gütlich mit deiner Ex zu einigen. Sie hat einfach die besseren Karten in eurer Konstellation. Sie arbeitet nur 10 Stunden pro Woche und muss auch im Trennungsjahr nicht aufstocken. Die ehelichen Verhältnisse werden fortgesetzt. Sie wird argumentieren, dass sie nur so wenig arbeitet, weil sie die Hauptbetreuung der Kinder getragen hat. Das ist stichhaltig und wird auch schwer zu widerlegen sein. Wenn dein Betreuungskonzept im Wechselmodell tägliche Fremdbetreuung für einige Stunden durch Oma oder Nanny vorsieht, werden im juristischen Streit alle auf Seiten der Mutter sein, die durchgängig betreut hat und dies auch weiterhin sicher stellen will.

Vorsicht mit Argumenten, die Kinder können nicht durchgängig bei Mama sein, weil sie ab und an die Kinder anschreit. Das wird jedem, der heranwachsende (fast) Teenies zu Hause hat nur ein verständnisvolles Lächeln ins Gesicht zaubern. Außerdem hat es dich in der Ehe offensichtlich auch nicht so gestört, dass du es unterbunden hast.

Versuch dich friedlich zu einigen und versorge dich gut, so dass du die kommenden Wochen einigermaßen unbeschadet überstehen kannst. Sei für deine Jungs der Fels in der Brandung und vermeide du von deiner Seite die Kinder in eure Streitigkieten zu ziehen.

Alles Gute wünscht

Brightness

08.11.2018 11:14 • x 1 #89


M
Habe da nochmal eine wichtige Frage zu den Betreuungsmodellen...

Beim Wechselmodell erfolgt die Betreuung 50/50 durch beide Eltern.
Beim Residenzmodell betreut die Mutter der Vater bekommt ein Umgangsrecht. So weit so gut.

Ich möchte das Wechselmodell, Frau derzeit das Residenzmodell mit erweiterten Umgangsrecht (60/40 oder 50/50).
Wo ist der Unterschied?
Das erschließt sich mir noch nicht. Ja, der Unterhalt ist verschieden, das ist erst mal Nebensache. Ich möchte mir auf jeden Fall versuchen die Kinder zur Hälfte zu sichern.

Kind 2 muss bei mir gemeldet bleiben damit es die Schule weiter besuchen kann. Nach der Grundschule könnte er bei seiner Mutter gemeldet werden da die weiterführende Schule in deren zukünftigen Wohnort liegt. Nun möchte ich möglichst auf jeden Fall vermeiden das die Kinder komplett Richtung Mutter wandern.

09.11.2018 10:37 • #90


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag