Meyer
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Meyer
Puppenmama5269
Zitat von Meyer:Jedes Wort wird bewertet und wenn es ihr nicht passt gibt es Saures von ihr in Form von verletzenden Sprüchen. Ich versuche nach Möglichkeit die Angelegenheit sachlicher zu sehen
Coloneltw
Zitat von Meyer:Was das größere Problem ist, sie versucht die Kinder auf ihre Seite zu ziehen. Sie fragt sie ständig aus was ich gesagt hätte oder die Oma. Jedes Wort wird bewertet und wenn es ihr nicht passt gibt es Saures von ihr in Form von verletzenden Sprüchen. Ich versuche nach Möglichkeit die Angelegenheit sachlicher zu sehen und einfach für die Kinder da zu sein wenn sie Papa brauchen. Ich mache das was ich die ganzen Jahre immer gemacht habe und versuche Beständig zu sein.
Meyer
Meyer
Coloneltw
Zitat von Meyer:Zum Unterhalt an sich hätte ich noch mal Fragen...
Die Einkünfte meiner Frau sollten sich doch aus Gehalt, Verdienst selbst. Tätigkeit und Kapitalerträge zusammensetzten, richtig?
Werden die Einkünfte meiner zukünftigen Ex auch um Fahrtkosten etc. bereinigt wenn es um die Berechnung der Differenz zwischen meinem und ihrem Einkommen geht (für ihren Trennungsunterhalt 1/7)?
Wenn sie demnächst mehr verdient sinkt doch auch ihr Trennungsunterhalt? Gibt es Fristen in dem die Gehaltssituation beurteilt werden muss um evtl. einen zu hohen Trennungsunterhalt auszuschließen? Wie kann man da vorgehen?
Meyer
Coloneltw
Zitat von Meyer:Bei der Unterhaltsberechnung ergeben sich Fragen die mir bis jetzt der RA nicht zufriedenstellend beantworten kann. Vielleicht hat im Forum jemand Wissen dazu. Danke schon mal.
Zitat von Meyer:1. Es wird vom RA das Nettoeinkommen errechnet aus dem Brutto. Das vom RA errechnete Nettoeinkommen ist wesentlich höher als das tatsächlich ausgezahlte Netto (z.B. errechnet durch RA Netto 3000Euro. tatsächlich werden aber nur Netto 2800Euro ausgezahlt).
Zitat von Meyer:Steuerklasse usw. wurden berücksichtigt. Von meinem Gehalt geht allerdings auch ein Betrag für eine vom teilweise vom AG finanzierte Rentenversicherung ab, das ist rechnerisch die Differenz die sich zeigt.
Wie muss jetzt der Beitrag zu dieser Rentenversicherung verrechnet werden?
Zitat von Meyer:2. Beim Trennungsunterhalt habe ich gelesen Die Differenz beider bereinigter Einkommen mal 3/7 gleich Trennungsunterhalt. Der RA rechnet allerdings beide Einkommen zusammen (A+B) und dann durch 2, dies wäre dann der Trennungsunterhalt. So entsteht ein doch sehr hoher Trennungsunterhalt. Habe ich was falsch verstanden oder wo liegt die Wahrheit?
Zitat von Meyer:3. Wohnvorteil, da wird z.B. für den Trennungsunterhalt 400Euro angenommen (erzielbare Miete durch 2). Für eine Wohnung dieser Größe ist ortsüblich eine Kaltmiete von ca. 650Euro. Die Fixkosten für das Haus liegen schon bei deutlich 400Euro.
Wie kann der tatsächliche Wohnwert berücksichtigt werden? Geht das?
Puppenmama5269
Zitat von Coloneltw:Der Anwalt deiner Ex wird immer ein sehr hohes Netto ansetzen und keine Ausgaben berücksichtigen. Dein Anwalt wird natürlich das Gegenteil versuchen. Dann einigt man sich oder es geht vor Gericht und der Richter entscheidet!
Zitat von Coloneltw:Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung wenn Ehefrau begünstigte ist, Versicherungen für die Kinder also Zahnzusatz,
Coloneltw
Zitat von Puppenmama5269:Freiwillige Versicherung wurden aber bei dem Esel raus gestrichen. Die hat er versucht auch anzugeben.
Puppenmama5269
Zitat von Coloneltw:Dann heißt es priv. Insolvenz damit er mehr Unterhalt zahlen kann.
Coloneltw
Zitat von Puppenmama5269:
Darin ist er schon seit Jahren. Mittlerweile in der Restschuldbefreiung.
Wie dem auch sei, ich bin mir sicher es wurde zu meinen Gunsten so berechnet, da ich mich zu dem Zeitpunkt noch in Elternzeit befand.
Meyer
Coloneltw
Zitat von Meyer:Vielen Dank für die Beiträge.
Die Berechnung des Unterhalts stammt vom meinem RA. Die Angelegenheit mit dem mit dem theoretischen Netto und dem tatsächlichen Netto konnte ich klären, es ist die Rentenversicherung die über meinen Arbeitgeber läuft und vom Netto direkt abgezogen wird. Dafür hat der RA jetzt 4% von Brutto abgezogen als Altersvorsorge.Damit stimmt die Sache fast.
Komisch ist nur das er jetzt die Steuerrückerstattung von mir und die Kapitalerträge von der Frau nicht mehr berücksichtigt. Ich verstehe das nicht.
Zitat von Meyer:Zum Wohnvorteil wäre da noch was. Mir werden 400Euro Wohnvorteil angerechnet. Meine noch Frau besitzt ein leerstehendes Haus in das sie direkt einziehen könnte (Möbel, Hausrat usw. ist alles schon in dem Haus vorhanden). Das Haus ist nicht vermietet und soll auch nicht in absehbarer Zeit verkauft werden. Dieses Haus ist vom jetzigen Wohnort allerdings 100km entfernt. Trotzdem könnte sie theoretisch mietfrei wohnen und damit müsste ihr doch auch ihr ein Wohnvorteil angerechnet werden?
Habe bloß den Verdacht das sie über das Kindeswohl die Sache aushebeln kann.
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