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Hoffnung, Verzweiflung und Angst

M
Die Lage wird immer bedrückender. Meine (noch) Frau ist sehr schweigsam was die anstehenden Themen angeht, aber das sticheln und die verletzenden Sprüche funktionieren gut. Bald kann ich es nicht mehr hören, hätte ich mich liebevoller und annehmender ihr gegenüber verhalten hätte sie vielleicht das was sie in einer Frau jetzt sieht in mir gesehen und ihr Verlangen nach einer Frau im Bett was ist damit? Außerdem sagt sie jedem der es wissen will wie gut sie sich jetzt fühlt sich jetzt von diesem Mann zu trennen. Das die Trennung hauptsächlich mit ihrer Orientierung auf Frauen zu tun hat verschweigt sie. Na ja, muss ich drüber stehen. Ich mische mich jedenfalls nicht ein habe mit mir selbst zu tun.

Was das größere Problem ist, sie versucht die Kinder auf ihre Seite zu ziehen. Sie fragt sie ständig aus was ich gesagt hätte oder die Oma. Jedes Wort wird bewertet und wenn es ihr nicht passt gibt es Saures von ihr in Form von verletzenden Sprüchen. Ich versuche nach Möglichkeit die Angelegenheit sachlicher zu sehen und einfach für die Kinder da zu sein wenn sie Papa brauchen. Ich mache das was ich die ganzen Jahre immer gemacht habe und versuche Beständig zu sein.

12.11.2018 08:58 • x 2 #91


P
Zitat von Meyer:
Jedes Wort wird bewertet und wenn es ihr nicht passt gibt es Saures von ihr in Form von verletzenden Sprüchen. Ich versuche nach Möglichkeit die Angelegenheit sachlicher zu sehen


Ja das kenn ich. Ich denke dass tun viele Verlasser. Um es sich möglichst schön zu reden. Ihr Ego hoch zu halten.
Mein Ehe-Esel tat das übrigens auch.

Weißt du was ich getan habe, als ich die Schnauze voll hatte von seinen stichelein?
Ich habe die Tür zu gemacht hinter mir und habe ihn verbal in den Boden gerammt. Warum? Um ihn in seine Schranken zu weisen. Jeder Angriff gegen mich, war/ist ein Angriff gegen meine Töchter.
Von da an, tat er genau das was ich verlangte. Bis heute!

Was ich damit sagen möchte, auch ich wollte Frieden, wollte es auf Elternabend über die Bühne bringen. Mein Ehe- Esel war dazu nicht in der Lage.
Nicht nur Duckmäusern. Dass bringt deinen Kindern auch nichts. Denn es geht dir schlecht wenn du ihr dir Möglichkeit gibst, dich angreifen zu können, das bekommen deine Kinder auch ab.

Irgendwann, ist es Zeit solchen Menschen die Grenzen aufzuzeigen.
Deine Entscheidung.

12.11.2018 10:59 • x 2 #92


A


Hoffnung, Verzweiflung und Angst

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Zitat von Meyer:
Was das größere Problem ist, sie versucht die Kinder auf ihre Seite zu ziehen. Sie fragt sie ständig aus was ich gesagt hätte oder die Oma. Jedes Wort wird bewertet und wenn es ihr nicht passt gibt es Saures von ihr in Form von verletzenden Sprüchen. Ich versuche nach Möglichkeit die Angelegenheit sachlicher zu sehen und einfach für die Kinder da zu sein wenn sie Papa brauchen. Ich mache das was ich die ganzen Jahre immer gemacht habe und versuche Beständig zu sein.


Ich kann dir aus Erfahrung sagen - das funktioniert nicht. Kinder sind nicht dumm...sie lieben Mama und Papa gleichermaßen und werden es nicht begreifen können wenn einer den anderen schlecht macht.
Und Kinder erzählen den Eltern das was sie hören wollen.

Als meine Exe anfing vor Gericht Schauermärchen zu erzählen, hat die Richterin sie gleich in die Schranken verwiesen und ihr gesagt, dass Kinder einem immer nach dem Mund reden. Die Anwältin meiner Ex wurde rot wie Clown Fisch.

Ich denke die ersten Monate nach der Trennung ist es releativ normal, dass nman versucht sich mit Gewalt abzunabeln. Das sollte sich in ein paar Monaten wieder einränken, so dass man sachlich miteinander umgehen kann.

Die Situation ist ja für alle Beteiligten nicht einfach. Und deiner Ex geht es nicht gut! Das ist oberflächlich. Innerlich zweifelt sie, wie alle anderen auch. Meisten haben pers. Verletzungen nach Außen innere Selbstzweifel als Ursache. Den Starken makieren wenn du verstehst worauf ich hinaus will.

Bleib sachlich und ruhig und beeinflusse die Kinder nicht.
Wenn du proaktiv gegen deine Ex vorgehen willst, mach einen Termin (nur du und eventuell die Kinder) bei der Erziehungsberatung und besprich das mit der Beraterin. Allein die Tatasache, dass du dir prof. Hilfe suchst um die Trennung mit den Kindern gemeinsam gut zu überstehen wird alles was deine Ex gegen dich behauptet ins Absurde stellen.

12.11.2018 11:20 • x 1 #93


M
Ich hatte bereits einen telefonischen Termin bei der Beratung bezüglich Umgang mit der zukünftigen EX und zusätzlich werde ich durch meine Therapeutin unterstützt. Termine bei der Erziehungs- bzw. Trennungsberatung habe ich bereits weitere gemacht, allerdings ohne Kinder und (noch) Frau. Das hilft sehr. Die Berater kommen zur gleichen Meinung, im Moment ist mit der zukünftigen EX nichts anzufangen da ist im Kopf zu viel los. Zum Glück ist meine Birne am klar werden und ich hoffe das bleibt zumindest vorerst so.

Zu ihren Stichelein und verbalen Gemeinheiten ist nur noch anzumerken das ich den Eindruck habe sie versucht sich für ihre Entscheidung zu rechtfertigen in dem sie mich als Ursache für ihre Entscheidung definiert. Es gehören immer zwei dazu so ist meine Meinung und auch ich war nicht immer ein Engel, aber das mit den Frauen da kann ich nichts für das war schon immer in ihr.

12.11.2018 11:52 • x 1 #94


M
Zum Unterhalt an sich hätte ich noch mal Fragen...
Die Einkünfte meiner Frau sollten sich doch aus Gehalt, Verdienst selbst. Tätigkeit und Kapitalerträge zusammensetzten, richtig?
Werden die Einkünfte meiner zukünftigen Ex auch um Fahrtkosten etc. bereinigt wenn es um die Berechnung der Differenz zwischen meinem und ihrem Einkommen geht (für ihren Trennungsunterhalt 1/7)?
Wenn sie demnächst mehr verdient sinkt doch auch ihr Trennungsunterhalt? Gibt es Fristen in dem die Gehaltssituation beurteilt werden muss um evtl. einen zu hohen Trennungsunterhalt auszuschließen? Wie kann man da vorgehen?

17.11.2018 09:03 • #95


C
Zitat von Meyer:
Zum Unterhalt an sich hätte ich noch mal Fragen...
Die Einkünfte meiner Frau sollten sich doch aus Gehalt, Verdienst selbst. Tätigkeit und Kapitalerträge zusammensetzten, richtig?
Werden die Einkünfte meiner zukünftigen Ex auch um Fahrtkosten etc. bereinigt wenn es um die Berechnung der Differenz zwischen meinem und ihrem Einkommen geht (für ihren Trennungsunterhalt 1/7)?
Wenn sie demnächst mehr verdient sinkt doch auch ihr Trennungsunterhalt? Gibt es Fristen in dem die Gehaltssituation beurteilt werden muss um evtl. einen zu hohen Trennungsunterhalt auszuschließen? Wie kann man da vorgehen?


Natürlich wird auch ihr Einkommen bereinigt! Fair muss Fair bleiben!
Das 1/7 wurde bei mir als Sonderausgabe behandelt also als Abzug für das unterhaltsrelevante Einkommen.

Fristen: So funktioniert das nicht.
Die Anwälte schreiben einander und handeln und feitschen um jeden Cent, um jede Position. Wenn eine Seite die Schanuze voll hat, stellt sie ihre Forderrungen als Antrag an das Familiengericht.
Die Anwälte legen dann ihre Meinung vor und legen die Nachweise vor, die zu dieser Einschätzung führen.

Der/Die Richter/in entscheidet dann welche der Positionen angenommen werden und welche nicht.
Ein Teil des Antrags wird sein, dass der Zahlende einen Titel ausstellt (Notar oder JA), hier darauf achten, dass gleich ein Enddatum festgelegt wird.
Denn Unterhalt musst du so lange zahlen, wie der Titel gilt.

Bsp.: Du wist verdonnert 300 Euro Trennungsunterhalt zu zahlen und verlierst deinen Job. Du darfst nicht den Unterhalt einkürzen, du musst einen Antrag an das Gericht stellen den Unterhalt neu berechnen zu lassen.
Dann wird er reduziert oder sogar negiert.
Ohne Titel kannst du tun und lassen was du willst. Deine Ex müsste das Geld immer auf dem Rechtsweg einklagen.
Ohne Titel zahlst du 300 Euro und verlierst den Job, dann berechnest du mit Anwalt den neuen Unterhalt und reduzierst entsprechend.

Aber: du bist verpflichtet einen Titel ausstellen zu lassen, wenn die Gegenseite das verlangt kommst du nicht drum herum.
Auf der anderen Seite kann ein vorgezogener Titel der gegenseite die Suppe versalzen.

Die Anwaltskosten vor Gericht werden nach Schadenswert berechnet.
Bsp: du müsstest 300 Euro zahlen zahlst aber nur 250 und lässt einen Titel auf 250 ausstellen weil du der Ansicht bist du musst nur 250 zahlen.
Dann ist der Schadenswert nicht 12*300 Euro sondern nur noch 12*50 Euro denn 250Euro zahlst du ja schon mit Titel.
Der Anwalt muss also wegen 50 Euro vor Gericht ziehen.

So kannst du Fakten schaffen und den geg. Anwalt um sein Geld bringen!

Kleiner Tip: Wird der Mindestunterhalt (Kinder) geleistet, hat deine Ex kaum eine Chance deine Ausgaben abzuwehren. Kein Richter interessiert sich dafür für was ehebedingte Kredite mal waren oder weh die Möbel aus den Krediten jetzt hat etc. Und wenn sie selbst arbeitet hat sie eh kaum Chancen, sie darf ihr Einkommen nicht vermindern und hier hast du mehr Spielraum. Also überleg dir wo du mit dem Auto zur Arbeit fahren kannst. Mehr km heißt mehr Geld zum Absetzen (auch wenn du den Bus nimmst - das weiß ja deine Ex nicht).

Ansonsten, wenn sie mehr mehr verdient und die hast schon einen Titel musst du vor Gericht gehen und es beantragen, dass der Unterhalt sinkt. Gehaltsnachweise müssen nur alle 24 Monate vorgelegt werden aber ich glaube das ist eher schwammig. Lass sie einen Monat arbeiten und fordere dann ihre Gehaltsnachweise an mit dem neuen Gehalt. Das rechnen die dann hoch.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

19.11.2018 10:37 • x 1 #96


M
Bei der Unterhaltsberechnung ergeben sich Fragen die mir bis jetzt der RA nicht zufriedenstellend beantworten kann. Vielleicht hat im Forum jemand Wissen dazu. Danke schon mal.

1. Es wird vom RA das Nettoeinkommen errechnet aus dem Brutto. Das vom RA errechnete Nettoeinkommen ist wesentlich höher als das tatsächlich ausgezahlte Netto (z.B. errechnet durch RA Netto 3000Euro. tatsächlich werden aber nur Netto 2800Euro ausgezahlt). Steuerklasse usw. wurden berücksichtigt. Von meinem Gehalt geht allerdings auch ein Betrag für eine vom teilweise vom AG finanzierte Rentenversicherung ab, das ist rechnerisch die Differenz die sich zeigt.
Wie muss jetzt der Beitrag zu dieser Rentenversicherung verrechnet werden?

2. Beim Trennungsunterhalt habe ich gelesen Die Differenz beider bereinigter Einkommen mal 3/7 gleich Trennungsunterhalt. Der RA rechnet allerdings beide Einkommen zusammen (A+B) und dann durch 2, dies wäre dann der Trennungsunterhalt. So entsteht ein doch sehr hoher Trennungsunterhalt. Habe ich was falsch verstanden oder wo liegt die Wahrheit?

3. Wohnvorteil, da wird z.B. für den Trennungsunterhalt 400Euro angenommen (erzielbare Miete durch 2). Für eine Wohnung dieser Größe ist ortsüblich eine Kaltmiete von ca. 650Euro. Die Fixkosten für das Haus liegen schon bei deutlich 400Euro.
Wie kann der tatsächliche Wohnwert berücksichtigt werden? Geht das?

21.11.2018 14:27 • #97


C
Zitat von Meyer:
Bei der Unterhaltsberechnung ergeben sich Fragen die mir bis jetzt der RA nicht zufriedenstellend beantworten kann. Vielleicht hat im Forum jemand Wissen dazu. Danke schon mal.


Erste Frage: Welcher RA?

Der Anwalt deiner Ex wird immer ein sehr hohes Netto ansetzen und keine Ausgaben berücksichtigen. Dein Anwalt wird natürlich das Gegenteil versuchen. Dann einigt man sich oder es geht vor Gericht und der Richter entscheidet!

Zitat von Meyer:
1. Es wird vom RA das Nettoeinkommen errechnet aus dem Brutto. Das vom RA errechnete Nettoeinkommen ist wesentlich höher als das tatsächlich ausgezahlte Netto (z.B. errechnet durch RA Netto 3000Euro. tatsächlich werden aber nur Netto 2800Euro ausgezahlt).

Ja das ist üblich! Weihnachtsgelder, Steuerrückzahlungen, Sonderzahlungen etc. wird alles durch 12 geteilt, als ob du 1/12 monatlich erhälst.

Zitat von Meyer:
Steuerklasse usw. wurden berücksichtigt. Von meinem Gehalt geht allerdings auch ein Betrag für eine vom teilweise vom AG finanzierte Rentenversicherung ab, das ist rechnerisch die Differenz die sich zeigt.
Wie muss jetzt der Beitrag zu dieser Rentenversicherung verrechnet werden?

Dieser wird bis 4 % des Jahresbruttos abgezogen.

Zitat von Meyer:
2. Beim Trennungsunterhalt habe ich gelesen Die Differenz beider bereinigter Einkommen mal 3/7 gleich Trennungsunterhalt. Der RA rechnet allerdings beide Einkommen zusammen (A+B) und dann durch 2, dies wäre dann der Trennungsunterhalt. So entsteht ein doch sehr hoher Trennungsunterhalt. Habe ich was falsch verstanden oder wo liegt die Wahrheit?

Normalerweise, wie ich das kenne...dein bereinigtes Netto (Kindesunterhalt ist dann schon abgezogen) wird dem deiner Ex gegenübergestellt. Die hälftige Differenz musst du ausgleichen.
Bsp:
Du ber. Netto 2.500 Euro (Stufe 2 der DT, beide Kinder unter 6). Da deine Ex unterhaltsberechtigt ist sind es drei Berechtigte also eine Stufe niedriger - Mindestunterhalt

DU
2.500 Euro ber. Netto
- 251 Euro U Kind 1
- 251 Euro U Kind 2
= 1.998 Euro
- 285 Euro 1/7 erw. Bonus
= 1.713 Euro
- 1.200 Euro Selbstbehalt
= 513 Euro theoretischer Trennungsunterhalt

Deine Ex
1.200 Euro Teilzeitstelle ber. Netto

Deine Ex darf nicht besser gestellt werden als du, also
513 / 2 = 256,50 Euro Trennungsunterhalt

Verdient deine Ex mehr als 1.200 Euro sinkt dein Trennungsunterhalt. Verdient sie weniger steigt der Trennungsunterhalt, ABER nachehelich werden 1.100 - 1.200 Euro für Ungelernte angenommen (Kinder über 3) -- fiktives Einkommen. Nur im Trennungsjahr kann man sie nicht zwingen mehr zu verdienen.

Zitat von Meyer:
3. Wohnvorteil, da wird z.B. für den Trennungsunterhalt 400Euro angenommen (erzielbare Miete durch 2). Für eine Wohnung dieser Größe ist ortsüblich eine Kaltmiete von ca. 650Euro. Die Fixkosten für das Haus liegen schon bei deutlich 400Euro.
Wie kann der tatsächliche Wohnwert berücksichtigt werden? Geht das?

Wohnvorteil im Tennungsjahr (Scheidung nicht eingereicht)
Ortsübliche Kaltmiete
650 Euro
- 150 Euro Zinsen
- 150 Euro Tilgung
- 100 Euro nichtumlegbare NK (Instandhaltung....)
= 250 Euro
Gehört euch das Haus/Wohnung zusammen, wird demjenigen der Wohnvorteil draufgeschlagen, der da drin wohnt. Wohnt ihr beide drin, jeweils die Hälfte

Neuberechnung nach einger. Scheidungsantrag
650 Euro
- 150 Euro Zinsen
- 100 Euro nichtumlegbare NK
= 400 Euro Wohnvorteil

Im Trennungsjahr gibt es auch einen neg. Wohnvorteil wenn die Finanzierungskosten größer sind als die fiktiven Einkünfte.

Abzugsfähige Posten von deinem Einkommen sind u.A. priv. Renten bis 4 % (wobei das keiner nachrechnet), Fahrtkosten, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung wenn Ehefrau begünstigte ist, Versicherungen für die Kinder also Zahnzusatz, Ausbildung, Unfall....), Kita, Hort....ehebedingte Kredite für Möbel etc.

Es macht durchaus Sinn diese Ausgaben jetzt zu tragen und wenn die Scheidung durch ist, ist ja auch die Kita mal zu ende. Nur findet dann keine Neuberechnung mehr statt ohne Antrag. Ausgaben fallen einfach weg.
Unterhaltsausgaben aber nicht.

Ich hoffe das hilft dir etwas

22.11.2018 09:47 • x 3 #98


P
Zitat von Coloneltw:
Der Anwalt deiner Ex wird immer ein sehr hohes Netto ansetzen und keine Ausgaben berücksichtigen. Dein Anwalt wird natürlich das Gegenteil versuchen. Dann einigt man sich oder es geht vor Gericht und der Richter entscheidet!


Wie bei mir kürzlich. Das dauert und bedeutet schlimmstenfalls Rückzahlung vom Ex an die Ex.
Wie in meinem Fall.

Zitat von Coloneltw:
Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung wenn Ehefrau begünstigte ist, Versicherungen für die Kinder also Zahnzusatz,


Freiwillige Versicherung wurden aber bei dem Esel raus gestrichen. Die hat er versucht auch anzugeben.

22.11.2018 10:21 • #99


C
Zitat von Puppenmama5269:
Freiwillige Versicherung wurden aber bei dem Esel raus gestrichen. Die hat er versucht auch anzugeben.

Wenn er den Mindestunterhalt leistet, kann er alles gegen sein Einkommen ansetzen. Ist er ein mangelfall kann er das nicht.
Bei Mangelfall gehen auch keine ehebedingten Kredite mehr. Dann heißt es priv. Insolvenz damit er mehr Unterhalt zahlen kann.

22.11.2018 10:38 • x 2 #100


P
Zitat von Coloneltw:
Dann heißt es priv. Insolvenz damit er mehr Unterhalt zahlen kann.


Darin ist er schon seit Jahren. Mittlerweile in der Restschuldbefreiung.

Wie dem auch sei, ich bin mir sicher es wurde zu meinen Gunsten so berechnet, da ich mich zu dem Zeitpunkt noch in Elternzeit befand.

22.11.2018 10:45 • #101


C
Zitat von Puppenmama5269:

Darin ist er schon seit Jahren. Mittlerweile in der Restschuldbefreiung.

Wie dem auch sei, ich bin mir sicher es wurde zu meinen Gunsten so berechnet, da ich mich zu dem Zeitpunkt noch in Elternzeit befand.


Das Problem dabei ist nur, dass der Staat damit die Probleme vervielfacht.
Ich finde das Familienrecht überarbeitungsbedürftig und zwar ganz massiv.

Die Selbstmordrate Unterhaltspflichtiger Männer in Deutschland liegt weit über dem Bundesschnitt in der Proportion. Viele gehen am Ende nur noch in die Altersarmut...insgesamt nicht sehr gut und nachhaltig ausgedacht.

Sicherlich müssen die Kinder genug Mittel bekommen um leben zu können aber im Zweifel muss da einfach früher die Vorschusskasse aktiv werden.

Zudem hantieren die gerade beim Wohnvorteil mit fikt. Einkünften.

Und vor allem so dumm.....
Wenn ich es drauf angelegt hätte, hätte meine Ex keinen Cent Unterhalt erhalten (eheunterhalt).
Ohne Wohnvorteil liege ich unterhalb der Schwelle wo ich überhaupt für sie zahlen muss. Monatlich konnte ich nicht zahlen, da der KU schon so hoch ist. Deren netto ist fiktiv durch Weihnachtsgeld und Wohnvorteil so hoch.....

Der Klu, wenn ich zur Miete wohne geht mein SB nach oben.

Ich würde mir wünschen, wenn die schon theoretisch annehmen, dass ich die Bude vermiete und Einkünfte erziehle, dass die dann auch annehmen, dass ich bei vermieteter Wohnung ja selbst eine Miete zahlen muss, die in unserem Kreis höher ist als 430 Euro Warm und dann den SB entsprechend anpassen.

Einfach wenn fiktiv dann alles fiktiv ausrechnen und nicht nur die Vorteile rauspicken.

Und der SB ist auch viel zu niedrig angesetzt. Aber wo kämen wir hin wenn der Staat Geld ausgeben müsste....dann lieber die Männer in den SM treiben und ihnen dafür noch die Schuld geben.

22.11.2018 11:22 • #102


Solskinn2015
Das mit den fiktiven Sachen ist schon sehr grenzwertig.

Aber ich denke der Richter hat durch die Richtlinien der OLGs eh so viel Spielraum, nach oben und nach unten.

Die rechnen was aus, was aus ihrer Sicht im Gesamtfall stimmig ist. Und ja die Unterhaltsverpflichtung wird sehr ernst genommen.

Es würde zumindest viel Streit und Argumentation ersparen, wenn es wirklich belastbare Regeln gäbe.

Wieviel von Tilgungen sind den angemessene Altersvorsorge. Da kannste so oder so rechnen. Natürlich sieht das beim Zahnarzt anders aus als beim Schrauber. etc

22.11.2018 15:04 • #103


M
Vielen Dank für die Beiträge.

Die Berechnung des Unterhalts stammt vom meinem RA. Die Angelegenheit mit dem mit dem theoretischen Netto und dem tatsächlichen Netto konnte ich klären, es ist die Rentenversicherung die über meinen Arbeitgeber läuft und vom Netto direkt abgezogen wird. Dafür hat der RA jetzt 4% von Brutto abgezogen als Altersvorsorge.Damit stimmt die Sache fast.
Komisch ist nur das er jetzt die Steuerrückerstattung von mir und die Kapitalerträge von der Frau nicht mehr berücksichtigt. Ich verstehe das nicht.

Zum Wohnvorteil wäre da noch was. Mir werden 400Euro Wohnvorteil angerechnet. Meine noch Frau besitzt ein leerstehendes Haus in das sie direkt einziehen könnte (Möbel, Hausrat usw. ist alles schon in dem Haus vorhanden). Das Haus ist nicht vermietet und soll auch nicht in absehbarer Zeit verkauft werden. Dieses Haus ist vom jetzigen Wohnort allerdings 100km entfernt. Trotzdem könnte sie theoretisch mietfrei wohnen und damit müsste ihr doch auch ihr ein Wohnvorteil angerechnet werden?
Habe bloß den Verdacht das sie über das Kindeswohl die Sache aushebeln kann.

23.11.2018 08:08 • #104


C
Zitat von Meyer:
Vielen Dank für die Beiträge.

Die Berechnung des Unterhalts stammt vom meinem RA. Die Angelegenheit mit dem mit dem theoretischen Netto und dem tatsächlichen Netto konnte ich klären, es ist die Rentenversicherung die über meinen Arbeitgeber läuft und vom Netto direkt abgezogen wird. Dafür hat der RA jetzt 4% von Brutto abgezogen als Altersvorsorge.Damit stimmt die Sache fast.
Komisch ist nur das er jetzt die Steuerrückerstattung von mir und die Kapitalerträge von der Frau nicht mehr berücksichtigt. Ich verstehe das nicht.

Es gibt keine klaren Richtlinien.
4 % pauschal abziehen für Rente - kann gehen, kann nicht gehen. Er macht das vermutlich weil die reale Rente unter 4 % liegt.
Das mit der Steuererstattung ist kein Selbstläufer, die Gegenseite muss das ja erstmal wissen und glaub mir - Anwälte können nicht rechnen.
Die wissen nicht alles!

Man kann sich das auch einfach vorstellen.
An so einem Scheidungsverfahren verdienen sie im Schnitt um die 1.200 Euro. So ein Anwalt will seine 200 Euro die Stunde haben.
Er wird also versuchen nicht mehr als 6h für die Sache aufzuwenden.
Im Unterhalt genauso. Er verdient daran vielleicht gut 1.000 Euro vielleicht sogar 2.000 Euro aber die Stunden bei seinem Stundenlohn sind gering. Je komplizierter ein Sachverhalt um so weniger Lust hat er sich da durchzuboxen.

Zitat von Meyer:
Zum Wohnvorteil wäre da noch was. Mir werden 400Euro Wohnvorteil angerechnet. Meine noch Frau besitzt ein leerstehendes Haus in das sie direkt einziehen könnte (Möbel, Hausrat usw. ist alles schon in dem Haus vorhanden). Das Haus ist nicht vermietet und soll auch nicht in absehbarer Zeit verkauft werden. Dieses Haus ist vom jetzigen Wohnort allerdings 100km entfernt. Trotzdem könnte sie theoretisch mietfrei wohnen und damit müsste ihr doch auch ihr ein Wohnvorteil angerechnet werden?
Habe bloß den Verdacht das sie über das Kindeswohl die Sache aushebeln kann.


Selbst wenn sie den Wohnvorteil nicht erhält weil die Kinder sonst umziehen müssten, so würde ein Gericht vermutlich die Vermietung als fiktive Einkünfte ansetzen, denn es spricht ja nichts gegen eine Vermietung, wenn sie nicht selbst drin leben will.
In diesem Sinn macht es Sinn, zu schauen wie hoch der Mietspiegel bei dem Objekt ist.
Den kann man locker um 10-15 % hochschrauben. Bei fiktiven Einkünften spielt die Mietpreisbremse keine Rolle.

Der Anwalt muss also zunächst die Unterlagen der Frau anfordern und eine Gegenrechnung aufstellen.

In diesem Sinn ist es von der Frau nicht clever das Haus leer stehen zu lassen.
Wenn sie es für 600 Euro kaltmiete vermietet wird kein Richter 700 Euro annehmen sondern den realen Betrag. Steht es aber leer und der Mietspiegel luiegt bei 600 Euro, dann könnte man gut auf 700-750 Euro hochargumentieren mit Ausstattung, Lage und wie toll das Haus doch ist, mit Parkplatz etc....

Eigentlich ist es nur ein Spiel, ein Glücksspiel. Leider ist der Einsatz unsere Existenz.
Das mit der Vermietung klappt auch für ihr Haus.
Wohnvorteil ist das eine, eine wahre Vermietung was anderes. Da kann man dann locker mal den unteren Mietpreis ansetzen und kein Richter würde da nach oben gehen. Noch dazu kann man dann begründen, dass man sich wegen der Mietpreisbremse nicht strafbar machen wollte. Statt 600 Euro nimmt man dann eben 550 Euro kaltmiete...dann ein befr. Mietvertrag mit der Abscht des Wiedereinzugs...naja so könnte man Fakten schaffen.
Heißt dann aber im Umkehrschluß, dass man umziehen muss.

23.11.2018 10:00 • x 1 #105


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