Zitat von Meyer:Bei der Unterhaltsberechnung ergeben sich Fragen die mir bis jetzt der RA nicht zufriedenstellend beantworten kann. Vielleicht hat im Forum jemand Wissen dazu. Danke schon mal.
Erste Frage: Welcher RA?
Der Anwalt deiner Ex wird immer ein sehr hohes Netto ansetzen und keine Ausgaben berücksichtigen. Dein Anwalt wird natürlich das Gegenteil versuchen. Dann einigt man sich oder es geht vor Gericht und der Richter entscheidet!
Zitat von Meyer:1. Es wird vom RA das Nettoeinkommen errechnet aus dem Brutto. Das vom RA errechnete Nettoeinkommen ist wesentlich höher als das tatsächlich ausgezahlte Netto (z.B. errechnet durch RA Netto 3000Euro. tatsächlich werden aber nur Netto 2800Euro ausgezahlt).
Ja das ist üblich! Weihnachtsgelder, Steuerrückzahlungen, Sonderzahlungen etc. wird alles durch 12 geteilt, als ob du 1/12 monatlich erhälst.
Zitat von Meyer:Steuerklasse usw. wurden berücksichtigt. Von meinem Gehalt geht allerdings auch ein Betrag für eine vom teilweise vom AG finanzierte Rentenversicherung ab, das ist rechnerisch die Differenz die sich zeigt.
Wie muss jetzt der Beitrag zu dieser Rentenversicherung verrechnet werden?
Dieser wird bis 4 % des Jahresbruttos abgezogen.
Zitat von Meyer:2. Beim Trennungsunterhalt habe ich gelesen Die Differenz beider bereinigter Einkommen mal 3/7 gleich Trennungsunterhalt. Der RA rechnet allerdings beide Einkommen zusammen (A+B) und dann durch 2, dies wäre dann der Trennungsunterhalt. So entsteht ein doch sehr hoher Trennungsunterhalt. Habe ich was falsch verstanden oder wo liegt die Wahrheit?
Normalerweise, wie ich das kenne...dein bereinigtes Netto (Kindesunterhalt ist dann schon abgezogen) wird dem deiner Ex gegenübergestellt. Die hälftige Differenz musst du ausgleichen.
Bsp:
Du ber. Netto 2.500 Euro (Stufe 2 der DT, beide Kinder unter 6). Da deine Ex unterhaltsberechtigt ist sind es drei Berechtigte also eine Stufe niedriger - Mindestunterhalt
DU
2.500 Euro ber. Netto
- 251 Euro U Kind 1
- 251 Euro U Kind 2
= 1.998 Euro
- 285 Euro 1/7 erw. Bonus
= 1.713 Euro
- 1.200 Euro Selbstbehalt
= 513 Euro theoretischer Trennungsunterhalt
Deine Ex
1.200 Euro Teilzeitstelle ber. Netto
Deine Ex darf nicht besser gestellt werden als du, also
513 / 2 = 256,50 Euro Trennungsunterhalt
Verdient deine Ex mehr als 1.200 Euro sinkt dein Trennungsunterhalt. Verdient sie weniger steigt der Trennungsunterhalt, ABER nachehelich werden 1.100 - 1.200 Euro für Ungelernte angenommen (Kinder über 3) --> fiktives Einkommen. Nur im Trennungsjahr kann man sie nicht zwingen mehr zu verdienen.
Zitat von Meyer:3. Wohnvorteil, da wird z.B. für den Trennungsunterhalt 400Euro angenommen (erzielbare Miete durch 2). Für eine Wohnung dieser Größe ist ortsüblich eine Kaltmiete von ca. 650Euro. Die Fixkosten für das Haus liegen schon bei deutlich 400Euro.
Wie kann der tatsächliche Wohnwert berücksichtigt werden? Geht das?
Wohnvorteil im Tennungsjahr (Scheidung nicht eingereicht)
Ortsübliche Kaltmiete
650 Euro
- 150 Euro Zinsen
- 150 Euro Tilgung
- 100 Euro nichtumlegbare NK (Instandhaltung....)
= 250 Euro
Gehört euch das Haus/Wohnung zusammen, wird demjenigen der Wohnvorteil draufgeschlagen, der da drin wohnt. Wohnt ihr beide drin, jeweils die Hälfte
Neuberechnung nach einger. Scheidungsantrag
650 Euro
- 150 Euro Zinsen
- 100 Euro nichtumlegbare NK
= 400 Euro Wohnvorteil
Im Trennungsjahr gibt es auch einen neg. Wohnvorteil wenn die Finanzierungskosten größer sind als die fiktiven Einkünfte.
Abzugsfähige Posten von deinem Einkommen sind u.A. priv. Renten bis 4 % (wobei das keiner nachrechnet), Fahrtkosten, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung wenn Ehefrau begünstigte ist, Versicherungen für die Kinder also Zahnzusatz, Ausbildung, Unfall....), Kita, Hort....ehebedingte Kredite für Möbel etc.
Es macht durchaus Sinn diese Ausgaben jetzt zu tragen und wenn die Scheidung durch ist, ist ja auch die Kita mal zu ende. Nur findet dann keine Neuberechnung mehr statt ohne Antrag. Ausgaben fallen einfach weg.
Unterhaltsausgaben aber nicht.
Ich hoffe das hilft dir etwas