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Hoffnung, Verzweiflung und Angst

M
Danke für die Antworten. Es ist schon beeindruckend wie sich ein Mensch für den ich starke Gefühle empfunden habe in Bezug auf ein faires Miteinander so negativ zeigt und jetzt nur noch von sich gibt ich muss nur noch an mich denken, du musst mir völlig egal sein. Hallo, wir sind uns einig gemeinsam für die Kinder da sein zu wollen, ich sage nur Wechselmodell und das soll eine gesunde Grundlage dafür sein? Sie sagt, sie brauche keinen Vertrag, aber so wie sie ihre Ansichten ständig ändert ist aus meiner Sicht ein Vertrag unbedingt notwendig. Insbesondere muss der Umgang mit den Kindern geregelt werden. Was ist bloß mit ihr los? Sie will einfach nicht sehen das es besser ist es zwischen uns zu regeln als die RA die Angelegenheit mit rechtlichen Mitteln. Rechtliche Mittel bedeuten Ärger, zusätzliche seelische Belastung und viel Geld verbrennen.

30.01.2019 02:45 • x 1 #151


C
Also laut Theorie gibt es bei Kindern älter 3 Jahre keinen nachehelichen Unterhalt mehr!
Aber in der Praxis muss man mit der Hälfte der Ehezeit an Unterhaltszeitraum rechnen. Bei 8 Jahren Ehe also ca. 4 Jahre.
Zudem wird auch von der Frau verlangt, dass sie arbeiten gehen kann. Im Wechselmodell sogar Vollzeit.
Wenn sie nicht arbeitet, wird ihr der Durchschnittslohn deiner Region als fiktives Einkommen unterstellt.
Die Höhe hängt vom Einkommen ab.
Bsp:
Du hast nach allen Unterhaltsberechnungen ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.000 Euro bei 2 Kindern im Alter von 6 und 7 Jahren.
Mit 2.000 Euro bist du in Stufe 2 der DT, da aber deine Ex unterhaltsberechtigt ist seit ihr drei Unterhaltsberechtigte also Stufe niedriger - Mindestunterhalt.
Also 309 Euro ab Juli etwas weniger wegen Erhöhung Kindergeld.
Nach Zahlung Kindesunterhalt verbleiben 1.382 Euro.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nichts gelernt hat und ALG II Empfängerin ist. Dann würde man ihr ca. 1.200 Euro Einkommen unterstellen. Deine 1.200 Euro werden als Selbstbehalt abgezogen. Es verbleiben 182 Euro. Ihr steht die Hälfte davon zu also 91 Euro, denn sie darf letztlich nicht besser gestellt werden als du.
Würde man ihr 1.100 fiktive Einkünfte unterstellen, würden die ersten 100 Euro für sie komplett sein, damit sie dein Niveau erreicht, die letzten 82 Euro würde man halbieren, der Unterhalt läge dann bei 141 Euro.

Es ist also wichtig das unterhaltsrelevante Einkommen zu minimieren. Das geht durch durch ehebedingte Kredite, Versicherungen (Rente, Lebensversicherung sofern Exe als schützende Person drin steht, Zahnzusatz Kinder, Unfall Kinder etc...Fahrtkosten)

Sie hat doch ein Haus oder? Hier würde man ihr einen Wohnvorteil unterstellen oder eine fiktive Miete als Einkommen anrechnen. Letztlich kann es passieren, dass die gute Exe Unterhalt an dich zahlen muss, da du durch den Kindesunterhalt ja schon ihr gegenüber ein sehr kleines Einkommen hast.

Das Haus ist dann prima im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Da sie ja so streitlustig ist, lass das Haus mal schätzen. Da gibt es kostenlose Portale. Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Ende der Zugewinngemeinschaft) abzüglich Wert am Tag der Eheschließung = Zugewinn.
Bsp.: Haus war vor 8 Jahren 250.000 Euro wert. Es lagen noch 200.000 Euro Kredit drauf.
Am tag der Zustellung des Antrags ist das Haus 300.000 Euro wert und sie hat 30.000 Euro getilg also 170.000 Euro Restschulden..
Ehebeginn 250.000 Euro - 200.000 Euro = 50.000 Euro
Eheende 300.000 Euro - 170.000 Euro = 130.000 Euro
Davon die Hälfte sind 65.000 Euro Zugewinn, sofern ihr keine anderen Wertsachen habt.
Sie wird keine 65.000 Euro haben also kannst du sie zum Verkauf zwingen! Oder dazu zwingen die Scheidungsfolgevereinbarung zu unterzeichnen und Ruhe zu geben, dafür wäre der Zugewinn in der Vereinbarung mit abgedeckt. Und ich würde den Unterhalt nicht so hoch ansetzen schon gar nicht bis zum 14. JL des Kindes sondern die Hälfte der Ehezeit.
Wenn sie mit ihren Freundinnen ankommt, frage mal ketzerisch, ob ihre Freundinnen ihren Verlust, wenn das Gericht ihr weniger zuschreibt ersetzen? Die können viel reden, die müssen ja nicht ihre Rübe herhalten.

Eine Frau, die dich wegen einer anderen Frau verlässt, im Wechselmodell...und Haus...die hat selbst vor unseren Gerichten schlechte Karten. Zur Not gibt es noch das OLG und den BGH, je höher desto gerechter das Urteil.
Ich hoffe das hilft dir etwas.

30.01.2019 09:38 • x 4 #152


A


Hoffnung, Verzweiflung und Angst

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Solskinn2015
Sehr schön dargestellt. Bitte nichts im Notarvertrag festschreiben. Das gilt dann.

Bitte beachte bei den Berechnungen, dass Du in Stkl. 1 wechseln wirst/musst. Dein Netto wird da um einiges geringer ausfallen.
Und der Kindsunterhalt steigt auch jedes Jahr. Auch werden die Kinder älter und kommen in höhere Altersklassen in der Tabelle.
Das läuft dann zu Lasten des Ehegattenunterhalts.

30.01.2019 11:12 • x 1 #153


C
Der Notarvertrag ist schon sinnvoll auch im Ehegattenunterhalt, da er beiden Parteien Sicherheit und Grundlage verschafft mit denen man rechnen kann.
Ich habe meine Ex-Frau auch am Ende ausbezahlt da ich mir sage, dass in der Unterhaltszeit mein Einkommen stärker anwächst wie der Kindesunterhalt.
So konnte ich meine Ex-Frau deckeln.

Ich mag halt Flatrates. Sie mag nicht immer das günstigste sein aber es ist deutlich entspannter.
Meine Ex-Frau hat eine Abfindung und somit Einmalzahlung Flat bekommen, die Kinder über DT ebenso eine Flatrate.

Der Rest juckt mich dann nicht mehr und ich kann mich auf die Hinterbeine stellen wenn sie anfängt zu mucken.

Aber gerade mit dem Zugewinn hast du viele Trümpfe in der Hand. Ja Zugewinn hat perse nix mit Unterhalt zu tun. Aber wenn du z.B. Anspruch auf 50.000 Euro Zugewinn hast sind das fast 14 Jahre Unterhaltsleistung bei 300 Euro im Monat.

Hihi - sie müsste dir dann den Ehegattenunterhalt für 14 Jahre im Voraus zahlen, das Haus verkaufen und du kannst von dem Zugewinn den Unterhalt entrichten ohne des es dein Monatsbudget sprengt.
Und du wirst keine 14 Jahre zahlen müssen. Immobilien sind gefährlich für den Besitzer und er kann sich nicht davor drücken. Im Zweifel heißt es verkaufen.
Du darfst natürlich den Unterhalt nicht gegen den Zugewinn aufrechnen, aber du darfst jederzeit unter Zahlung des Unterhalts, sie auf den Zugewinn verklagen und sie in die Zwangsversteigerung treiben bzw. zum Verkauf zwingen. Denn das eine hat nix mit dem anderen zu tun - auf dem Papier.
Ein Insolvenzverwalter würde dann das Haus veräußern und deinen Titel, den du gegen sie hast, ausgleichen.

Spätestens wenn ihr Anwalt ihr das so mitteilt, wirst du sehen, dass sie deinem Vorschlag alles über einen Notar vorher zu regeln sehr aufgeschlossen sein wird. Ich würde den Ehegattenunterhalt daher eher bei 0 sehen.

Im Notarvertrag würde es dann heißen, dass du 300 Euro Unterhalt an sie zahlst und sie dir 300 Euro Zugewinnausgleich, das ihr beide bereit seit das gegeneinander zu verrechnen und du nach Ende der Unterhaltszeit auf den Rest des Zugewinns verzichtest. Du zahlst also nicht an sie und sie kann das Haus behalten - ist durchaus gerecht!

Bei der Berechnung des Unterhalts würde ich auf alle Fälle ihr ein fiktives Einkommen unterstellen und auch die Mieteinnahmen für das Haus unterstellen. Dann soll im Zweifel ihr Anwalt einen Antrag stellen, aber er weiß und das wird er auch deiner Exe sagen, dass die das auch verlieren können und sie dann Unterhalt zahlen muss.

Du darfst gern Pokern. Ich habe am Ende eine Drohkulisse aufgestellt die dafür sorgte, dass meine Exe und ihr Anwalt am Ende mit der Einigung, die ich anbot, einverstanden war. Und da war ich der Besitzer der Immobilie.

Eins im Hinterkopf behalten. Der Anwalt möchte 100-200 Euro die Stunde verdienen. So ein Unterhaltsverfahren hat einen Streitwert von vielleicht 10.000 Euro vielleicht auch etwas mehr. Er verdient daran also vielleicht 1.000 Euro. Selbst wenn es 2.000 Euro sind, das entspricht 5-10 h Arbeitszeit also ein Arbeitstag! Alles was er darüber hinaus investiert geht von seinem Gewinn ab.

Er wird also den Teufel tun und hier groß Energie reinstecken. Je komplizierter also das Geflecht um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Anwälte das nicht mehr durchschauen.
Das heißt nicht das du betrügen sollst, aber komplexität ist das Schlüsselwort.

Unsere Scheidung war am Ende derart komplex das der geg. Anwalt und das Gericht 12.000 Euro priv. Rente übersehen haben. Ich habe natürlich wahrheitsgemäß alles angegeben, aber das Sichten der Unterlagen, das Nachvollziehen und Verstehen des Themas ist NICHT dein Job, sondern der Job des geg. Anwalts und deiner Exe. Wenn die aber ihre Zeit lieber im Bett mit der Next verbringt statt Leitz Ordner durchzusehen und sich das Familienrecht einzuverleiben ist das auch NICHT dein Problem.

Ganz ehrlich es klingt fies, aber du kannst hier durchaus mit der Faulheit und Imkompetenz der anderen rechnen. Ich wusste wo meine Schwachstellen waren aber mein Gegenüber nicht. Meine Ex-Frau hätte ihrem Anwalt meine Schwachstellen aufzeigen können, aber sie war zu sehr mit ihrem Freund beschäftigt um sich um die Scheidung kümmern zu können.

Das lernt man halt irgendwann. Man beantwortet Fragen wie sie gestellt wurden, nicht wie man sie selbst gestellt hätte. Wenn er dich fragt ob es 18:00 Uhr geregnet hat und da war kein Regen aber dunkle Wolken, dann sagt man kurz Nein hat es nicht und nicht noch nicht aber kurz darauf.

Damit machst du dich weder juristisch noch moralisch irgendwie kaputt. Du musst nur bei der Wahrheit bleiben und korrekt auf die Fragen antworten. Der Rest ist nicht dein B..
Kita Kosten sind z.B. gute Optionen für den Ehegattenunterhalt, da sie dein unterhaltsrelevantes Einkommen senken, das Ende dieser Kosten aber schon feststeht.
Ist der Unterhalt geregelt, nach den Zahlen von heute, kann sie nach 6 Monaten, wenn die Kita wegfällt, nicht mehr Einspruch einlegen. Sie hat auf die Dynamik verzichtet.
Das war bei mir auch so. Der geg. Anwalt hat die Kita einfach nicht im Blick gehabt beim Verhandeln mit meiner Anwältin.
Eine Einmalzahlung bedeutet höherer Streitwert, höhere Marge für den Anwalt und er hat die Chance sein Geld zu bekommen.
Meine Exe z.B. war ALGII Empfängerin. Verfahrenskostenhilfe gibt s nur bei einem Verfahren. Außergerichtliche Sachen muss jeder selbst bezahlen. Sie hätte ihren Anwalt nie bezahlen können, das wusste auch ihr Anwalt.
Eine Einmalzahlung lag also in SEINEM Interesse um eine Rechnung schreiben zu können. Somit war er eigentlich in einem Interessenskonflikt zwischen seiner Mandantin und seiner Marge.
Ich habe meine Anwältin im Voraus bezahlt, sie hatte keinen Konflikt.

Das sind halt Gedankenspiele, die man durchaus mit einbringen kann. Das ist alles berechnend ohne ende aber unser Familienrecht ist derart ungerecht aufgebaut, dass man auch berechnend sein darf.
Vor allem gegenüber der Ex-Frau. Die Kinder bekommen ihren Anteil ja so oder so.

Und ein Notar ist neutral. Wenn der sagt dein Angebot ist gut, dann ist es das auch. Wenn sie diese günstige außergerichtliche Einigung ablehnt muss sie auch mit den Folgen leben. Auf jede Aktion folgt eine Reaktion und den Schuh würde ich mir am Ende nicht anziehen. Du bist nicht schuld, dass sie einen Rosenkrieg will.

Wäre dein Angebot unsittlich würde sich der Notar zurückziehen und das nicht unterschreiben.

30.01.2019 11:50 • x 3 #154


M
Vielen Dank für die umfassende Aufstellung. Wie ich es drehe und wende, ich kann genau so wie der RA und auch der Notar keine wirklichen Probleme in dem Entwurf für den Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag finden.
Trennungsunterhalt möchten wir nach dem tatsächlichen Bedarf der Frau festlegen, heißt sie hat ihren Bedarf ermittelt, dann ihr Einkommen abgezogen, dann noch Kindesunterhalt und Kindergeld. Die Differenz gibt´s dann von mir als Trennungsunterhalt, incl. großzügiger Reserve für Unvorhergesehenes. Im Grunde eine faire Sache, sie ist nicht schlechter gestellt als in der Ehe. Mal sehen wie sie es heute sieht, gestern wollte sie noch Alles. Die Gute ändert ihre Sichtweise wirklich minütlich. Ist auch beim Verhalten gegenüber den Kindern so, mal liebevolle Mutter, eine Minute später schreit sie rum das die Wände wackeln.
Eine Kappung des nachehelichen Unterhalts halte ich für sinnvoll, natürlich gegenseitig. Wie auch immer entschieden wird, die maximale Höhe steht dann fest, damit können dann beide Seiten rechnen. Ein paar Euronen müssen mir ja auch für die Kinder bleiben wenn sie hälftig bei mir sind, sonst gibt´s nur Wasser, Brot und eine Kartoffelsack als Kleidung.

30.01.2019 12:17 • x 1 #155


C
Dein Einkommen muss ja dann richtig hoch sein. Bei den meisten geht es an die blanke Existenz.
Ich hatte in den 18 Monate schwere Existenzängste denn wie gesagt, ich wusste wo meine Schwächen sind und das Rechtssystem sieht hier erstmal nicht vor, dass der Mann auch leben können muss.
Der Selbstbehalt ist ein Witz und wird häufig noch unterschritten.

Als die Scheidung war und wir die Vereinbarung ins Scheidungsurteil aufgenommen haben, ging es mir besser. Die absolute Klärung von allem. Man kann rechnen man kann planen - man weiß einfach was passiert und was nicht.

Das ist selbst wenn so eine Vereinbrung teurer ist, durch nichts aufzuwiegen.
Meine Worte oben lesen sich so leicht aber ich musste auch 18 Monate hart drum kämpfen. Das war nichts was man mal eben auf der linken Ar...Backe absitzt.

Ich weiß nicht wieviele Schlaftabletten ich in der Zeit verbraucht habe - es waren aber viele.

Es wäre schön, wenn die anwaltliche Hürde einfach so hoch wäre, dass die Ehepartner sich selbst einigen.

Ich würde es z.B. sehr begrüßen, wenn der Anwalt, der die Klage eingereicht hat und verloren hat von SEINEM Geld alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen müsste.
Du glaubst nicht wieviele Verfahren plötzlich nicht mehr geführt werden. Aber so lange wie dank Verfahrenskostenhilfe der Steuerzahler für die Zeche aufkommt....kann man klagen bis der Arzt kommt.

Man stelle sich eine Welt vor in der das so wäre. Wenn Mann sich weigert Unterhalt zu zahlen, weil er es überhaupt nicht einsieht, würde man klagen können, gewinnen - alles ist gut. Wenn es aber nur darum geht den Mann zu schröpfen um ihn zu vernichten würde der klagende Anwalt alles bezahlen müssen. Er würde eine Klage ablehnen, die Frau müsste sich dann einen anderen Anwalt finden oder könnte dann einfach nicht klagen oder müsste das Risiko übernehmen (Privat ohne Verfahrenskostenhilfe, im Voraus).

Scheidungen wären dann plötzlich total friedlich. Emotionen würden nicht mehr das Denken und Handeln bestimmen, da beide Seiten dann am Ende nur verlieren würden.

Ein Traum....leider

30.01.2019 12:37 • x 1 #156


M
Mein Einkommen ist nicht besonders hoch. Wenn ich keine Vereinbarung mit meiner zukünftigen Ex treffe bin ich locker beim Selbstbehalt. Es ist ja so, sie soll Kindesunterhalt nach Residenzmodell trotz Wechselmodell bekommen. Für mich heißt das, Trennungsunterhalt plus Kindesunterhalt wird eine knappe Nummer wenn ich vollen Trennungsunterhalt zahlen müßte. Wenn die Kinder bei mir sind kostet das schließlich auch was. Wenn ich meine Fixkosten pro Monat dann vom Selbstbehalt abziehe bleibt nicht mehr viel für mich und die Kinder übrig. Sie bekommt die vollen Beträge, die Kinder sind aber nur die Hälfte bei ihr. Da sie im Moment nicht so viel verdient lohnt sich laut RA kein Unterhalt nach Wechselmodell. Eine Lösung für diese finanzielle Schieflage zwischen betreuender Mutter und betreuenden Vater habe ich noch nicht entdeckt. Daher weniger Trennungsunterhalt um die Sache aufzufangen. Finanziell würde es über das Trennungsjahr dann gehen, aber der nacheheliche Unterhalt würde bitter werden wenn er zu hoch ausfällt, deshalb die Deckelung. Von einer Abfindung hat der RA abgeraten, das könnte sich nicht lohnen.

30.01.2019 13:13 • #157


C
klar rät er davor ab. Damit verdient er kein Geld.
Vielleicht musst du auch gar keinen unterhalt leisten. Gerade im Trennungsjahr.
ich musste nie Trennungsunterhalt zahlen und der nacheheliche Unterhlt lag dann bei ca. 100 Euro pro Monat auf 4 Jahre. Abfindung lag dann bei 6.500 Euro also 1.500 Euro mehr als der monatliche Unterhalt in Summe - der aktuellen Summe.

Wenige Monate später war die Kita weg (230 Euro) und nun kam die erste Lohnerhöhung dazu. Sie hat keinerlei Ansprüche mehr darauf.
Aber wenn ich das hochgerechnet hätte, nach 2 Jahren darf sie neu berechnen lassen dann hieße das 2 Jahre 100 Euro pro Monat und 2 Jahre 250 Euro pro Monat (ca.) = 8.400 Euro
Habe also schon 2.000 Euro eingespart und ich bin jetzt erst im 5. Monat seit der Scheidung!
Zudem ist dein innerlicher Ausgleich nicht zu vernachlässigen.

Berechne den nachehelichen Unterhalt und baue darauf die Abfindung auf. Unter Selbstbehalt geht es eh nicht - schon gar nicht bei Ehegattenunterhalt.
Liegt deine Wohnung über 335 Euro warm kannst du eine Erhöhung des Selbstbehaltes durchsetzen, sofern du nachweisen kannst, das du keine günstigere Wohnung findest. Dir stehen mit Kindern 2 Zimmer zu.
Diese Sachen würde ich durchfechten im Zweifel in den höheren Instanzen.

30.01.2019 13:34 • x 1 #158


MrUnmoeglich
Oh man das ist auch eine echt bescheidene Situation...am besten ist? Wenn du deine kinder nimmst und bisschen was mit ihn machst...

Lass den kopf nicht hängen und vielleicht passiert ja doch das Unverhoffte...

LG

30.01.2019 13:41 • #159


M
Ach ja, der erste Entwurf des Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrags liegt vor. Meine noch Frau ist noch nicht sicher ob ihr alle Formulierungen des Vertrages recht sind und überhaupt sieht sie sich im Nachteil. Erläutere ich ihr die rechtlichen Zusammenhänge spricht sie gleich davon ich würde ihr drohen und sie unter Druck setzten. Leider ist sie rechtlich nur von Freundinnen informiert und das macht die Sache für mich schwierig. So gibt es viel Phantasie und wenig Wirklichkeit bei ihr. Hoffe bloß sie lenkt noch ein sonst muß der RA Schritte einleiten. Sie will bald ausziehen und die Kinder mitnehmen hat aber noch keine Vereinbarung für das Betreuungsmodell der Kinder. RA will wenn es bis dahin keine Regelung gibt tätig werden und den Auszug der Kinder verhindern.

Das größte Problem ist allerdings ihr Verhalten gegenüber der Kinder. Sie schreit sie ständig an, schubst sie weg, parkt sie ständig vorm PC, schreit mich vor ihnen an und beleidigt mich. Die Kinder kommen Abends kaum zur Ruhe, denn wenn es Abend wird ist ihr Schreipegel besonders hoch. Wenn es ihr zu viel wird dann gibt es kein Halten mehr für sie dann gnade uns...
Leider ist ihr Verhalten nicht von meiner Person abhängig, so könnte ich wenigsten Gewissheit haben das es den Kindern gut geht wenn sie dann allein bei ihr sind. Ich habe Angst um die Beiden. Bei der Beratungsstelle war ich auch schon und so wirklich helfen können die mir auch nicht. Vom JA raten sie ab, die Sache könnte auch schlecht für mich ausgehen denn sie wird sich dann von der besten Seite zeigen und mich natürlich...
In der Sache habe ich keine Idee.

15.02.2019 11:49 • x 1 #160


M
Hallo mal wieder...
Vielleicht gibt es hier in der großen Gemeinschaft schon Erfahrungen bzw. Lösungsansätze für folgende Fragen:

Ich möchte im Trennungsvertrag weniger Trennungsunterhalt vereinbaren als berechnet. Grund ist u.a. das der tatsächliche Bedarf meiner noch Frau damit mehr als gedeckt ist und Nachteile auf meiner Seite durch das Wechselmodell ausgeglichen werden sollen. Ich habe mal gelesen das eine Abweichung von 20% problemlos sein soll, zwische 33% und 20% bei entsprechender Begründung. Hat dies schon mal jemand gemacht? RA´s wissen schließlich auch nicht alles...

Des weitern möchte ich die Dauer des nachehelichen Unterhalts begrenzen auf ca. 5,5 Jahre, dann ist der kleinste 14. Wir sind 10 Jahre verheiratet und ich habe gehört im Regelfall Unterhaltsdauer gleich 1/2 Ehedauer. Ist da was dran?

Der nacheheliche Unterhalt soll, soweit es überhaupt zur Feststellung von Unterhalt im Scheidungsverfahren kommt, auf eine gewissen Betrag gedeckelt/begrenzt werden. Heißt Urteil z.B. 300Euro ich zahle aber nur 200Euro maximal. Kann jemand was dazu sagen?

Meine noch Frau ist der Meinung das der nacheheliche Unterhalt im Regelfall von der Dauer her unbegerenzt gezahlt werden muss. Das hat mir noch kein RA so bestätigt. Wie ist da die Erfahrung?

Meine Noch Frau ist der Ansicht das sie bedingt durch die Kinderbetreuung (Wechselmodell) mit zwei Kinder 8/10 nach der Scheidung nicht mehr arbeiten kann als jetzt und kein Gericht sie zu mehr mehr Eigenverantwortung heranziehen wird. Kinderbetreuung müsse sie schließlich leisten bis die Kinder volljährig sind. Den Hinweis auf das Wechselmodell bei dem sie 3 Tage in der Woche Vollzeit arbeiten gehenkann und noch zwei Tage Teilzeit ohne das die Kinderbetreuung davon eingschränkt wird ignoriert sie. Der RA meint, das es nicht sicher ist ob bei dieser konstellation überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss. Auch hier, gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen?

Viele Dank an alle die sich die Mühe machen mir zu helfen.

17.02.2019 11:26 • x 1 #161


C
Moin,
was hat denn der RA berechnet? Der nacheheliche Unterhalt oder auch Trennungsunterhalt sind nicht nur von deinem Einkommen abhängig, sondern auch von dem der Frau.
Sie darf am Ende nicht besser stehen als du!
Sprich wenn die Kids über 3 sind, wird ihr ein Einkommen angerechnet, ganz gleich ob sie arbeiten geht oder nicht. Bis die Kinder 12 sind mind. eine Halbtagsstelle entsprechend ihrer Ausbildung.
Wenn diese bei z.B. 1.400 Euro liegt, müsstest du erst Unterhalt zahlen, wenn du nach Abzug aller Kosten und Unterhaltsleistungen für die Kinder z.B. noch 1.500 Euro Netto hättest. Dann läge der Trennungsunterhalt bei diesem Beispiel bei 50 Euro so das jeder auf 1.450 Euro kommt.
Unbegrenzten nachehelichen Unterhalt gibt es nicht mehr. Sind die Kinder über drei kann sie arbeiten gehen, es wird weiterhin ein Einkommen angerechnet. Sind die Kinder im Wechselmodell wird sogar eine Vollzeitstelle angenommen.
Ansonsten gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, regelmäßig wird die hälfte der Ehezeit als Bezugsdauer angesehen. Also 8 Jahre Ehe = 4 Jahre Unterhalt etc.

Ich hätte nach aktuellen Zahlen 100 Euro im Monat nachehelichen Unterhalt zahlen müssen und das für 4 Jahre = 4.800 Euro. Ich konnte meine Ex-Frau Auszahlen (6.500 Euro) und sämtliche Forderungen damit vom Tisch bekommen.
Zudem haben wir beide auf Rechtsmittel verzichtet und somit das Urteil sofort rechtskräftig werden lassen.
Das aber setzt Spekulation voraus.
Wie Aktienhandel...geht mein Einkommen nach unten habe ich mit Zitronen gehandelt, denn auch ich kann das nachträglich nicht mehr ändern. Geht mein Einkommen nach oben habe ich irgendwann einen ROI und vor allem psychisch Ruhe vor Anwälten.
Fakt bei mir war - Scheidungsurteil kam, 6 Wochen später kam die erste Lohnerhöhung. Meine Chefs wollten die Scheidung abwarten bevor sie mich nach oben stuften
Man braucht eben auch mal Hilfe von anderen Stellen.
Also um deine Fragen zu beantworten - es gibt keinen unbegrenzten Unterhalt mehr aber du musst die Begrenzung beantragen, falls ihr euch nicht einigt.
Die Unterhaltshöhe ist von Einkommen beider Parteien abhängig und auch sie erhält ein fiktives Einkommen, du musst das nur fordern, dass es angerechnet wird und die Kinderbetreuung gut argumentieren können.
Aber im 21.JH wo Frauen 100 % vollwertig und selbstständig sein wollen geht man schon davon aus, dass dies auch beim Arbeiten so ist.
LG

04.03.2019 22:43 • x 3 #162


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