Moin,
was hat denn der RA berechnet? Der nacheheliche Unterhalt oder auch Trennungsunterhalt sind nicht nur von deinem Einkommen abhängig, sondern auch von dem der Frau.
Sie darf am Ende nicht besser stehen als du!
Sprich wenn die Kids über 3 sind, wird ihr ein Einkommen angerechnet, ganz gleich ob sie arbeiten geht oder nicht. Bis die Kinder 12 sind mind. eine Halbtagsstelle entsprechend ihrer Ausbildung.
Wenn diese bei z.B. 1.400 Euro liegt, müsstest du erst Unterhalt zahlen, wenn du nach Abzug aller Kosten und Unterhaltsleistungen für die Kinder z.B. noch 1.500 Euro Netto hättest. Dann läge der Trennungsunterhalt bei diesem Beispiel bei 50 Euro so das jeder auf 1.450 Euro kommt.
Unbegrenzten nachehelichen Unterhalt gibt es nicht mehr. Sind die Kinder über drei kann sie arbeiten gehen, es wird weiterhin ein Einkommen angerechnet. Sind die Kinder im Wechselmodell wird sogar eine Vollzeitstelle angenommen.
Ansonsten gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, regelmäßig wird die hälfte der Ehezeit als Bezugsdauer angesehen. Also 8 Jahre Ehe = 4 Jahre Unterhalt etc.
Ich hätte nach aktuellen Zahlen 100 Euro im Monat nachehelichen Unterhalt zahlen müssen und das für 4 Jahre = 4.800 Euro. Ich konnte meine Ex-Frau Auszahlen (6.500 Euro) und sämtliche Forderungen damit vom Tisch bekommen.
Zudem haben wir beide auf Rechtsmittel verzichtet und somit das Urteil sofort rechtskräftig werden lassen.
Das aber setzt Spekulation voraus.
Wie Aktienhandel...geht mein Einkommen nach unten habe ich mit Zitronen gehandelt, denn auch ich kann das nachträglich nicht mehr ändern. Geht mein Einkommen nach oben habe ich irgendwann einen ROI und vor allem psychisch Ruhe vor Anwälten.
Fakt bei mir war - Scheidungsurteil kam, 6 Wochen später kam die erste Lohnerhöhung. Meine Chefs wollten die Scheidung abwarten bevor sie mich nach oben stuften

Man braucht eben auch mal Hilfe von anderen Stellen.
Also um deine Fragen zu beantworten - es gibt keinen unbegrenzten Unterhalt mehr aber du musst die Begrenzung beantragen, falls ihr euch nicht einigt.
Die Unterhaltshöhe ist von Einkommen beider Parteien abhängig und auch sie erhält ein fiktives Einkommen, du musst das nur fordern, dass es angerechnet wird und die Kinderbetreuung gut argumentieren können.
Aber im 21.JH wo Frauen 100 % vollwertig und selbstständig sein wollen geht man schon davon aus, dass dies auch beim Arbeiten so ist.
LG