Der Notarvertrag ist schon sinnvoll auch im Ehegattenunterhalt, da er beiden Parteien Sicherheit und Grundlage verschafft mit denen man rechnen kann.
Ich habe meine Ex-Frau auch am Ende ausbezahlt da ich mir sage, dass in der Unterhaltszeit mein Einkommen stärker anwächst wie der Kindesunterhalt.
So konnte ich meine Ex-Frau deckeln.
Ich mag halt Flatrates. Sie mag nicht immer das günstigste sein aber es ist deutlich entspannter.
Meine Ex-Frau hat eine Abfindung und somit Einmalzahlung Flat bekommen, die Kinder über DT ebenso eine Flatrate.
Der Rest juckt mich dann nicht mehr und ich kann mich auf die Hinterbeine stellen wenn sie anfängt zu mucken.
Aber gerade mit dem Zugewinn hast du viele Trümpfe in der Hand. Ja Zugewinn hat perse nix mit Unterhalt zu tun. Aber wenn du z.B. Anspruch auf 50.000 Euro Zugewinn hast sind das fast 14 Jahre Unterhaltsleistung bei 300 Euro im Monat.
Hihi - sie müsste dir dann den Ehegattenunterhalt für 14 Jahre im Voraus zahlen, das Haus verkaufen und du kannst von dem Zugewinn den Unterhalt entrichten ohne des es dein Monatsbudget sprengt.
Und du wirst keine 14 Jahre zahlen müssen. Immobilien sind gefährlich für den Besitzer und er kann sich nicht davor drücken. Im Zweifel heißt es verkaufen.
Du darfst natürlich den Unterhalt nicht gegen den Zugewinn aufrechnen, aber du darfst jederzeit unter Zahlung des Unterhalts, sie auf den Zugewinn verklagen und sie in die Zwangsversteigerung treiben bzw. zum Verkauf zwingen. Denn das eine hat nix mit dem anderen zu tun - auf dem Papier.
Ein Insolvenzverwalter würde dann das Haus veräußern und deinen Titel, den du gegen sie hast, ausgleichen.
Spätestens wenn ihr Anwalt ihr das so mitteilt, wirst du sehen, dass sie deinem Vorschlag alles über einen Notar vorher zu regeln sehr aufgeschlossen sein wird. Ich würde den Ehegattenunterhalt daher eher bei 0 sehen.
Im Notarvertrag würde es dann heißen, dass du 300 Euro Unterhalt an sie zahlst und sie dir 300 Euro Zugewinnausgleich, das ihr beide bereit seit das gegeneinander zu verrechnen und du nach Ende der Unterhaltszeit auf den Rest des Zugewinns verzichtest. Du zahlst also nicht an sie und sie kann das Haus behalten - ist durchaus gerecht!
Bei der Berechnung des Unterhalts würde ich auf alle Fälle ihr ein fiktives Einkommen unterstellen und auch die Mieteinnahmen für das Haus unterstellen. Dann soll im Zweifel ihr Anwalt einen Antrag stellen, aber er weiß und das wird er auch deiner Exe sagen, dass die das auch verlieren können und sie dann Unterhalt zahlen muss.
Du darfst gern Pokern. Ich habe am Ende eine Drohkulisse aufgestellt die dafür sorgte, dass meine Exe und ihr Anwalt am Ende mit der Einigung, die ich anbot, einverstanden war. Und da war ich der Besitzer der Immobilie.
Eins im Hinterkopf behalten. Der Anwalt möchte 100-200 Euro die Stunde verdienen. So ein Unterhaltsverfahren hat einen Streitwert von vielleicht 10.000 Euro vielleicht auch etwas mehr. Er verdient daran also vielleicht 1.000 Euro. Selbst wenn es 2.000 Euro sind, das entspricht 5-10 h Arbeitszeit also ein Arbeitstag! Alles was er darüber hinaus investiert geht von seinem Gewinn ab.
Er wird also den Teufel tun und hier groß Energie reinstecken. Je komplizierter also das Geflecht um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Anwälte das nicht mehr durchschauen.
Das heißt nicht das du betrügen sollst, aber komplexität ist das Schlüsselwort.
Unsere Scheidung war am Ende derart komplex das der geg. Anwalt und das Gericht 12.000 Euro priv. Rente übersehen haben. Ich habe natürlich wahrheitsgemäß alles angegeben, aber das Sichten der Unterlagen, das Nachvollziehen und Verstehen des Themas ist NICHT dein Job, sondern der Job des geg. Anwalts und deiner Exe. Wenn die aber ihre Zeit lieber im Bett mit der Next verbringt statt Leitz Ordner durchzusehen und sich das Familienrecht einzuverleiben ist das auch NICHT dein Problem.
Ganz ehrlich es klingt fies, aber du kannst hier durchaus mit der Faulheit und Imkompetenz der anderen rechnen. Ich wusste wo meine Schwachstellen waren aber mein Gegenüber nicht. Meine Ex-Frau hätte ihrem Anwalt meine Schwachstellen aufzeigen können, aber sie war zu sehr mit ihrem Freund beschäftigt um sich um die Scheidung kümmern zu können.
Das lernt man halt irgendwann. Man beantwortet Fragen wie sie gestellt wurden, nicht wie man sie selbst gestellt hätte. Wenn er dich fragt ob es 18:00 Uhr geregnet hat und da war kein Regen aber dunkle Wolken, dann sagt man kurz Nein hat es nicht und nicht noch nicht aber kurz darauf.
Damit machst du dich weder juristisch noch moralisch irgendwie kaputt. Du musst nur bei der Wahrheit bleiben und korrekt auf die Fragen antworten. Der Rest ist nicht dein B..
Kita Kosten sind z.B. gute Optionen für den Ehegattenunterhalt, da sie dein unterhaltsrelevantes Einkommen senken, das Ende dieser Kosten aber schon feststeht.
Ist der Unterhalt geregelt, nach den Zahlen von heute, kann sie nach 6 Monaten, wenn die Kita wegfällt, nicht mehr Einspruch einlegen. Sie hat auf die Dynamik verzichtet.
Das war bei mir auch so. Der geg. Anwalt hat die Kita einfach nicht im Blick gehabt beim Verhandeln mit meiner Anwältin.
Eine Einmalzahlung bedeutet höherer Streitwert, höhere Marge für den Anwalt und er hat die Chance sein Geld zu bekommen.
Meine Exe z.B. war ALGII Empfängerin. Verfahrenskostenhilfe gibt s nur bei einem Verfahren. Außergerichtliche Sachen muss jeder selbst bezahlen. Sie hätte ihren Anwalt nie bezahlen können, das wusste auch ihr Anwalt.
Eine Einmalzahlung lag also in SEINEM Interesse um eine Rechnung schreiben zu können. Somit war er eigentlich in einem Interessenskonflikt zwischen seiner Mandantin und seiner Marge.
Ich habe meine Anwältin im Voraus bezahlt, sie hatte keinen Konflikt.
Das sind halt Gedankenspiele, die man durchaus mit einbringen kann. Das ist alles berechnend ohne ende aber unser Familienrecht ist derart ungerecht aufgebaut, dass man auch berechnend sein darf.
Vor allem gegenüber der Ex-Frau. Die Kinder bekommen ihren Anteil ja so oder so.
Und ein Notar ist neutral. Wenn der sagt dein Angebot ist gut, dann ist es das auch. Wenn sie diese günstige außergerichtliche Einigung ablehnt muss sie auch mit den Folgen leben. Auf jede Aktion folgt eine Reaktion und den Schuh würde ich mir am Ende nicht anziehen. Du bist nicht schuld, dass sie einen Rosenkrieg will.
Wäre dein Angebot unsittlich würde sich der Notar zurückziehen und das nicht unterschreiben.