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Hoffnung, Verzweiflung und Angst

C
Versuche über die Erziehungsberatung und Jugendamt verbindliche Absprachen mit deiner Exe zu treffen.
Sie wird dann Farbe bekennen müssen.
Ihr Verhalten wird dir helfen wegen Wechselmodell.
Gibt es Zeugen? Bekommen die Kinder das mit?
Wie alt sind die nochmal?
Unter 10 Jahre und 4 bis 5h allein lassen? Das grenzt schon an Verletzung der Aufsichtspflicht.
Sie tut sich kein Gefallen damit. Aber das spielt dir in die Hände. Das Jugendamt wird dein bester Freund.

10.12.2018 20:32 • x 1 #121


M
Der Umgang mit meine noch Frau ist nicht einfacher geworden. Dank meiner Therapeutin schaffe ich die Situation einigermaßen und bekomme Tipps im Umgang mit ihr. Die bevorstehenden Gespräche über Unterhalt und dergleichen machen mir etwas Angst. Sie lebt in einer Traumwelt und ist noch nicht in der Realität. Ich überlege daher bei den Gesprächen einen Moderator hinzuzuziehen.

Leider geht es immer wieder um das finanzielle. Ich werde ihr für den Trennungsunterhalt ein gutes und faires Angebot machen und hoffe das sie anbeißt. Zusätzlich rechne ich ihr noch die Rechtskosten vor die wir bei eine gütlichen Einigung sparen können. Betreff Zugewinn habe ich noch die Sache mit der Wertsteigerung des ihr übertragenen Hauses zu beleuchten. Mein Haus ist vom Zugewinn vertraglich ausgeschlossen. Ihr wurde ein Haus übertragen und so viel ich erfahren konnte steht mir beim Zugewinn die Hälfte der Wertsteigerung seit Übertragung zu. Ist dies richtig? Kann jemand dies bestätigen?
Zur Berechnung würde ich dann die statistische Wertentwicklung von damals bis heute ansetzten. Als Wert würde ich dann eine ca. zutreffenden fiktiven Wert der Immobilie von damals annehmen und die Wertentwicklung aufschlagen. Hoffe meine Gedanken sind richtig.
Zielstellung ist es im Trennungsvertrag den Zugewinnausgleich auszuschließen oder eine Abfindung zu vereinbaren. Überhaupt muss ich versuchen so viel wie möglich im Trennungsvertrag fest zu zurren, das sie immer neue Ideen hat.

13.12.2018 14:40 • #122


A


Hoffnung, Verzweiflung und Angst

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C
So funktioniert das nicht....
Das Haus steht da nicht allein da.
Du hast ein Vermögen nach der Ehe (Stichtag, wo der Antragsgegner den Scheidungsantrag zugestellt bekommt vom Gericht!)
Du hast ein Vermögen vor der Ehe (Stichtag, Tag vor deiner Eheschließung)
Was vertraglich rausgerechnet wurde, fällt weg.
Dann kann jeder die Differenz bilden
Bsp:
Du hast zur Eheschließung 10.000 Euro auf deinem Girokonto und ein Haus was per Vertrag raus ist.
Du hast keine Schulden die du mitbringst.
Vorheliches Vermögen = 10.000 Euro

Nach der Ehe hast du einen Kontostand von 12.000 Euro und was weiß ich eine Goldkette für 4.000 Euro
Nacheheliches Vermögen = 16.000 Euro

Das ergibt einen Zugewinn von = 6.000 Euro

Voreheliches Vermögen der Frau
Kontostand 4.000 Euro
ein Haus Wert: 200.000 Euro
Schulden auf dem Haus 100.000 Euro (Zur Hochzeit)
= Voreheliches Vermögen 104.000 Euro

Zur Scheidung hat deine Frau einen Kontostand von 5.000 Euro, das Haus hat ein Wert von 250.000 Euro und die Schulden wurden um 30.000 Euro reduziert - also noch 70.000 Euro
ergibt ein nacheheliches Vermögen von = 184.000 Euro
somit einen Zugewinn von 80.000 Euro

Deine Frau muss dir 37.000 Euro Zugewinnausgleich zahlen
Damit kommt ihr beide auf 43.000 Euro Nacheheliches Vermögen.

War sie in priv. Insolvenz (vor der Ehe) und hat es in der Ehe ausgeglichen, so ist das auch dem Zugewinn hinzuzuziehen - BGH Urteil.

Ohne hier eine Beratung anzubieten oder in irgendeiner Art und Weise irgendwas Unlauteres zu sagen - es macht Sinn viel Geld jetzt sinnvoll auszugeben.

Gern mehr per PN

13.12.2018 18:11 • x 1 #123


M
Hallo an Alle,
leider gibt es wie erwartet keine guten Neuigkeiten, aber vielleicht wird es ja doch noch eine Lösung geben.
Der Umgang mit meiner zukünftigen Ex ist schwierig. Mein Ansinnen war es einen Scheidungsfolgenvertrag zu schließen und ist es noch. Sie war / ist davon auch überzeugt. Seit mehreren Wochen arbeite ich an den Punkten dieses Vertrages habe viele dieser Punkte auch mit ihr besprochen soweit sie dazu bereit war und war mit ihr einig. Sie kümmerte sich die ganze Zeit nicht darum den Vertrag zu formulieren und ihren Willen zu äußern. Gestern 15 Minuten bevor sie zu ihrer RA wollte um den Vertrag mit ihr zu besprechen suchte sie das Gespräch. Ihre RA hat natürlich wie es ihr Job ist den Vertrag juristisch undurchführbar und nur voller Nachteile für sie betitelt. Den Entwurf des Vertrages habe ich bereits vom RA prüfen lassen und der hat keine groben Fehler gefunden. Frage ist nun ob mein RA keine Ahnung hat. Jedenfalls endet die Sache in einem riesigen Streit zwischen mir und der noch Frau. Das war leider auch vorhersehbar. Noch Frau will sich trennen, aber bitte ohne Nachteile für sie. Z. B. wir wollen ihren Trennungsunterhalt nach ihrer Bedarf festlegen, es bestand Einigkeit, sie hat ihren Bedarf berechnet wir haben eine Summe deutlich über Bedarf festgelegt. Nun ist sie sich nicht sicher ab wann der Unterhalt gezahlt werden soll. Eigentlich wird doch ab Trennungs Datum gezahlt, sie will jetzt ab Auszug. Auch will sie jetzt das Trennungsdatum in die Zukunft legen um die Bezugsdauer zu verlängern, allerdings hat sie sich schon letzten Oktober von mir getrennt. So will ich das nicht, und nun? Leider auch nicht der einzige Punkt. Besonders mit den Kindern wird es noch Kampf geben. Sie will natürlich auf einmal alles was wir besprochen haben nicht mehr. Gerade weil sie ständig in ihrer Entscheidungen schwankt muss ein Vertrag her.

19.01.2019 05:58 • x 1 #124


P
Zitat von Meyer:
Auch will sie jetzt das Trennungsdatum in die Zukunft legen um die Bezugsdauer zu verlängern, allerdings hat sie sich schon letzten Oktober von mir getrennt. So will ich das nicht, und nun?


Hast du per Whatsapp oder Email vielleicht einen Beweis das ihr über die Trennung diskutiert habt?
Wenn ja, zeig es deinem Anwalt. Das hat mir vor Gericht geholfen. Da der Esel das Datum auch nach hinten schieben wollte. Aber das konnte ich beweisen dass wir ein länger getrennt sind.

19.01.2019 10:00 • x 1 #125


M
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Regelung des nachehelichen Unterhalt im Trennungs Vertrag. Macht es Sinn dies überhaupt im Trennungs Vertrag zu regeln? Ist die Höhe frei vereinbar? Kann ich die Dauer begrenzen? Macht vielleicht eine einmalige Abfindung Sinn? Ziel soll es für mich sein mindestens die Dauer zu begrenzen. Hat jemand Erfahrungen?

19.01.2019 14:02 • #126


C
Der nacheheliche Unterhalt ist meines Erachtens das wichtigste überhaupt. Also rein damit. Dauer und Summe begrenzen oder besser einmalzahlung.
Meine exe bekam eine Abfindung. Und neben der Sicherheit das sie nichts mehr fördern kann haben wir seit der Scheidung Frieden und einen guten Umgang.
So kann jeder zeitnah sein Leben wieder aufnehmen.
Ansonsten sollten die eigenen Anwälte raus aus dem Vertrag. Gehe mit ihr zu einem Notar. Der prüft auf sittenwidrigkeit. Die eigenen Anwälte sind da sehr subjektiv.

19.01.2019 21:16 • x 1 #127


M
Zitat von Coloneltw:
Gehe mit ihr zu einem Notar

Kann ich beipflichten, macht die Scheidung günstiger, wenn vorab alles bereits geregelt ist. Anwälte machen das zwar genauso, wird in der Endsumme jedoch gern teurer

20.01.2019 08:16 • x 1 #128


M
Danke für die Beiträge.
Den nachehelichen Unterhalt möchte ich eigentlich in jeden Fall regeln. Nur muß ich ihr die Sache schmackhaft machen. Sie betrachte mich nähmlich als Versorger auf Lebenszeit. Vor der Ehe hat sie mal gesagt, sie möchte versorgt werden, ich habe mir nichts dabei gedacht und nun habe ich das Problem. Zur Zeit will sie die gesetzliche Regelung und alles was ihr zusteht. Werde mit dem RA die Sache besprechen, insbesondere was gesetzlich heißt. Sie will sich absichern auf Lebenszeit und das will ich so weit mir überhaupt möglich unterbinden. Sie macht ja auch keine Anstalten für sich selbst über das Jetzige hinaus zu sorgen.

20.01.2019 11:50 • x 1 #129


Solskinn2015
Na ja. Kollege von mir musste sich auch vor Gericht anhören er hätte mal im Familienkreis gesagt, seibe Frau soll nicht arbeiten gehen. Das wurde so interpretiert in der Scheidung, dass er lebenslang zahlen muss. Der Ex Schwiegervater wurde auch gehört in der Sache. Genützt hat es nix.
Aber die Dame verschleppt seit Jahren die Scheidung und bekommt deshalb Trennungsunterhalt.

20.01.2019 11:56 • x 1 #130


P
Zitat von Solskinn2015:
Aber die Dame verschleppt seit Jahren die Scheidung und bekommt deshalb Trennungsunterhalt.


Das ist allerdings nur 3 jahre möglich. Danach bedarf es keinem drucksen mehr für dir Scheidung.

Oh und nicht zu vergessen, die Rentenpunkte für sie.

@Meyer ein ehemalige Bekannter von mir hat sich damals einem Kredit aufgenommen um den Ehegattenunterhalt sofort komplett zahlen zu können. Fand sein Anwalt plöd, klar weniger Arbeit und Geld für den Anwalt, aber er sagte das es genau die richtige Entscheidung war. Nach dem Trennungsjahr ließ er sich sofort scheiden. Da auch finanziell nichts mehr zu klären war ging das alles recht fix.

Ich kann dir nur raten, zahle den Trennungsunterhalt bis zur Scheidung definitiv. Egal ob sofort komplett oder monatlich. Aber komm nicht im Verzug. Sonst passiert dir das selbe wie meinem EX.

20.01.2019 12:06 • x 1 #131


Solskinn2015
Tja die Richter spielen das Spiel mit. Erst hat sie Unterlagen nicht eingereicht und ein Zwangsgeld in Kauf genommen. Dann wurde die Richterin schwanger. Dann ein neuer Richter. Musste sich in alles wieder einarbeiten. Dann wurde der Krank. Dezernat dann nicht besetzt. Jetzt gibt es wieder nen neuen Richter. Und Termine kann man verschieben. Ex krank mit Attest. Anwaeltib krank. Anwalt im Urlaub etc.

20.01.2019 12:54 • x 2 #132


W
Alter Schwede, deine Ex wirkt wie ein geldgieriges und egoistisches Monster.

Lebenslange Absicherung? Spinnt die? Unterhalt wirst du nicht ewig zahlen müssen und auch Kinder werden irgendwann mal groß. Und wer weiß, vielleicht heiratest du irgendwann noch mal und bekommst noch Kinder. Denkt sie überhaupt an die Zukunft?
Ich werde irgendwie sauer wenn ich sowas lese. Vielleicht aber habe auch Ich was in meinem Leben falsch gemacht, weil ich mich nie finanziell abhängig gemacht habe

Aber so einfach kann man keine Scheidung hinauszögern. Mein Ex wollte das auch und musste Strafgeld an das Gericht zahlen, weil er Unterlagen nicht eingereicht hat

20.01.2019 13:00 • x 2 #133


Solskinn2015
War nicht meine. Ex von Kollege. Das Strafgeld hat sie locker aus dem Unterhalt beglichen.

Meine hat zwar Trennungsunterhalt gefordert aber nichts bekommen. Sie verdiente nicht schlecht und hat 4 Mietwohnungen. Die Rechnung die sie aufgemacht hat war recht dreist. Hat ihr Anwalt dann aber nicht vor Gericht gebracht. Das war ihr normalster Anwalt. Sie hat ihn dann rausgekickt.

20.01.2019 13:09 • x 1 #134


W
Das Ding ist aber auch, viele Männer lassen es zu das die Frauen nicht arbeiten und jammern danach. So war mein Partner ja auch. Seine Ex hat ihre Tochter mit 20 bekommen und hat einfach nie mehr gearbeitet. Schien ja für ihn auch in Ordnung gewesen zu sein, sonst hätte er sie ja nicht geheiratet. Er hatte nur Glück, das er keine Rentenpunkte abgeben musste, da die Bundeswehr erst was in die Kasse alles einzahlt wenn er mit dem Bund fertig ist. Ergo hat die Tante weniger Punkte als ich, obwohl die 10 Jahre älter ist. Mit dem Unterhalt für sie ist er seit 5 Monaten auch fertig und der Lütte wird ja größer und freut sich wenn er 12 wird und selbst entscheiden darf. Und dann? Naja, n dummen findet sich ja immer. Sie ist einfach vom Next schwanger geworden, weil er verlauten ließ das er sie nicht heiraten will

20.01.2019 13:14 • x 1 #135


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