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Ich bin ein böser Mensch

N
Das ist alles unglaublich schwer zu akzeptieren, weil du logischerweise das Gefühl hast, alles zu verlieren und ins Bodenlose zu fallen.

Und genau aus diesem Grund, brauchst du andere Gedanken…

04.02.2024 15:41 • x 2 #46


R
Zitat von Jens123:
Das zu akzeptieren fällt unglaublich schwer, auch mit den aktuellen Gegebenheiten drumherum. Und finanziert ruiniert… naja, vorher hatte ich ein eigenes Haus (verkauft, um das gemeinsame zu erwerben) und nun habe ich vermutlich nichts mehr.

Mit den immer wieder kleinen Puzzlestücken bleibt für einen Außenstehenden wirklich nur das Urteil:

Hier wurde ein Erzeuger und (Teil)ernährer gesucht und auch gefunden. Das war doch geplant!

04.02.2024 20:12 • x 2 #47


A


Ich bin ein böser Mensch

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FloraVita
Zitat von rudi333:
Mit den immer wieder kleinen Puzzlestücken bleibt für einen Außenstehenden wirklich nur das Urteil: Hier wurde ein Erzeuger und (Teil)ernährer gesucht und auch gefunden. Das war doch geplant!

Und damit der Erzeuger nur für ein Kind Unterhalt zahlt, gleich auf ihn eingewirkt damit er auch dafür sorgt.
Natürlich alles nur Vermutungen, aber... die Geschichte ist schon heftig. Was der TE alles mit sich machen lies und lässt.
Jens, ich hoffe du wachst bald auf.

04.02.2024 20:16 • x 3 #48


darkenrahl
Zitat von Jens123:
Und ich nehme es einfach an, was sie mir gerade nach der Trennung sagt. Dass die Ehe für sie die Hölle war mit mir.

Erschreckend was du hier sagst, lieber TE.
Ich sehe auf eine über 52 jährige Partnerschaft und einen Betrug zurück und sage dir, du hast nichts falsch gemacht ausser immer den Fehler bei dir zu suchen.
Und nochmals, du hast rein gar nichts falsch gemacht aber sie hat diese wie auch die vorhergehenden Partnerschaften an die Wand geschmissen und dafür ist nur sie verantwortlich.
Nimm endlich einen guten Anwalt der dich gegen sie vertreten kann und will... du wirst sehen, so schlecht sind deine Karten nicht.

04.02.2024 21:42 • x 3 #49


LostFeelings
@Jens123
Das Kind kann nur bei einem gemeldet sein, und dort geht es dann auch in den Kindergarten, Schule etc. Also unterschreibe auf keinen Fall und widerspreche, sollte sie sich ummelden wollen bis du für dich mit ihr einiges klären konntest. DAs Einwohnermeldeamt braucht deine Zustimmung zur Ummeldung, da ihr gem. Sorgerecht habt. Stehst du da bei ihr noch im Mietvertrag mit drin? Das könnte sich günstig für dich auswirken. Lass dich mal beraten. (Sie hätte die Schlösser nicht austauschen dürfen.)
Ich spreche das an, weil ganz vielen Frauen es einfach egal ist wie der Mann seinem Umgang nachkommen kann und einfach Iwo hin ziehen und glauben damit durchzukommen. DAs Jugendamt hat aber ein Interesse daran, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben.


Bei einem so kleinen Kind unter 3 ist es wichtig, dass es sehr oft zwischen den Elternteilen wechselt, damit es die Trennungen nicht zu sehr spürt. Da du es jetzt schon nur 3h siehst pro Woche, wirst du ihm fremd. Sie darf das gar nicht so handhaben. Von Kolleginnen weiß ich, dass bei Babys der Wechsel sogar täglich gelebt wird, bis 3 Jährige dann alle 2-3 Tage. Naja, zumindest wird es in unserer Stadt so gehandhabt wird, es gibt dazu auch kritische Stimmen.

Gehe auf jeden Fall zum Jugendamt. Die können dir helfen mit dem Umgangsrecht und lass dich von einem Anwalt beraten.

04.02.2024 22:21 • x 1 #50


Blubble
Zitat von Jens123:
Bei Kleinkindern bis 3 Jahren ist juristisch leider alles ...

Oha, in meinem Umfeld habe ich es anders erlebt, aber bei einem Paar würde das 50-50 Modell vorher schriftlich fixiert, und ansonsten hat sich niemand in meinem Umfeld dagegen gesträubt, vor allem, weil die Mutter auch einmal Erholung braucht, und daher gerne mal die Kinder abgibt. Daher war mir gar nicht bewusst, dass es juristisch anders gilt. Anwalt wird aber wissen, was er sagt, vor allem wenns ein fachanwalt für Familienrecht ist.

Aber ich denke, dass es wichtig ist, jetzt nicht verbittert zu werden, und die Ex zu verärgern. Sie gibt dir ja Umgang, d.h. sie ist dem nicht abgeneigt. Du würdest dir ja nur mehr wünschen, was ich persönlich auch befürworte, schon allein wegen der Bindung.
Ich würde versuchen, ihr Honig um den Mund zu schmieren, so wie ich es schon geschrieben habe. Sollte sie eine Narzistin sein, dann mag sie die Führsorge, wenn man sagt, dass sie mit drei Kindern viel leistet, und sie mehr Erholung braucht.
Darüber hinaus würde ich nicht ihr unterstellen, dass sie Termine böswillig zum platzen bringt. Ich habe nur ein Kind, und so etwas ist mir auch schon passiert, ganz ohne hintergedanken. Wenn ich mir jetzt drei Kinder vorstellen müsste...

Weiterhin würde ich an deiner Stelle Sport in der Freizeit machen, um den Stress mit der Ex abzubauen. Mache das auch gerade, und bin überrascht, wie gut das wirkt. Dadurch wirkst du auch gegenüber der Ex etwas lockerer, und strahlst gut Energie aus, was sie eventuell eifersüchtig machen könnte bzw. dich interessanter wirken lässt. Vielleicht noch ein neues Hobby, um dich von dem Stress abzulenken. Bleib mit deiner Energie bei dir.

04.02.2024 22:24 • x 1 #51


Blubble
Zitat von Jens123:
Bei Kleinkindern bis 3 Jahren ist juristisch leider alles ...

Oha, in meinem Umfeld habe ich es anders erlebt, aber bei einem Paar würde das 50-50 Modell vorher schriftlich fixiert, und ansonsten hat sich niemand in meinem Umfeld dagegen gesträubt, vor allem, weil die Mutter auch einmal Erholung braucht, und daher gerne mal die Kinder abgibt. Daher war mir gar nicht bewusst, dass es juristisch anders gilt. Anwalt wird aber wissen, was er sagt, vor allem wenns ein fachanwalt für Familienrecht ist.

Aber ich denke, dass es wichtig ist, jetzt nicht verbittert zu werden, und die Ex zu verärgern. Sie gibt dir ja Umgang, d.h. sie ist dem nicht abgeneigt. Du würdest dir ja nur mehr wünschen, was ich persönlich auch befürworte, schon allein wegen der Bindung.
Ich würde versuchen, ihr Honig um den Mund zu schmieren, so wie ich es schon geschrieben habe. Sollte sie eine Narzistin sein, dann mag sie die Führsorge, wenn man sagt, dass sie mit drei Kindern viel leistet, und sie mehr Erholung braucht.
Darüber hinaus würde ich nicht ihr unterstellen, dass sie Termine böswillig zum platzen bringt. Ich habe nur ein Kind, und so etwas ist mir auch schon passiert, ganz ohne hintergedanken. Wenn ich mir jetzt drei Kinder vorstellen müsste...

Weiterhin würde ich an deiner Stelle Sport in der Freizeit machen, um den Stress mit der Ex abzubauen. Mache das auch gerade, und bin überrascht, wie gut das wirkt. Dadurch wirkst du auch gegenüber der Ex etwas lockerer, und strahlst gut Energie aus, was sie eventuell eifersüchtig machen könnte bzw. dich interessanter wirken lässt. Vielleicht noch ein neues Hobby, um dich von dem Stress abzulenken. Bleib mit deiner Energie bei dir.

04.02.2024 22:25 • #52


LostFeelings
Zitat von Jens123:
schlief ich auf einer Matratze auf dem Boden im Spielzimmer.

Sie brachte mir unser Kind jeden Morgen… jeden Morgen! So gegen 5/6 Uhr, damit sie ausschlafen konnte, am Wochenende idR bis 9:30. Mich hat das durch die Arbeit und das nie mehr ausschlafen können körperlich unheimlich belastet. Mir ist wirklich noch im Kopf, als ich sie drauf ansprach, dass sie allein die Frage, ob ich auch mal ausschlafen könne, aggressiv mache.

Für mich klingt das sehr ungesund. Sie sieht dich gar nicht.

Sie ist noch im Haus. Kannst du da nicht wieder einziehen? Darum kannst dich ja rechtlich kümmern. Dann siehst du auch Dein Kind. Wie ist es damit eigtl?

04.02.2024 22:30 • #53


Blubble
@LostFeelings
Ich spreche das an, weil ganz vielen Frauen es einfach egal ist wie der Mann seinem Umgang nachkommen kann und einfach Iwo hin ziehen und glauben damit durchzukommen. DAs Jugendamt hat aber ein Interesse daran, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen haben.

Das weise ich mal ganz hart ab!
Die meisten Frauen ziehen dem Mann nach, weil in den meisten Fällen, er der Besserverdiener ist. Vor Ort kümmern sie sich um Kind und Haushalt, und haben es manchmal schwer in einer Umgebung, die nicht für ihr Berufsfeld geschaffen ist, Fuß zu fassen. nach einer Trennung will dann der Mann die Frau nicht mehr finanziell unterstützen (ich rede nicht von dem gesetzlichen Trennungsunterhalt). Sie muss arbeiten. Wenn sie vor Ort nicht arbeiten kann, dann MUSS sie wegziehen, aber hier machen es sich Männer immer einfach, denn zahlen wollen sie nicht! Für das ganze bekommen sie auch später weniger Rente und leben in Armut. Aber ja, die Frau will immer wegziehen, weil sie die Böse ist!
Es gibt hier sogar einen aktuellen Thread, in dem es gerade um dieses Thema geht: Frau kann nicht ganztags arbeiten und findet nichts in ihrem Bereich und kann auch nicht alleine das Haus abbezahlen, und will daher nach Hause zu ihrer Familie. Mann hat sie sitzen lassen für eine andere, und Mann hat ein neues schönes Leben, wobei er aber nicht auf seine Kinder verzichten will.

Und in den meisten Fällen kommen die Väter ihren Verpflichtungen nicht nach. Nur weil wir jetzt einmal einen Sonderfall ahben, können wir nicht die Ausnahme als Regel nutzen. Fakt ist, dass die meisten Männer nichts mit irhem Kind zu tun ahben wollen, oder sich nicht an die Absprachen halten. DAS ist die Regel, und nicht deine Phantasiegeschichte.

Also nicht solche Sprüche loslassen, geht gar nicht!

04.02.2024 22:37 • x 1 #54


W
Wichtig ist zu erkennen, dass Gaslighting sich nur sehr langsam vollzieht und man erst allmählich seine Sinne anzweifelt. Wenn jemand nach so kurzer Ehe und Beziehung alles als Hölle bezeichnet und außerdem behauptet, bei Expartnern wäre alles rosig gewesen, dann glaubt man selbst das tatsächlich solange man noch in der Konditionierung steckt. Es kann helfen sich zu fragen, was sie zum Gelingen der Beziehung beigetragen hat. Von dem was ich hier bisher gelesen hat, scheint das nicht viel. Ich bin mir auch sicher, dass wenn du dich mit anderen Expartnern von ihr zum B. treffen würdest, die Geschichten immer sehr ähnlich sein werden. Interessant wäre für mich auch, wie ihre älteren Kinder mit den Partnerwechseln und den Umzügen ddr Mutter klargekommen sind und in welchem Ton sie mit den Kindern spricht. Such dir Rechtsrat.

04.02.2024 23:18 • #55


W
@Bubble

Was du schreibst ist die Falle, in die Fauen selbst laufen. Männer verdienen mehr wenn sie besser ausgebildet sind, länger gearbeitet haben,Vollzeit tätig sind und sich nicht für einen typischen Frauenberuf entschieden haben. Selbst wenn der Mann besser verdient, macht es finanziell gar keinen Sinn, als Frau beruflich auszusteigen und mit nur einem Gehalt zu leben. Arbeiten beide und ja, Kinderbetreuung ist trotz aller Schwierigkeiten organisier- und bezahlbar, dann steigt das Gehalt beider Partner und damit die finanzielle Sicherheit einer Familie. Es kann außer einer Trennung, der Ernährer ja auch durch Krankheit oder Tod ausfallen.
Für viele Frauen ist es leider wieder eine Statussache geworden auf eine eigene Berufstätigkeit und Entwicklung zu verzichten, weil das Umfeld das auch so praktiziert. Und nach 12 Jahren Mama Taxi steht man bei einer Trennung ohne weitere Eheverträge eben oft kalt erwischt da.

04.02.2024 23:31 • x 1 #56


J
Ich habe sie immer als sehr fürsorglich mit ihren Kindern wahrgenommen. Etwas sehr kontrollierend als gewöhnlich aber bemüht. Auch mit meinem Kind geht sie selber sehr liebevoll um.

Ihre beiden Größeren (11 und 13) haben nun schon mehrere Partner und Umzüge hinter sich. Gehen beide zum Psychologen und der Jüngere wird sogar medikamentös gegen ADS behandelt. Sie sind Fremden gegenüber sehr misstrauisch und die Ältere lässt sich nicht anfassen ohne wütend zu werden.

Mir fällt es schwer, mich auf eine Seite zu schlagen… sie also so zu sehen, wie ihr es beschreibt bzw. meine - wahrscheinlich idealisierte - Wunschvorstellung (wie sie anfangs war). Sie rechtfertigt ihr Verhalten mit meinem Verhalten in der Beziehung. Ich hätte ja nicht so egoistisch sein können, wenn ich sie so geliebt hätte. Sie ist der Meinung, ich wolle sie weiter zerstören, wenn ich meine Wünsche äußere, die anders sind als ihre. Auf meine Frage, wie sie mich denn angeblich so lieben könne, wie sie sagt, wenn sie mich so behandelt, solle ich selber mal nachdenken, wie ich sie behandelt hätte.

Ihren ersten Exmann kenne ich gut. Ich hatte ihn ganz am Anfang mal angesprochen. Er hasste Streit und hat immer Ja gesagt und nachgegeben, deshalb gab es wohl auch nie Streit. Als ich meinte, dass wir uns näher gekommen seien, meinte er nur zu mir, dass er sich Sorgen um mich mache. Mich ärgert es, dass ich das nicht hinterfragt habe. Wir haben nun nämlich nicht mehr was miteinander zu tun, sodass keine Nachfrage mehr möglich ist.

05.02.2024 00:31 • #57


EngelohneFlügel
Hi. Tut mir leid was dir da passiert ist. Zu meinem Zuruf......ich hab mir alles soweit durchgelesen aber die wichtigsten Punkte bezüglich des Kindes wurden schon genannt. Du brauchst eine/n fähigen Anwalt/in für Familienrecht und schnellstmöglich Kontakt zum JA. Als meine Ex den Umgang einstellte bin ich dem JA auf die Pelle gerückt (freundlich) um schnellstmöglich Bewegung in den Fall zu bekommen.
Meine Anwältin hat dann nachdem 4-5 Wochen gar nichts ging auf meinen Wunsch hin einen Antrag zur sifortigen Wiederaufnahme des Umgangs gestellt. Schon einen Tag später wurde ein Termin innerhalb 14 Tage einberaumt und eine Übergangsregelung beschlossen. Seit Wrihnachten sehe ich die Kinder wenigstens wieder alle 14 Tage am Wochenende. Während ihres Boykotts durfte ich sie auch nur Stundenweise bei ihr im Haus besuchen. Angeblich mit dem JA so abgestimmt. Das war aber gelogen, die dürfen sowas nicht festlegen und haben davon auch nichts gewußt. Davor hatte ich due Kinder alle 14 Tage am WE und zusätzlich einen Tag in der Woche. Plus zahlreiche Tage und WE an denen sie sich eine schöne Zeit machte.
Zum Rest kann ich dir gerade nicht viel sagen, das muß ich mir nochmal zu gemüte führen ob mir dazu was einfällt. Aber wie gesagt, bezüglich Imgang aktiv werden. Da zählt jeder Tag.....

05.02.2024 01:20 • x 1 #58


R
Zitat von Jens123:
Bei Kleinkindern bis 3 Jahren ist juristisch leider alles etwas anders.

Sorry, aber das stimmt einfach nicht.
Dann hattest du einen sehr seltsamen Anwalt, den ich sofort wechseln würde.

Hier einige Auszüge zur Gesetzeslage:

Wie häufig und wie lange der Vater Gebrauch von seinem Umgangsrecht machen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach Beschluss des OLG Brandenburg vom 07.06.2012 (Az.: 15 UF 314/11) darf der Umgang nicht mehr Zeit beanspruchen, als die Betreuungszeit des Elternteils, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Also KANN sich deine Ex mit der Kinderbetreuungszeit gar nicht in irgendwelchen juristisch festgelegten Bereichen bewegen, die gibt es nämlich nicht.

Das Umgangsrecht besteht dem Grunde nach prinzipiell uneingeschränkt auch bei etwaigen Streitigkeiten zwischen den Eltern und auch dann, wenn es sich bei dem betroffenen Kind um ein Kleinkind handelt (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 414 r.Sp.)

Auch der Ferienumgang steht – wie die regelmäßige Übernachtung – im Einklang mit den Grundrechten des Elternteils, wie sie in § 1684 Abs. 1 BGB ausgeführt sind. Ein längerer Ferienumgang kann sich durchaus positiv auf die Bindung zum Kind auswirken, da das Kind den Elternteil im Alltag erlebt. Dies sieht auch das OLG Brandenburg (vgl. Beschluss v. 15.12.2009, 10 UF) so.

Grundsätzlich widerspricht die Übernachtung eines Kleinkindes beim getrennt lebenden umgangsberechtigten Elternteil nicht dem Kindeswohl. Das reine Alter eines Kindes kann hier nicht als Kriterium herangezogen werden. Letztendlich kann auch kleineren Kindern grundsätzlich zugemutet werden, auch bei vorliegenden Elternkonflikten, beim anderen Elternteil zu übernachten und diesen Elternteil nicht ausschließlich als Sonntags-Elternteil zu erleben. Die Übernachtung kleinerer Kinder bei dem umgangsberechtigten Elternteil wird als kindgerecht angesehen (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 45: sonntags 9.00 Uhr bis montags 18.00 Uhr), und zwar sogar zweijähriger Kinder (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.).

Dem Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, kommt im Falle einer nicht zu lösenden Meinungsverschiedenheit über Kindesbelange von erheblicher Bedeutung kein Entscheidungsvorrang zu (folgt aus § 1628 BGB).

So wird bei Kindern im Kindergartenalter eine Besuchsregelung an jedem Mittwoch in der Zeit von 12.00 bis 19.00 Uhr sowie an jedem zweiten Wochenende in der Zeit von samstags 14.00 Uhr bis sonntags 19.00 Uhr (OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1164; ähnlich KG NJWE-FER 2000, 275, aber mittwochs nur 3 Stunden) in jüngster Zeit für kindgerecht gehalten.

Du solltest handeln und den Anwalt wechseln. Such dir jemanden , der auf Draht ist und nicht in Gesetzeslagen von vor 40 Jahren blättert.

05.02.2024 02:12 • x 3 #59


Solskinn2015
Wer das nicht selber erlebt hat kann leider wenig sinnvolles beitragen. Sorry dafür. Zwischen Theorie und Praxis klaffen gigantische Löcher. Das JA wird hier meist überbewertet. Hängt stark von den handelnden Personen ab. Ohne die Sache gerichtlich anhängig zu machen hat das JA null Durchsetzungsvermögen. Alles freiwillig Kann da ewig laufen und sich nichts tun. Sie muss nicht mal nen Termin wahrnehmen. Das deutsche Umgangsrecht ist total antiquiert im Vergl. Zu anderen Ländern. Geht zu Lasten von Vätern.
Dieses beraten hier a la ich kenn da ne Familie da war es so und so ist hier wenig hilfreich.

Es gibt hunderte Ummeldungen ohne Zustimmung des Vaters. Dürfte nicht sein, wird aber gemacht. Ist das Kind umgemeldet und gleich noch in der Kita oder Schule angemeldet, dann ist der Käse gegessen.

Schloss austauschen darf sie so lange sie möchte. Wird sich keiner drann gross jucken in der Praxis.

Ist er mal ausgezogen kommt er nicht mehr rein. Schlechter move.

Sie hat zwei andere Kinder. Wie ist da der Ungang geregelt? Wie das Verhältnis zu den Vätern?

Durch die zwei anderen Kinder bei ihr hat sie nen Vorteil. Deine Tochter wird man als Geschwisterkind eher dort belassen, da es sich um eine Familie handelt. Spricht aber nichts gegen Umgang über die 14 Tage am WE hinaus. Ist machbar. Wechselmodell hat da eher schlechte Karten.

Folge dem Rat von EngelohneFlügel. Geh on die Vollen. Das ist schon alles zu toxisch.

05.02.2024 07:13 • x 2 #60


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