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Ich bin ein böser Mensch

R
Je länger du wartest, desto mehr zementierst du selbst den Statusquo und umso schwieriger wird es sein, den dann irgendwann wieder aufzuweichen zugunsten anderer Regelungen.
So wird man davon ausgehen, dass du mit all dem einverstanden gewesen bist.

05.02.2024 15:43 • x 3 #61


Solskinn2015
Pressekommentar zu der Geschichte der Fsmilie Block aus HH:

Das deutsche Familienrecht deckt den aggressiveren und faktenschaffenden Elternteil.

Das stimmt leider.

05.02.2024 17:12 • x 3 #62


A


Ich bin ein böser Mensch

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EngelohneFlügel
Außer dieser Elternteil stellt sich so doof an in seiner Rage das er seine Verfehlungen schön schriftlich an den anderen übermittelt und somit das ganze belegbar wird. Dieses Glück hatte ja ich bisher. Und das die Kinder so groß sind das sie sich klar ausdrücken können und nicht beeinflussen lassen. Bei meinem letzten Termin der Familienhilfe kam die Geschichte mit dem erzwungenen Anruf der Tochter durch die Mutter auf den Tisch vor der Gerichtsverhandlung. Schon blöd für Mama wenn die Tochter dort alles erzählt was die Mama da gemacht hat gegen Tochters Willen. Aber das ist echt eine Ausnahme. Und die Tochter des TE ist noch zu jung für sowas.

05.02.2024 17:25 • x 1 #63


Solskinn2015
War bei mir ähnlich. Es folgt aber kaum eine Sanktionierung.

05.02.2024 20:12 • x 2 #64


W
Die Beschreibung ihrer älteren Kinder strotzt vor roten Flaggen. Auch ein fürsorglich erscheinender Umgang kann voll passiver Aggression sein. Normalerweise erzeugt Fürsorge bei Kindern Ruhe und Sicherheit. Das erkenne ich hier nicht. Auch eine ADS Diagnose bedeutet nicht zwangsläufig, dass Kinder psychologisch therapiert werden oder dass Kinder Fremden gegenüber misstrauisch sind. Besonders Letzteres scheint ein Hinweis zu sein, dass sich beide Kinder sehr wohl darüber im Klaren sind, dass ihre Mutter ein brodelnder Vulkan ist, der jederzeit ausbrechen und ihr Leben von null auf gleich fundamental ändern kann. Eine typische Reaktion ist dann, sich vollkommen auf den Vulkan zu konzentrieten und alles zu tun, um von den Ausbrüchen nicht getroffen zu werden.
Das Muster scheint das Gleiche wie bei dir: Deine Exfrau muss im Zentrum stehen und lässt dort alle gemäß ihrer Launen springen. Wer nicht mitzieht, wird unter Druck gesetzt, bis alles so läuft, wie sie will. Gleichzeitig erhöht sie sich möglicherweise durch das Gewinnen ihrer Schlachten.
Ich würde erst einmal dir Vaterschaft zu deinem Kind eindeutig feststellen lassen, ist die festgestellt, lass dich beraten und nimm im Notfall Kontakt zum Jugendamt auf.

05.02.2024 20:37 • x 1 #65


darkenrahl
Zitat von Wiederda:
Das Muster scheint das Gleiche wie bei dir: Deine Exfrau muss im Zentrum stehen und lässt dort alle gemäß ihrer Launen springen. Wer nicht mitzieht, wird unter Druck gesetzt, bis alles so läuft, wie sie will. Gleichzeitig erhöht sie sich möglicherweise durch das Gewinnen ihrer Schlachten.
Ich würde erst einmal dir Vaterschaft zu deinem Kind eindeutig feststellen lassen, ist die festgestellt, lass dich beraten und nimm im Notfall Kontakt zum Jugendamt auf.

Warum muss er die Vaterschaft bestätigen lassen, ich dachte wenn er mit ihr verheiratet ist ist er automatisch der Vater, wenn er diese nicht anfechtet.

06.02.2024 14:15 • #66


W
@Dakenrahl

Das ist richtig. In diesem Wünschedurchsetzen der Exfrau schwingt für mich Unehrlichkeit mit. Ist es sicher, dass der TE der Vater ist? Oder sind auch hier von ihr Tatsachen geschaffen worden, um neben dem Haus auch noch Unterhalt zu erhalten? I

06.02.2024 16:16 • x 2 #67


J
Darüber habe ich mit Freunden und Familie auch schon gesprochen. Ich habe mich aber entschieden, die Vaterschaft nicht anzuzweifeln. Bis April hätte ich noch Zeit. Aber ich liebe das Kind und hoffe einfach darauf, dass es irgendwann besser wird. Außerdem kann die Kleine nichts dafür.

07.02.2024 10:52 • x 1 #68


ElGatoRojo
Zitat von Jens123:
Aber ich liebe das Kind und hoffe einfach darauf, dass es irgendwann besser wird. Außerdem kann die Kleine nichts dafür.

Diese Kleine hat ein Recht auf Offenlegung ihrer Abstammung. Wenn es also Zweifel gibt ob du möglicherweise doch nicht der Vater bist ist das Ergebnis nicht für dich und deine geldlichen Verpflichtungen von Interesse, sondern eben auch eigenes Recht des Kindes auf Information.

07.02.2024 10:57 • x 4 #69


LostFeelings
@Blubble
Zitat von Blubble:
Das weise ich mal ganz hart ab!
Die meisten Frauen ziehen dem Mann nach, weil in den meisten Fällen, er der Besserverdiener ist. Vor Ort kümmern sie sich um Kind und Haushalt, und haben es manchmal schwer in einer Umgebung, die nicht für ihr Berufsfeld geschaffen ist, Fuß zu fassen. nach einer Trennung will dann der Mann die Frau nicht mehr finanziell unterstützen (ich rede nicht von dem gesetzlichen Trennungsunterhalt).


Da stimme ich dir zu. Diese Fälle gibt es auch. Es gibt beide Varianten. Ich sprach von vielen, nicht allen. vielleicht trifft es das eher auf einige zu…

Absolut für ALLE habe ich es nicht formuliert und werde ich auch nicht.

07.02.2024 13:52 • #70


W
Das ist dann ein klarer Standpunkt. Gesetzlich ist es so, dass du als Vater das geteilte Sorgerecht hast und gleichberechtigt über den Umgang entscheiden darfst. Das bedeutet, du kannst auf eine Nestlösung bestehen, in der das Kind abwechselnd von euch im Haus betreut wird, der andere Partner dann jeweils nicht da ist. Oder es gibt ein Wechselmodell. Hier würde ich mich beraten lassen was für dich am besten ist. Vorschreiben musst du dir gar nichts lassen. Ein Verbot dein Kind nicht besuchen zu dürfen, ist Quatsch.

Du schreibst, dass das Haus schön gelegen ist. Sie möchte in Zukunft dort wohnen. Ist das für dich machbar? Und emotional erträglich? Wird sie dich dann auszahlen und die Hypotheken alleine zahlen können? Oder wirst du die Kosten für sie, ihre Kinder und den Neuen übernehmen wollen? Bei einer Scheidung steht das im Raum und es gibt die Möglichkeit auf Auszahlung oder Verkauf zu bestehen.

Besser wird es mit ihr nicht werden, denke ich. Es muss dann für dich besser werden. Werde aktiv und suche dir Rechtsrat. Sonst bleibst du der Zahler und Prellbock.

07.02.2024 20:50 • x 3 #71


J
Hallo. Ich habe mich länger nicht gemeldet, um mich mal zu sammeln und Ruhe einkehren zu lassen.

Von Mittwoch bis gestern habe ich den Kontakt mal komplett eingestellt. Am Mittwochabend hatte ich dann noch ein interessantes Gespräch mit ihrer ehemals besten Freundin, die ich auch noch von früher gut kenne. Die haben seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr, obwohl mehr Ex-Frau immer Kontakt herstellen wollte. Die Freundin erzählte mir, dass meine Ex-Frau immer sehr bestimmend und manipulativ war. Sie haben sich auch oft gestritten und die Freundin hatte oft das Gefühl, dass sie ihr die Worte im Mund umdreht. Besonders interessant fand ich, dass sie sich 3 Wochen, bevor wir zusammengekommen sind, getroffen hatten zufällig. Meine Ex-Frau habe von ihrem damaligen Freund geschwärmt und erzählt, dass sie bald zusammen ziehen und sie deswegen ihr altes Haus verkauft habe. Sie müsse nur noch schauen, wie sie ins Grundbuch komme. 3 Wochen später waren wir zusammen und es wurde von ihr sogar verneint, dass Pläne bestanden, zusammen zu ziehen.

Nach meinem Kontaktabbruch seit Dienstag hatte sie mich gestern doch erreicht. Sie sei seit Mittwoch krank und das mit unserer Tochter könne so nicht weitergehen. Sie würde jetzt mal schauen, dass sie zu mir kommt, damit sie sich da einlebt. Offensichtlich ist ihr deutlich geworden, dass das alleine doch nicht so einfach ist… vermutlich hat aber auch ihre Mutter dazu beigetragen, weil die in den Tagen sicher gut eingespannt gewesen ist.

Der Ton wurde gleich wieder rauer, als ich vorgeschlagen habe, dass wir eine Eheberatung wahrnehmen um Differenzen beizulegen und vlt. sogar wieder zusammen zu finden. Ich sei ein A. und soll nicht mehr über uns reden, sie könne schließlich nicht vergessen.

12.02.2024 16:57 • #72


W
Spannend. Sie könne also nicht vergessen. Und mit dieser Last des Nicht- Vergessenkönnens steht sie ganz allein? Und du und die Kinder nicht?

Egal. Nimm deine Tochter zu dir und macht euch beiden eine schöne Zeit. Bleib mit ihr gut in Verbindung, und halte dir vor Augen, dass du als Ehemann und Vater nach wie vor das volle Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Noch idt bei euch ja rechtlich noch nichts entschieden.

12.02.2024 17:19 • x 1 #73


A


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