Zitat von scherbe1992:Auf der anderen Seite stelle ich mir natürlich auch die Frage, welche Vorteile sich für die Gesellschaft ergeben, die sich durch so eine Verurteilung zustande kommen.
Schutz der Gesellschaft: Wer wird dadurch geschützt, dass ich verurteilt wurde? Niemand. Ich habe den Schaden durch Selbsterkenntnis wieder gut gemacht. Und vor einem erneuten Rückfall schütze ich mich ganz gut selbst.
Abschreckung:
Wer wird dadurch abgeschreckt, dass ich Verurteilt wurde? Ich vermute es schreckt eher Menschen ab, ehrenamtlich aktiv zu werden. Ich persönlich, hätte mir bei Antritt auch nicht Vorstellen können, das ich zu einem solchen Fehlverhalten in der Lage bin.
Weiterhin denke ich auch, dass es Menschen abschreckt, die ähnliche Fehler begangen haben, ihr Verhalten zum Guten selbstständig verändern. Was hat meine Verhaltensänderung, vor Entdeckung bewirkt? Nichts! Wenn man an dem Punkt ist, und man merkt das man einen Fehler begangen hat, ist es bereits zu spät - obwohl ich diesen Schaden vollständig wieder gut gemacht habe. Es gibt Menschen die sagen: Du kannst dich jederzeit ändern. Diesem Rat bin ich gefolgt. Dennoch habe ich ein Jahr später alles verloren.
Resozialisierung: Strafe soll natürlich auch dem Straffälligen davon abhalten, in Zukunft weitere Straftaten zu begehen, indem er wieder in die Gesellschaft integriert wird. Sicherlich sind viele Straftäter bei Begehung ihrer Tat nicht sonderlich integriert. Ich selbst war allerdings voll integriert und wurde im Prinzip aus der Gesellschaft geschmissen - ja ich weiß, selbst verschuldet.
Ich habe weiterhin großen Respekt davor, wie viele Gedanken Du Dir machst und wie viel Du wohl auch recherchiert und reflektiert haben musst.
Aus juristischer Sicht sage ich dazu mal Folgendes (auch das ist kein Amen, weil es immer 5 Meinungen unter 4 Juristen gibt):
Vor dem Thema Schutz der Gesellschaft kann Dich nur der Passus tätige Reue retten. Der ist für Unterschlagung aber nicht vorgesehen. Ob Gesetze nun immer sinnvoll und gerecht sind wie sie sind. Nun ja, irgendwie nicht, aber irgendwas muss man ja machen und möglichst viele Normalfälle erfassen in allgemeiner Fassung. Daher existieren Kommentierungen und unterschiedliche Rechtsprechung.
Abschreckung:
Ich halte das ohnehin für einen relativ zahnlosen Tiger. Kein Bankräuber oder Mörder schaut vor seiner Tat ins Gesetzbuch und überlegt, ob die dort in Aussicht gestellten Strafen es wohl wert sind. Dennoch muss es Strafen geben, sonst purzelt alles drunter und drüber.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du in x Fällen gehandelt. Auch der finanzielle Umfang spielt eine Rolle. Du hast nicht alles verloren, weil Du Bewährung bekommen hast. Möglicherweise wäre das ohne Wiedergutmachung nicht so gewesen.
Weshalb sollten Menschen von Ehrenämtern abgeschreckt werden? Nicht jeder begeht Unterschlagungen.
Resozialisierung:
Du bist integriert geblieben durch Bewährung. Klar, in sozialer Hinsicht gab es gravierende Einschnitte. Das ist tatsächlich Deine eigentliche Strafe. Das wird Dich nun durch das BZRG noch eine ganze Weile verfolgen.
Aber, es kann auch nicht sein, dass man signalisiert, leiht Euch mal heimlich aus der Kasse Geld. Wenn es dann irgendwann wieder kommt, passt das schon.
Das ewige Dilemma, was nun höher wiegt, Täter- oder Opferschutz. Fakt ist, ja, es sind sowieso Einzelfallentscheidungen. Jedes Gericht hätte ein wenig anders entschieden. Du darfst aber davon ausgehen, dass Du überall Bewährung bekommen hättest. Bist Du in Berufung gegangen?
Noch mal was zum Thema:
Mehrere Mörder wurden erst nach 20 Jahren und mehr entdeckt, weil die DNA-Analyse es erst dann ermöglichte. Sie hatten Familie und Kinder, gingen einer Arbeit nach. Sie waren integriert. Da verlangte die Gesellschaft bzw. das Gesetz dennoch Wiedergutmachung in Form einer Verurteilung. Klar ist Geld etwas anderes als eine Leiche. Eigentum steht allerdings in unserer Gesetzgebung auch unter einer hohen Wertigkeit.
Es geht nicht darum, Deinem ehemaligen Umfeld etwas zu beweisen. Du solltest Dir überlegen, wie Du Dein Leben künftig gestalten willst. Unabhängig von anderen.