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Alleiniges Sorgerecht und einvernehmliche Scheidung?

E
Zitat von Michael1266:
ür wie viele Jahre?


Meines Wissens nach bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Unterhaltspflicht eingesetzt hat

Zitat von Michael1266:
enn Mann zuviel Unterhalt bezahlt ist der weg, den kann Mann nicht zurück fordern, ist zum Wohl des Kindes verbraucht.


Ja. das ist so. Vater= Ar,,,karte

Aber der unterhaltsanspruch betrifft ja das Kind und nicht den elternteil, bei dem es lebt

#91


hahawi
Zitat von Sabine 49:
In Deutschland wird automatisch der Ehemann zum rechtlichen Vater, unabhängig davon, ob er der Erzeuger ist.

Grundsätzlich ist es so, dass der Ehemann oder der Mann, mit dem sie zuletzt verheiratet war automatisch zum rechtlichen Vater wird.
Gibt sie allerdings an, auch von anderen Männern in diesem Zeitraum "Samen empfangen zu haben" (so steht es ernsthaft im Gesetz!) und kann nicht sagen, wer der leibliche Vater ist, wird auch kein Vater ins Stammblatt des Standesamtes eingetragen.

x 2 #92


A


Alleiniges Sorgerecht und einvernehmliche Scheidung?

x 3


M
Zitat von AlexH:

Meines Wissens nach bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Unterhaltspflicht eingesetzt hatt

Er wurde nie angegeben, wurde nie aufgefordert, also Recht verwirkt...würde ich sagen.

#93


E
Zitat von hahawi:
Grundsätzlich ist es so, dass der Ehemann oder der Mann, mit dem sie zuletzt verheiratet war automatisch zum rechtlichen Vater wird.


Dagegen kann man aber vorgehen. Zumindest in D. Ich denke das ist in A nicht anders. So unterschiedlich ist die Lage da wohl nicht

#94


hahawi
Zitat von AlexH:
Dagegen kann man aber vorgehen.

Ja, kann man als Ehemann, oder Ex-Ehemann. Aber der TE klingt nicht so, als würde er das wollen.

x 3 #95


S
Ich denke auch, er wird auch das mit sich geschehen lassen. Zumindest mündlich zugestimmt hat er ja dem Vorschlag der Rechtsanwältin schon.

x 1 #96


E
Zitat von hahawi:
Aber der TE klingt nicht so, als würde er das wollen.


Das sehe ich anders. Er will schon, aber eher aus finanziellen Gründen

#97


hahawi
Eigentlich wollte ich hier ja raus. zwinkern

Zitat von AlexH:
Er will schon, aber eher aus finanziellen Gründen

Er könnte auch noch Unterhaltspflichtig für seine Frau werden. Bei uns ist viel möglich, vor Gericht.

x 2 #98


E
Das kann auch passieren. Die Wahrscheinlichkeit ist sogar sehr hoch, wenn es sein Kind ist. Wie soll die Frau denn arbeiten mit einem Säugling. das ist in D nicht anders

Wie gesagt. Rechtlich gibt es da wohl wenig Unterschiede zwischen A und D

#99


Kontra
Zitat von hahawi:
Eigentlich wollte ich hier ja raus. zwinkern


Er könnte auch noch Unterhaltspflichtig für seine Frau werden. Bei uns ist viel möglich, vor Gericht.

Muss ich wohl doch demnächst mal umziehen. grinsen

Mal ernsthaft, @furby was möchtest du eigentlich, was willst du hier hören? Was ist deine Frage?

x 2 #100


E
Zitat von Kontra:



Ich hab ja aufgegeben dies zu hinterfragen.

#101


L
Zitat von Gwenwhyfar:
Ich erinnere mich noch sehr gut an den Strang damals, in dem es um das Thema ging und eine Elisabeth mal lieber den Nick wechselte.


Das war ich! Und mein früherer Nick war elisabeth123, was ich ab dem ersten Post unter neuem Nick offengelegt habe. Grund hierfür war, dass ich mich nach dem ganzen Theater komplett aus dem Forum verabschieden wollte. Also bleib mal bitte bei den Tatsachen, bevor du irgendwelche Lügenmärchen behauptest.

Es ging darum, dass eine verheiratete Frau mit fast 40 in einer unglücklichen Beziehung aber großem Kinderwunsch fragte ob es moralisch verwerflich wäre, wenn sie ihrem Mann ein Kind unterschieben würde.

Eingedenk der Tatsache, dass es für eine Frau, die kaum noch Zeit hat mit dem Kinderwunsch, und sicherlich nicht auf die Schnelle einen neuen Partner findet, der sie schwängert, es für Frauen in Deutschland illegal ist, auf eine Samenbank zurückzugreifen und dies für Otto Normalverbraucher im Ausland finanziell kaum zu stemmen ist, habe ich ihr gesagt, dass ich das machen würde. Vorausgesetzt sie würde vom Ehemann keinen Kindesunterhalt einfordern und im zugestehen das Kind zu sehen, wann er möchte.

Das ist natürlich eine provokante Meinung, was ich verstehen kann. Aber ich stehe dazu.

#102


Gwenwhyfar
Du bestätigst ja nur meine Aussage, also würde ich mal nicht so schnell das Wort Lüge in den Mund nehmen.

Den Inhalt des Stranges kennen alle, die ihn gelesen haben. Inhaltlich wird es deswegen immer noch nicht vertretbarer. Kindesunterhalt ist auch weiterhin in Deutschland unverzichtbar.

#103


L
Zitat von Gwenwhyfar:
Du bestätigst ja nur meine Aussage, also würde ich mal nicht so schnell das Wort Lüge in den Mund nehmen.

Den Inhalt des Stranges kennen alle, die ihn gelesen haben. Inhaltlich wird es deswegen immer noch nicht vertretbarer. Kindesunterhalt ist auch weiterhin in Deutschland unverzichtbar.


Was du damit andeuten wolltest ist offensichtlich, drum tu nicht so als seist du die Unschuld vom Lande.

Auch wenn die Rechtslage anders aussieht, kann man sich sicherlich mit dem Kindesvater darauf einigen, dass er keinen Unterhalt zahlen muss.

Womit du richtig liegst - der Anspruch besteht weiterhin und könnte vom Kind eingeklagt werden.

#104


A


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