Zitat von Grace_99:Du willst es nicht verstehen.
Wechselmodell wird eingesetzt, wenn Eltern in der Lage sind, gemeinsam zu kommunizieren, les dir das Urteil mal genau durch.
Falsch, es gibt ja nicht DAS Urteil. Ich habe genug Frauen kennengelernt, die z.B. vorm Amtsgericht Lübeck unterlegen waren und das Wechselmodell wurde gegen den Willen der Mama durchgesetzt.
Ansonsten lies dir das mal durch
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... lternteilsEs zählt einzig das Wohl der Kinder nicht der Egotrip der Mutter.
Zitat von Grace_99:Sie ist eine gute Mutter, es gibt keine Kindswohlgefährdung, ergo wird kein Gericht / JA was anderes empfehlen / entscheiden. Im Gegenteil, so wie du drauf bist, kann dir eine Resistenz ausgelegt werden und dann hast du die schlechten Karten.
Und ich bin ein guter Vater und ihre Versuche das zu torpedieren hat ihr niemand geglaubt. und sie werden es auch zukünftig nicht tun. Denn nur Wäsche waschen reicht irgendwann nicht mehr. Dann stellt sich die Frage wie Mama ihren kindern in der Schule helfen will, wenn sie nicht mal das kleine einmal eins üben kann und selbst Leseschwächen hat. Und genau diese Dinge können nicht durch Nachhilfe geklärt werden, sowas muss zu hause erfolgen, täglich und dauernd. Jeden tag lesen und etwas Kopfrechnen, während man beim aufräumen hilft oder ich habe es damals beim Abwaschen gelernt und geübt.
Zitat von Grace_99:Ich bin lang genug ehrenamtlich im VAMV tätig gewesen, dass sind nun mal Fakten.
In deiner Region bei deinem Amtsgericht.
Zitat von Grace_99:Leider bist du nicht bereit von der Vergangenheit los zu kommen und merkst nicht, dass der Jetzt-Zustand zählt und nicht was war.
Mir geht es rein um die Zukunft und ich rede auch nicht von einem Verfahren, sondern dass ein Umzug von beiden Eltern getragen werden sollte.
Vermutlich würde das sogar friedlich ablaufen inkl. Umzug, wenn sie mich im Bereich Kinder und Schule mit einbindet wie sich das gehört.
Wenn sie glaubt (wie du augenscheinlich auch) die Leibeigenschaft ausrufen zu können und alles allein zu entscheiden wird sie die Instanzen kennenlernen. Und auch in diesen Verfahren werde ich nicht reden sondern JA und Verfahrensbeistand.
Anbei nochmal was von Anwalt.org
Beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so muss das Gericht zwangsläufig eine Entscheidung verkünden. Hier ist das Kindeswohl maßgeblich für die Entscheidung. Verschiedene Kriterien werden dabei berücksichtigt:
bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
meiste Kontinuität
jeweilige Eignung der Elternteile
soziale Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen wird
Förderung unterstellt auch einen Schulabschluss um ein kind überhaupt fördern zu können
soziale Kontakte haben die Kinder hier vor Ort. Die kInder haben keinen bezug in die Metropole außere ihre Cousins und die Kindsmutter will nicht, dass unsere Kinder Kontakt zu ihrer eig. Familie und somit zu den Cousins haben.
So gesehen zieht sie in die Nähe von personen die ihrer Ansicht nach keinen kontakt mit den Kindern haben sollten.
Meinung des Kindes: der große würde klar zu mir tendieren, der will eh zu mir ziehen. ich gehe derzeit davon aus, dass dies wenn er 12 oder 13 ist auch so kommen wird. Denn wenn mama ihm ins gesicht sagt, er soll die Koffer packen und ausziehen hinterlässt das beim Kind eine Schockstarre. Aber vermutlich bin ich daran Schuld, dass sie nicht immer mit den beiden klar kommt.
Der Kleine würde vermutlich bei ihr bleiben wollen oder wäre zerrissen.
Aber wie gesagt - darum geht es noch gar nicht, das ist Worst Case Szenario, wenn sich aufführt wie ein Berserker.
In vielen Punkten arbeiten wir sehr gut zusammen. Sie hat Probleme mit dem Zahnarzt, oder beim Impfen, darum erledige ich all diese Termine - obwohl sie nach dem Gesetz für diese alltäglichen Dinge zuständig ist.
Wenn sie mir sagt, sie will mit ihrem Freund zusammenziehen und in die Metrolpole und wir die Schule gemeinsam aussuchen und uns gemeinsam als Elternteile dort vorstellen, werde ich ihren Umzug nicht verhindern oder blockieren oder erschweren sondern auch an den Wochenenden, wo ich die Kinder habe, so gut wie es geht unterstützen und ihr helfen den Übergang im Sinne der Kinder gut zu regeln. Aber ich achte schon darauf, dass sie in der neuen Schule mind. die gleichen Möglichkeiten haben wie jetzt. Sie ist geistig nicht ansatzweise in der Lage ihnen bei Schularbeiten zu helfen - nichtmal mit dem Stoff der ersten Klasse (ihre eigene Aussage). Hier muss, da die Kinder bei ihr leben die Schule das ausgleichen können, indem die Zwerge die Hausaufgaben vor Ort erledigen und sich Lehrkräfte darum bemühen.
Momentan überlege ich, ob es sinnvoll ist, dass mich der Große jeden Tag anruft und mir 20 Minuten vorliest, denn bei ihr liest er fast nie - schon weil ihr das lesen schwer fällt und sie nicht korrigieren kann, wenn er was falsches liest.
Also die Eignung als Mama ist noch nicht mal so festgeschrieben. Wenn das einzige Qualitätsmerkmal, was Mama aufweisen muss um qualifiziert zu sein ist, dass Mama clean ist, dann prost Mahlzeit.
Und nichts davon ist in irgendeiner Weise Vergangenheit sondern Gegenwart.
Ich weiß nicht wie man so verbohrt und Kinder als Leibeigene betrachten kann....
