@Debby3
Jetzt mal unabhängig von Deiner persönlichen Meinung, die du selbstverständlich gern haben kannst, finde ich die Logik, mit der Du sie begründest nicht nachvollziehbar.
Zitat von Debby3: Ach wo , die AF ( mal als Beispiel) hat ja kein (Ehe) Vertrag unterschrieben , der Sie in die Verantwortung ziehen könnte . Sie Gesellschaft sieht es ja in letzter Instanz nicht so , sonst würde der der Staat/ die Gesellschaft, tatsächlich die AF in die Verantwortung ziehen …
Es gibt keine Schuldscheidung/ Trennung. Daher kann natürlich niemand in rechtliche Verantwortung gezogen, geschweige denn mitgezogen werden.
Es steht in D jedem frei, seinen (Ehe-) Partner so k.acke zu behandeln, wie er will und der andere zulässt. Solange es keine Straftat ist.
Und Lügen, Betrug, Gaslightning, emot. Kälte, Lebenszeitverschwendung - alles keine Straftaten.
( wenn auch in meinen Augen ( Meinung) emot. Missbrauch)
Die Gesellschaft, wer ist das für Dich? Wo hat diese Deiner Meinung nach überhaupt Justizgewalt?
Zitat von Debby3:
Kann ja nicht eindringen , wenn es gestattet wurde …Es hebt sich dadurch auf
Was hebt sich wodurch auf? Dieser ominöse Vertrag beinhaltet dazu nichts, aber eben auch nicht, dass einer ohne Kenntnis oder Zustimmung der anderen, eine weitere Person ins System holen darf.... das ist weder verbietbar noch gestattbar. Dem zugrunde liegen pers. Absprachen der beiden Partner, die nicht einklagbar sind, aber fast immer dennoch bestehen.
Zitat von Debby3:
Sieht der Staat auch wieder in letzter Instanz anders … Gott sei dank .
Es gibt gar keine Instanzen, die das irgendwie sehen. Der Staat ist hier einfach neutral.
d.h. jeder kann das sehen wie er will, bewerten wie er will und so handeln, wie er will.
Und muss im Umkehrschluss damit leben, dass andere sein/ ihr Verhalten ebenfalls nach ihren Werten und pers. Präferenzen bewerten.
Die "Gesellschaft" hat, wie man hier gut sehen kann, dazu ganz individuelle Meinungen.
Und Deine sei Dir unbenommen, aber es ist dennoch genau das, - deine pers. Meinung ohne jede rechtliche Grundlage.