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Kann sie nicht vergessen

S
Zitat von Mm3112:
Selbst da ist die Wohnungslage zu angespannt.

Wo wirst du wohnen können, wenn du aus dem Haus raus musst?

#16


GreenTara
@Mm3112
Zitat von Mm3112:
Habe auch einen WBS Schein bekommen. Selbst da ist die Wohnungslage zu angespannt.

Es gibt Dringlichkeitsbescheinigungen.

x 1 #17


A


Kann sie nicht vergessen

x 3


Mm3112
Dringlichkeit wurde ebenso mitgeteilt.
Wenn ich bis Ende Oktober nichts finde werde ich erstmal bei Freunden wohnen

x 2 #18


Mm3112
Umschulung ist ebenso beantragt. Nur leider lässt sich Rentenversicherung sehr viel Zeit.
Ich habe bereits Termin für Januar im Berufsförderungswerk. Nur die Zeit zu überbrücken ist sehr schwierig

x 1 #19


S
@Mm3112
Hast du dich auf die Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaften setzen lassen?

#20


Heffalump
Zitat von Mm3112:
Ich hab alles versucht mich irgendwie abzulenken.
… Andere Frauen.

warum dass immer eine Lösung darstellen soll?!

x 2 #21


S
Bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit kann das Sozialamt mit anderen Stellen zusammenarbeiten, um schnell eine Unterkunft zu finden (lt. KI). Ich denke, dass du schon lange ausgesteuert bist und kein Krankengeld oder Arbeitslosengeld mehr bekommst.

#22


S
Zitat von Heffalump:
warum dass immer eine Lösung darstellen soll?!

Das verstehe ich auch nicht.

x 2 #23


HappyMike
@HierDerNameNEU @Sincerite @Mm3112

Korrekt. Wenn beide im MV stehen, hole ich mir als Vermieter das Geld von beiden. Wenn der eine nicht zahlt, dann zahlt eben der andere. Aus dem MV einseitig aussteigen geht auch nicht, muss der Vermieter auch akzeptieren. Erst - und das hat @HierDerNameNEU richtig geschrieben - wenn man aus dem MV draußen ist, dann hat man die Sorgen einer nicht bewohnten Wohnung los. Die Kaution, Finanzierungsbeiträge oder was auch immer bleiben beim verbliebenen Mieter. Der haftet auch dafür, wenn bei Auszug dann Schäden bekannt werden.

Info von einem Großvermieter (aber nicht privat) Lachendes Gesicht

x 2 #24


Mm3112
Zuhause sitzen, und ununterbrochen darüber nachdenken, macht es nicht wirklich gerade besser. Soweit ich das einschätzen kann, ist das ein Prozess damit abzuschliessen. Denke damit geht jeder anders um.
Soweit ich das überblicke, muss ich mich wohl per Anwalt beraten lassen. Kündigung wurde beidseitig getätigt. Beide haben 3 Monate Kündigungsfrist.

#25


HierDerNameNEU
@HappyMike

Korrekt. Dazu kann ich noch sagen, aus eigener Erfahrung und nach geltendem deutschen Recht gilt:

Bist du verheiratet und stehst gemeinsam im MV, kommst du nur mit zwei Möglichkeiten aus dem MV:

1. Eine der beiden Mietparteien stimmt schriftlich zu, dass der Andere ausscheidet und das Mietverhältnis auf die eigene Person übergeht. Beide unterschreiben. Der Vermieter MUSS das akzeptieren und kann NICHTS dagegen tun

2. Will einer raus und der andere weigert sich zuzustimmen muss die rechtskräftige Scheidung mit Beschluss durch sein. Dann kann ein Anwalt die andere Partei auffordern das Schreiben zu unterzeichnen und der MV läuft auf eine Person weiter. Auch hierbei hat der Vermieter keine andere Wahl außer es zu akzeptieren. Auch stillschweigend, er muss sich nicht dazu äußern aber es ist beschlossen. Will die eine Partei trotz Rechtskraft der Scheidung nicht unterzeichnen kann und wird der Anwalt ein Wohnungszuweisungsverfahren einleiten und dann wird die verweigernde Partei gerichtlich aufgefordert zu unterschreiben und trägt danach die Kosten des Verfahrens.

So und nicht anders verhält es sich. In meinem Fall hat sie unterschrieben nach Scheidung und nachdem der Anwalt ihr klar gemacht hat das das sonst teuer wird und der Ausgang der Gleiche bleibt. Der Vermieter wurde lediglich informiert das der MV nun auf eine Person läuft und musste das hinnehmen.

#26


S
@Mm3112
Über deine Lebensgrundlagen nachzudenken, ist schon wichtig.
Zu deinem Trennungsschmerz kann ich dir sagen, dass der nach und nach weniger werden wird. Jetzt bist du noch im Schock. Es ist ein Trauerprozess mit allem, Wut, feilschen, verdrängen, Traurigkeit, Schmerz aber irgendwann kommt die Akzeptanz dessen, was ist, was war.
Ich verstehe, dass dir zur Zeit alle Lebenssäulen weggebrochen sind. Das ist sehr hart. Mir hat geholfen, alle Gefühle und Gedanken zuzulassen und die Gefühle zu Ende zu fühlen. Alles aufzuschreiben, was sich in mir zeigte. Dadurch bekam das Gehirn wieder Platz, weil es ja geschrieben stand. Dann kam neues und das auch wieder aufgeschrieben. Irgendwann wurde es weniger, die Abstände wurden größer und hörte dann ganz auf. Geh gut mit dir um, mit Selbstmitgefühl, Selbstwertschätzung und auch durch Übernahme der eigenen Verantwortung an der Entwicklung. Achte auf Ernährung und Bewegung, Freunde treffen, aber auch Zeit, um zu trauern und zu fühlen. Das wird wieder.
Natürlich kannst du auch hier alles niederschreiben.

x 1 #27


S
Zitat von Mm3112:
Hallo, kurz zu mir. Bin 45. Frische Trennung hinter mir, und kann sie einfach nicht vergessen. Die Trennung war sehr unschön. Sie hat mir damit sehr weh getan, und in heftige Schwierigkeiten gebracht. Bin immernoch wie gelähmt. Wir hatten eine sehr schöne Zeit, bis ich nach einer Knie OP, und mehreren Bandscheiben ...

Liebeskummer schmerzt brutal 😱 Ich bin seit 3 Monaten getrennt und denke täglich an meine Ex. 🤨
Es ist ein langer Weg, um Abstand und emotionle Distanz zu finden. Dann wird es etwas besser.

x 1 #28


Ouabain
Zitat von Mm3112:

Wenn ich bis Ende Oktober nichts finde werde ich erstmal bei Freunden wohnen
Das ist gut. Nicht toll. Aber wenigstens hast Du im schlimmsten Fall ein Dach über dem Kopf.

Betreffs Miete: Ist denn bei Dir überhaupt was zu holen? Wenn nicht, kann der Vermieter es ja gerne versuchen. Doch bei einem *beep* Mann wird er in der Tasche nichts finden.

Anwaltlicher Rat ist gut. Eventuell schuldet Deine Frau Dir Trennungsunterhalt. Den musst Du aber geltend machen. Sonst verfällt das.

Thema Miete: Ist eventuell eine Frage der Verhandlung. Ich meine - Was soll der Vermieter machen, wenn er gar keine Miete mehr bekommt? Dich kündigen? Wohl kaum.

Also - wenn Du guten Willen zeigst und trotz finanzieller Mühe eine Hälfte zahlst, könnte umgekehrt auch er guten Willen zeigen und Dir zusichern, dass er sich zwecks Restschuld an Deine Noch-Gattin halten wird. Was ist - nebenbei - denn mit einer ggf. Kaution?

#29


Mm3112
In Moment ist wohl kaum was zu holen.
Bin auch schon am überlegen nur die Hälfte zu überweisen, will aber nicht unbedingt noch mehr Probleme, oder eben die Kaution komplett zurück.
Da ist guter Rat teuer. Werde zumindest ein Beratungsgespräch vereinbaren mit einem Rechtsanwalt.

#30


A


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