Zitat von Knockedout: Ich verlange dass er auszieht und ich mit den Kindern bleibe.
Das kannst Du während des Trennungsjahres auch verlangen, musst Dir den Wohnraum aber gerichtlich zuweisen lassen. Da ist vermutlich das Trennungsjahr lange vorbei, bis die Gerichte in die Pötte kommen. Außerdem wird Dir Nutzungsentgelt mit dem Unterhalt verrechnet.
Zitat von Knockedout: Ich möchte eine Kinderbetreuung, wo er die Kinder zwei Tage sieht, welche ist verhandelbar.
Warum? Was spricht zumindest mittelfristig gegen eine 50:50-Regelung? Du wirst nicht drum herum kommen, Deine Arbeitsstunden zu erhöhen, wenn das jüngste Kind 3 ist.
Zitat von Knockedout: Ich möchte ihn auch auszahlen aber in Raten.
Ist das realistisch, KANNST Du ihn denn auszahlen und über welchen Zeitraum? Ne halbe Million könnte zumindest ich nicht innerhalb von (sagen wir mal

) 3 Jahren abzahlen

Rechnest Du mit einem Lottogewinn und/oder einer Erbschaft?
Zitat von Knockedout: Das kann man in einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln. Damit müsste er sich eben einverstanden erklären.
Er wäre schön blöd, wenn er sich auf irgendwas einlassen würde, was über „Knockedout zahlt nach Scheidung die ortsübliche Miete für MEIN Haus und wir schließen darüber einen Mietvertrag ab“ hinausginge.
Zitat von Knockedout: Wenn er das nicht tut, müsste ich schauen dass ich eine andere Lösung finde.
Andersrum wird ein Schuh draus. Erst eine andere Lösung finden, wenn sich dann alles super löst, um so besser. Aber rechne nicht damit.
Zitat von Knockedout: das habe ich auch schonmal gehört neulich. aber ich habe es ja auch finanziert mit. kann man auch Hälfte ich, Hälfte Kinder......?
Können kann man (fast) alles, wenn man denn will. Du hast es mit finanziert - das war schlicht dumm von Dir, ohne Absicherung im Grundbuch. Dafür bekommst Du dann den Zugewinnausgleich. Genaueres kann Dir nur ein Fachanwalt für Familienrecht sagen, und auch das ohne Gewähr. Denn vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.
Zitat von Knockedout: Im Grundbuch steht er allein, in den Kreditverträgen stehen wir beide
Ja. Himmel hilf. Ist aber nun vergossene Milch, da hilft nur Schadensbegrenzung.
Zitat von Nostraventjo: Mit Verlaub ist das das schlimmste was du hättest tun können!
Nochmal Ja!
Zitat von tina1955: Besteht für Dich eine Möglichkeit, bei Scheidung aus dem Kredit aussteigen zu können ?
Na hoffentlich kann er der Bank belegen, dass er die Kredite alleine tragen kann. Hoffentlich will er das auch. Keine Frage - würde ich fair finden. Aber Fairness ist so eine Sache mitten im Rosenkrieg…
Zitat von Knockedout: Wir haben aber das Grundbuch nie ändern lassen (er hatte keinen Bock).
Du offensichtlich auch nicht?
Zitat von Knockedout: er sprach zwar von konkreten Absprachen (Betreuung und an welchen Tagen), aber nur 50:50 und nicht so wie ich will.
Nochmal: Was genau spricht für Dich gegen eine 50:50-Betreuung? Die beiden jüngeren Kinder „gehören“ keinem von Euch, es kann für Euch beide doch eine Entlastung sein, wenn Ihr das so regelt?
Zitat von Milly85: Wie findet die Stieftochter das denn, dass die next fast so alt ist wie sie selbst?
Welche Stieftochter? Die TE hat - wenn ich alles richtig rekapituliere - 2 Teeniesöhne aus einer vorherigen Beziehung und mit dem jetzigen Mann ne 9jährige Tochter und nen 2jährigen Sohn.