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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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Zitat von mcteapot:
Für die Kinder ist es gut - oder? Für die Bezahler jedoch

Isses auch OK, sind doch auch unsere Kinder.

Ja klar...gibt solche und solche, aber mein Kind isses mir wert.

28.11.2018 10:29 • x 1 #1831


S
Zitat von Solskinn2015:
Mindestunterhalt steigt

Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2019 jeweils in der niedrigsten Einkommensgruppe bis 1900 Euro Nettomonatseinkommen für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 354 Euro statt bisher 348 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 476 Euro statt bisher 467 Euro. 12- bis 17-Jährige in der oberen Einkommensgruppe von 5101 bis 5500 Euro netto erhalten künftig 762 statt bisher 748 Euro.



Ich habe schon einen Termin im Kalender zur Auftragsabänderung.
Bei mir würden auch gleich 7 EUR gepfändet werden.

28.11.2018 10:45 • #1832


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Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen

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Zitat von Michael1266:
Isses auch OK, sind doch auch unsere Kinder.

Ja klar...gibt solche und solche, aber mein Kind isses mir wert.


Und diese Erhöhung ist natürlich wieder bundesweit:-) die Löhne steigen aber nicht bundesweit naja 7 EUR eben.

Man kann es nicht ändern, muss ich irgendwo einsparen- 2 Döner weniger.

28.11.2018 11:05 • #1833


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Löwenzahn soll schmecken.
Fragt mal die Veganer.

Mal ne Frage nebenbei, wenn man im Lotto gewinnt, muss man das mit Ex teilen?

28.11.2018 11:39 • #1834


S
Zitat von Puppenmama5269:
Löwenzahn soll schmecken.
Fragt mal die Veganer.

Mal ne Frage nebenbei, wenn man im Lotto gewinnt, muss man das mit Ex teilen?


Verheiratet ja ( zumindest einen Mindestbetrag).

28.11.2018 11:41 • x 1 #1835


P
Zitat von Schwedus:
Verheiratet ja ( zumindest einen Mindestbetrag).


Und wenn man es verheimlicht?
Theoretisch könnte man es doch nicht raus kriegen, oder?

28.11.2018 11:43 • #1836


S
Zitat von Puppenmama5269:

Und wenn man es verheimlicht?
Theoretisch könnte man es doch nicht raus kriegen, oder?


Ich würde einen Strohmann einsetzen.
Bei kleineren Beträgen merkt das keiner.

Wenn man verheiratet ist, wird's bei der Steuer aber irgendwann rauskommen ( bei nen bissl mehr)

Also unbedingt scheiden lassen.

28.11.2018 11:45 • #1837


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Zitat von Schwedus:
Wenn man verheiratet ist, wird's bei der Steuer aber irgendwann rauskommen

ist doch ein Jahr Steuerfrei, oder? so ein Lottogewinn
Strohmännern traue ich nicht

28.11.2018 11:49 • #1838


P
Wo du die Steuer erwähnst, da muss ich doch glatt herzlich lachen.
Die sind auch echt fies.
Also, für den, der meint nichts befürchteten zu müssen. Wie Dings Bumms kürzlich.

Nun ja, scheiden auf alle Fälle.

28.11.2018 11:51 • x 1 #1839


M
Zitat von Schwedus:

Und diese Erhöhung ist natürlich wieder bundesweit:-) die Löhne steigen aber nicht bundesweit naja 7 EUR eben.

Man kann es nicht ändern, muss ich irgendwo einsparen- 2 Döner weniger.

Natürlich ist das ärgerlich, wenn sie vom Kindesunterhalt den Kredit für ihren Neuwagen bedient, aber ich hab gezahlt und Kind gehts gut. Da tun die, in meinem Fall 9 Euro mehr, nicht weh.

PS: nix Döner...selber kochen ist die Lösung. Ich mach mir mein Fast Food selber, da gibbet auch Nachschlag.

28.11.2018 11:51 • x 1 #1840


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Zitat von Solskinn2015:
Mindestunterhalt steigt

Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2019 jeweils in der niedrigsten Einkommensgruppe bis 1900 Euro Nettomonatseinkommen für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 354 Euro statt bisher 348 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 476 Euro statt bisher 467 Euro. 12- bis 17-Jährige in der oberen Einkommensgruppe von 5101 bis 5500 Euro netto erhalten künftig 762 statt bisher 748 Euro.

Danke schön
Ist nur doof das die das Kindergeld erst zum 1. Juli anheben. So muss ich jetzt von 302 auf 314 gehen um am 1.7. wieder auf 304 zu reduzieren.....
Wozu gibt es den Googlekalender und Phototans kosten auch nix.... nur Aufwand

28.11.2018 12:03 • #1841


S
Lottogewinne sind immer von der Steuer befreit. Die Erträge also Zinsen, Dividenden etc aus Anlagen aus dem Lottogewinn sind zu versteuern.

Wenn Du Dir Gold in den Keller legst und immer mal was abkratzt merkt das keiner.

Könnte sein, dass ab dem Zeitpunkt des Scheidungsantrags so etwas nicht mehr in den Zugewinn fällt. Müsste man prüfen. Ist aber eher utopisch, dass Du was gewinnst. Oder gibt es Prüfungsbedarf?

28.11.2018 12:06 • x 1 #1842


C
Zitat von Puppenmama5269:
Löwenzahn soll schmecken.
Fragt mal die Veganer.

Mal ne Frage nebenbei, wenn man im Lotto gewinnt, muss man das mit Ex teilen?


Nein muss man nicht. Aber du darfst alle 2 Jahre seine Einkommen prüfen un dann muss er dir Auskunft geben über das regelmäßige Einkommen (auch Renditen, Zinseinnahmen) etc.

Der Lottogewinn selbst kann aber nur eingesetzt werden, wenn er bisher keinen Unterhalt zahlen konnte.
Aber wenn dein Eheesel 2500 Euro Netto hat und seinen Mindestunterhalt leistet, dann kann er parallel 65 Mio im Lotto gewinnen ohne das du auch nur einen müden Cent siehst. Es sei denn er investiert das geld in Immobilien (mieteinkünfte) oder Aktien (Dividende)....dann würdest du daran partizipieren für die Kinder.

Oder er investiert es in dt. Staatsanleihen um kein Risiko einzugehen und macht im Jahr -0,2 % minus und muss so niemals mehr wie den Mindestunterhalt zahlen. Keiner kann ihn zwingen in Hochrisikogeschäfte zu investieren und in 2018 ist selbst die Deutsche Bank und VW Aktie ein Hochrisikogeschäft.

An seiner Stelle würde ich das aber auch aus anderen Gründen verheimlichen, denn vielleicht nicht du, aber andere Exen könnten auf die Idee kommen das publik zu machen und er hat plötzlich viele Freunde aber kein Leben mehr.

28.11.2018 12:09 • x 2 #1843


M
Zitat von Coloneltw:
dann kann er parallel 65 Mio im Lotto gewinnen ohne das du auch nur einen müden Cent siehst.

ui
schon toll

28.11.2018 12:15 • #1844


S
Zitat von mcteapot:
ui
schon toll


Gab es aber schon andere Urteile, wie gesagt, Deutschland ist groß, viele verschiedene Richter - es gibt kein einheitliches Recht.
Google mal diese Fälle, meist muss etwas gezahlt werden.

28.11.2018 12:18 • #1845


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