Zitat von Solskinn2015:Aber eine Trennung sollte dann auch Trennung sein - auch Trennung von seinem Einkommen und seinem Hab und Gut,
Das wird doch gemacht ColonelTW. Man trennt Dich von Deinem Hab und Gut. Und wenn es doof läuft noch von allem anderen.
Deinen Lebensatem darfst Du halt noch etwas behalten zum anschaffen.
Ja aber auch der ist nicht notwendig, da der Tod nicht von der Unterhaltspflicht befreit. Die Pflicht geht dann auf die Erben über!
gut ist, wenn ich abtrete müssen meine Kinder an sich selbst Unterhalt zahlen. Laut ges. Erbfolge erben sie 100 % da wir (Ex und ich) rechtskräftig geschieden sind.
Darum will ich jetzt ein Testament aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass das Erbe treuhänderisch von meinen Eltern verwahrt wird, im Fall der Fälle.
Sonst haben meine Kinder nicht viel davon.
Das wäre mal ein Thema für eine Langzeitstudie.
Ist-Zustand.
Mann und Frau wollen Kinder - egal ob zusammen oder getrennt, beide müssen jeweils die Hälfte des Mindestunterhalts an einen Treuhänder zahlen (auch Kindergeld fließt ein) - unabhängig vom Einkommen.
Der Treuhänder gibt nur Geld raus, wenn ein Nachweis besteht, dass das Geld fürs Kind ist (wohl gemerkt in und außerhalb der Ehe/Partnerschaft).
Nach 18 Jahren der Studie würde mich interessieren, was vom Geld übrig ist.
Eine Parallelstudie soll die gleiche Anzahl an Eltern begleiten, wo das alte Konstrukt gilt und man schaut dann, was das Kind mit 18 an Starthilfe auf den Weg bekommt. Man darf hier nicht vergessen, auch wenn das viele Frauen nicht hören mögen, laut dem Urteil des OLG Düsseldorf, ist der Mindestunterhalt so berechnet, dass er Zeiten großer Ausgaben und weniger großen Ausgaben abdeckt. Der Unterhaltsberechtigte soll in zeiten mit weniger Ausgaben Rücklagen anlegen, damit er in zeiten großer Ausgaben davon zehren kann - eigentlich so gesehen richtig intelligent.
Nur hat der Gesetzgeber entschieden, dass es dem Unterhaltsberechtigten nicht zuzumuten ist, die Verwendung des Unterhalts nachzuweisen, da dies in der Ehe regelmäßig auch nicht passiert.
Also wer sich an die DT hält und diese anführt, muss sich auch an die Rücklagenforderung halten, nur gibt es per Gesetz/Urteil keinerlei Kontrollen.
Man stelle sich mal vor es gäbe die StVo aber ein Gesetz was jede Form von Kontrolle (z.B. geschwindigkeitsmessung) untersagt.
Ich bin sehr sicher, dass beinahe alle Autofahrer sich immer an die Regeln halten werden auch wenn es nicht kontrolliert wird.
Ok an der Stelle ist Sarkasmus enthalten!
Aber diese Studien wären mal von Interesse. Für das Kind würde sich bei der ersten Studie nichts groß ändern wenn es zur Trennung kommt. Finanziell lebt es immer unter gleichen Voraussetzungen. Und finanziell ändert sich auch nichts für die Eltern, falls sie sich trennen, sie zahlen weiterhin jeweis die Hälfte des Mindestunterhalts.
Ein Kind kostet Geld und das müssen beide Eltern zu gleichen Teilen aufbringen.
Wenn sich einer der Partner weniger ums Kind kümmert, müsste er dann proportional die Anteile der Kosten des Anderen tragen.
Also bei Wochenendaufteilung liegt das Verhältnis ca. bei 25:75 also müsste der Partner, der sich weniger ums Kind kümmert, 75 % der Kosten des Anderen übernehmen, also 75 % von 50 % des Mindestunterhalts + seine eigenen 50 % vom Mindestunterhalt - aber Wechselmodell ist zunächst Grundannahme.
Auch vom Interesse ist für mich, warum ein Kind mehr Kostet, wenn ein Elternteil mehr verdient. Ich wusste gar nicht, das ist mir total neu, dass die Preise für Pampers Windeln, Hipp Nahrung und Kinderkleidung bei C&A vom Einkommen abhängig sind. Das einzige Einkommensabhängige dabei sind die Kitakosten und die sind im Unterhalt nicht berücksichtigt und Mehrbedarf.
Coole Nummer. Vielleicht werde ich dann auch mal ALG2 Empfänger. Dann kostet die Gurke bei Aldi bestimmt nur 20ct statt 79ct wie bisher. Denn jetzt zahle ich ja nach Verdienst
