La-Fleur
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La-Fleur
Sohnemann
La-Fleur
Zitat von Sohnemann:Einen Titel macht Man mindestens in Höhe des Mindestunterhalt.
Der liegt bei ca 354,-.
Die Differenz zwischen Vorschuss und Mindestunterhalt kann man in 20 Jahren noch einklagen beim Unterhaltsschuldner.
Sohnemann
Zitat von La-Fleur:
Bedeutet meine Lütte kann nachklagen?
La-Fleur
Zitat von Sohnemann:
Wie alt ist denn das Kind und von wem bekommt es wie viel?
Wie gesagt, ein Titel macht Sinn in Höhe des Mindestunterhaltes und der ist abhängig vom Alter des Kindes.
Wenn der unterhaltspflichtige derzeit nicht zahlen kann, muss er es ableisten, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern.
Sohnemann
La-Fleur
Zitat von Sohnemann:Falls der Vater dir so viel gibt, wie er kann so dass er selbst noch einigermaßen leben kann?
Dann ist es auch o. k. so oder?
Es gibt genügend, die schaffen sich redlich den Rücken krumm verdienen dennoch sehr sehr wenig.
Den dann bei voller Berufstätigkeit auf Hartz IV Niveau runter zu rechnen ist keine Lösung
La-Fleur
Sohnemann
La-Fleur
Maccie
La-Fleur
Zitat von Maccie:Darf man fragen? Ich lese hier immer von begleitetem Umgang.
Wie läuft das ab und vor allem warum ist dieser Umgang begleitet? Für mich klingt das immer wie Schwerverbrecher, bei dem ein Bodyguard dabei sein muss, damit das Kind keinen Schaden nimmt.
cybergnom
Maccie
La-Fleur
Zitat von cybergnom:Wer ist denn in so einem Fall der Begleiter.
Ist das der andere Elternteil (in dem Fall du) oder wird dafür ein Externer (z. B. vom JA) gestellt?