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La-Fleur Mitglied
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Zitat von Maccie:
Wieso schaffen es die hier vorhandenen Väter nicht, diesen Nachweis zu erbringen? Muss da grundsätzlich physische Gewalt vorliegen?
Welchen Nachweis?
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#3211
cybergnom Mitglied
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Zitat von La-Fleur:
Nein, es gibt "Träger" die vom "Kreis" "JA" wo man wohnt...finanziert werden, diese stellen "geschultes" "Personal" zur Verfügung.
Verstehe. Wie sieht es da mit der Orga aus? Sind das fixe Zeiten? Wer muss sich drum kümmern, wenn mal was dazwischen kommt (Krankheit, Urlaub, etc) Das stelle ich mir unheimlich kompliziert vor, da es ja wohl leider mehr solcher Fälle gibt...
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#3212
A
Klage auf Wechselmodell - Erfahrungen
x 3
La-Fleur Mitglied
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Zitat von cybergnom:
Verstehe. Wie sieht es da mit der Orga aus? Sind das fixe Zeiten? Wer muss sich drum kümmern, wenn mal was dazwischen kommt (Krankheit, Urlaub, etc) Das stelle ich mir unheimlich kompliziert vor, da es ja wohl leider mehr solcher Fälle gibt...
Grundsätzlich ist das ein Gerichtsbeschluss, dieser beinhaltet Tage und Zeit, in der Norm wird in Urlaub und Krankheitsfällen jemand anders vom Träger oder JA eingesetzt.
Das ist nicht kompliziert. Bsp. Alle 2 Wochen, Freitag, für 4std.
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#3213
E
Ex-Mitglied Gast
Verzeihung, kurz ein OT von mir:
Zitat von La-Fleur:
Gemäß der "...." ist ein Teil der "Eltern" nicht in der Lage die Kindeswohlgefährdung aufgrund der eigenen Psyche zu "unterbinden.. "Psychisch" "kranke 'Menschen sind in der Lage Erziehungsfähig zu sein...sofern ..
Anderweitig, beruht der Nachweis auf Misshandlung: Bindungsintoleranz, Physische Gewalt jeglicher Form und Psychische Gewalt, sofern "nachgewiesen, jeglicher Form
Am Ende beantragt ein Elternteil und oder das JA, etc. den Begleiteten Umgang bei Gericht zum Schutz des Kindeswohl als Vorstufe zur vollständigen Unterbindung des Kontaktes.
Ist Deine Tastatur immer noch kaputt Fleur? Es wirkt so, als würden irgendwie manchmal Wörter fehlen... oder ich spinn mal wieder, dat is auch möglich
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#3214
La-Fleur Mitglied
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Zitat von SimplyRed:
Verzeihung, kurz ein OT von mir:
Ist Deine Tastatur immer noch kaputt Fleur? Es wirkt so, als würden irgendwie manchmal Wörter fehlen... oder ich spinn mal wieder, dat is auch möglich
Mal wieder .... nö aufgrund diverser Sp..und Mel ....bin ich quasi schon stumm. ...also ja, kaputt
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x 1#3215
M
Maccie Mitglied
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Zitat von La-Fleur:
Welchen Nachweis?
Den Nachweis auf Misshandlung
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#3216
S
Schwedus Gast
In meinem Bundesland muss der Umgangsvater die Begleitperson selber bezahlen.
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#3217
S
Sohnemann Gast
Zitat von Schwedus:
In meinem Bundesland muss der Umgangsvater die Begleitperson selber bezahlen.
Ja, du wohnst im falschen Bundesland. Mir hat das Jugendamt gerade eben mitgeteilt, dass die Unterhaltspflichtige Mutter nicht leistungsfähig ist. Mein Hinweis, dass die Dame bewusst nur halbtags arbeitet wurde als, da kann man nichts machen kommentiert. Einen Titel zu erwirken wäre nicht möglich, weil die Gerichte das alles abschmettern.
Rheinland-Pfalz
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#3218
S
Solskinn2015 Gast
Maccie begleiteter Umgang wird angeordnet wenn die Kinder noch recht klein sind. Bei deinen Kindern kommt das nicht zum tragen. Da zählt der Kindswille. Und der ist wie er halt ist. Instrumentalisiert oder nocht. Zählt nicht.
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x 2#3219
M
Michael1266 Gast
Zitat von Sohnemann:
Einen Titel zu erwirken wäre nicht möglich, weil die Gerichte das alles abschmettern.
Rheinland-Pfalz
Warum sollte das nicht möglich sein, der/die Unterhaltsberechtigte hat ein Anrecht auf diesen Titel, egal ob der/die Unterhaltspflichtige zahlen kann oder nicht. Aber da kann man mal wieder sehen, wie abstrus in D Recht gesprochen wird, der eine wird auf Unterhalt verklagt und soll nach einem Nettoeinkommen zahlen, was er in seinem Bundesland nicht hat, aber laut Gericht haben könnte, der andere bekommt keinen Titel, obwohl ihm der zusteht. Hier ist es so, das ich einen Titel einrichten musste, ist ja ihr Recht, aber wir beide bei einer Behörde arbeiten und ich alle 6 Monate selbst meinem AG nachweisen muss, das ich Unterhalt zahle. Der Titel ist also vollkommen sinnfrei, aber Hauptsache man hat mir Lauferei und Arbeit beschert.
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#3220
S
Solskinn2015 Gast
Stimmt nicht. Sie hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Also Klagen.
JA erzählen viel wenn der Tag lang ist.
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#3221
M
Michael1266 Gast
Zitat von Solskinn2015:
Stimmt nicht. Sie hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Also Klagen.
Was stimmt nicht, mit Zitat wäre es besser zu verstehen.
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#3222
S
Sohnemann Gast
Zitat von Solskinn2015:
Stimmt nicht. Sie hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Also Klagen.
JA erzählen viel wenn der Tag lang ist.
Schon klar. Ich will aber dass das Jugendamt klagt. Sonst hab ich wieder die Anwaltskosten am Hals Die gehen immerhin für fünf Jahre im Monat 270 Euro in die Tasche. Ich Pass halt nicht in die typische Opfer Rolle. Deswegen wollen die mir nicht helfen.
Ruft mich doch die alte an und erzählt mir am Telefon irgendeinen Müll. Es gäbe keine Erfolgsaussichten.
Hallo, Madame Mama arbeitet halbtags, weil sie will.
Jetzt darf die Dame vom Jugendamt schreiben. Hab eine Frist gesetzt
Sohnemann, das geht nicht nur Dir so. Auch bei mir das gleiche: Beistandschaft durch JA beantragt, weil ich die Rennerei mit dem Ex nicht wollte. Der verweigert Titelunterschrift, rechnet sich als Selbständiger (freier Fester bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - nutzt aber nichts) arm, ohne Belege vorzuweisen. Wenn ich die sehen will, muss ich sämtliche Kosten für JA & Gericht im Namen des Kindes vorstrecken. Selber klagen wäre genauso teuer, aber dann hätte ich es selbst in der Hand. JA zuckt mit den Achseln und lehnt weitere Beistandschaft ab wegen "Untätigkeit" der Mutter.
Dass Monsieur "freiwillig" jeweils nur unter gesetzlichem Mindestsatz für Kleinstverdiener an JA überwiesen hat, hat die gar nicht irritiert. Die Klage auf Mindestunterhalt und den Strafantrag könne ich ja stellen, wenn ich wolle.
Und ich will nicht.
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#3224
A
Albatros Mitglied
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@Sohnemann Das liegt einfach daran dass du ein Mann bist.... Jugendämter haben Bundesweit den Ruf weg Väterfeindlich zu sein. Habe ich selber erlebt...Der Spruch war. "Wir sind hier nur für die Mütter da" ... Orginal von ein JA-Mitarbeiterin....