Zitat von cybergnom:Ich kapier dieses "fiktive Einkommen" irgendwie nicht. Wie ist das gemeint? Sagt da der Richter: "Lieber Vater, du könntest theoretisch xx Euro pro Monat verdienen, deshalb zahlst du yy Euro Unterhalt! Was du tatsächlich verdienst ist mir Latte"?
Wenn dem so ist: wie wird dieses fiktive Einkommen festgelegt? Das muss ja irgendwie verargumentiert werde. Der Richter kann ja nicht einfach sagen "heute regnet es, deshalb solltest du, lieber Vater, eigentlich 5.000Euro netto monatlich einstreichen können..."?!
Und spielt das dann auch beim Unterhalt für die Mutter (falls noch zu bezahlen) eine Rolle?
Das Hauptproblem ist, viele Väter (Menschen) verdienen in Sachsen-Anhalt zu wenig . In Vollzeit haben viele um die 1300 Netto oder mit Mindestlohn um die 1200 Netto.
Damit fällst du unter deinen Selbstbehalt von 1080EUR Und könntest den Mindestunterhalt nicht zahlen.
Um dies auszuhebeln nimmt man einen Statischen Wert.
Man rechnet alle Gehälter des Landes zusammen.
Ich kann es nicht nachprüfen, aber laut OLG ergibt dies einen Monatslohn von 2400 Netto mit gelernter Tätigkeit und 1770 EUR ungelernt.
Sprich ich habe ein fiktives Einkommen von 1770 EUR und habe sogar noch etwas gelernt:-).
Dieses Einkommen dient dann als Grundlage und egal ob du nun 1200 EUR verdienst oder weniger ( sogar im Krankheitsfall mit Krankengeld) du musst den Mindestunterhalt zahlen.
Kannst du dies nicht, wird gepfändet- die Pfändungsgrenze liegt bei 860 EUR.
Also praktisch kann der Selbstbehalt auf 860 EUR runtergerechnet werden ( und ich sehe es jeden Tag).