kaaaaa72
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kaaaaa72
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PuMa
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Schwedus
Gast
Zitat von PuMa:Ich hörte dass es egal ist. Da unterm Strich eh das selbe heraus kommt.
Stimmt dass?
Solskinn2015
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Michael1266
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Michael1266
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Zitat von Solskinn2015:Wie auch immer. Bei mir steigt der Unterhalt um EUR 100 für die beiden. Wenn ich Glück habe steigt mein Gehalt um den Betrag im April. Die Löhne halten bei den Steigerungen doch nicht mit bei den meisten. Das sind ja Zuschläge von 10-15%.
LonelyXmas
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La-Fleur
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Schwedus
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LonelyXmas
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Zitat von La-Fleur:Erhöht sich nicht mit steigenden Alter der Kinder der Bedarf? Somit also auch die Unterhaltskosten? Hab da was in Erinnerung.
La-Fleur
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Zitat von LonelyXmas:
Ja deshalb gibt es die Altersstufen.
Die Stufen des Nettoeinkommen gibt es, dass Besserverdienende mehr Kindesunterhalt zahlen.
Die jährlichen Anpassungen gibt es, weil die Lebenshaltungskosten steigen und sich das Kindergeld auch manchmal ändert.
Solskinn2015
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cybergnom
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Michael1266
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Zitat von LonelyXmas:Habe jetzt auch mal nachgeschaut. Ich muss 24 Euro mehr bezahlen, aber das gilt wohl schon ab 1.7.19.
Michael1266
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Zitat von cybergnom:Ich kapier dieses "fiktive Einkommen" irgendwie nicht. Wie ist das gemeint? Sagt da der Richter: "Lieber Vater, du könntest theoretisch xx Euro pro Monat verdienen, deshalb zahlst du yy Euro Unterhalt! Was du tatsächlich verdienst ist mir Latte"?
Wenn dem so ist: wie wird dieses fiktive Einkommen festgelegt? Das muss ja irgendwie verargumentiert werde. Der Richter kann ja nicht einfach sagen "heute regnet es, deshalb solltest du, lieber Vater, eigentlich 5.000Euro netto monatlich einstreichen können..."?!
Und spielt das dann auch beim Unterhalt für die Mutter (falls noch zu bezahlen) eine Rolle?