Zitat von Sohnemann:Der Frau würde ich klarmachen:
Änderung der Umgangsvereinbarung Bei gleichzeitiger Reduzierung des Unterhalts.
Sonst nur wie es im Urteil steht.
Schau das du so wenig wie möglich Kontakt zu dieser Frau hast.
Weil, die tritt dir locker noch mal ins Herz
Solch eine Änderung würde sie niemals akzeptieren- ich denke, ohne dass es von meiner Tochter ausgeht, werde ich mich da nicht mehr bewegen.
Genug Abstand zur Ex habe ich - das letze mal persönlich gesprochen hatte ich sie im Mai 2017, vor der Verhandlung wegens des WM ;
Nachdem alles nur schriftlich; dieser Abstand tat mir gut und war rückblickend absolut richtig.
Als Mann hatte ich keine Waffen und konnte dem - was in meinen Augen, Unrecht ist- nichts entgegensetzen ausser das Ignorieren der Ex.
Das wird sich auch nicht mehr ändern, persönliche Annäherungsversuche auf der Elternebene werden geblockt, heutiger Stand - auf Lebenszeit.
Nun lebe ich weiter, finanziell beschränkt, aber in allem doch recht befreit, Verpflichtungen habe ich nun nur wenige ( auch wenn ich denke, dass Ex da zukünftig einige abgeben möchte- muss ich dann schauen, was möglich ist und was nicht, rein zeitlich )
Zumindest weichen meine Schuldgefühle, kein guter Vater zu sein.