Zitat von Solskinn2015: Ich meine ich durfte meine Kleine nicht öfter haben, musste mich noch wehren um nicht auf alle 14 Tage Samstag auf Sonntag reduziert zu werden und zahle meinen Unterhalt. Die Dame hat, da die Kinder bei Ihr wohnen halt die Erziehung darzustellen.
Der Barunterhaltsberechtigte und somit Naturalunterhaltspflichtige hat die ALLEINIGE Verantwortung für alle täglichen Belange der Kinder (Kleidung, Gang in die Schule, Hausaufgaben, Essen und Trinken, Freunde besuchen/empfangen, Arzttermine, andere Termine etc....)!
Der Barunterhaltspflichtige und somit Umgangsberechtigte hat die ALLEINIGE Verantwortung den Barunterhalt zu zahlen!
Das gemeinsame Sorgerecht greift dann bei allen übergeordneten Dingen wie Schulwahl, wo die Kinder wohnen, heißen etc. Dort haben sich Barunterhaltsberechtigte und Pflichtige abzustimmen.
Das hat also sehr viel mit Rechten und Pflichten zun tun.
Manche Barunterhaltsberechtigte haben das Prinzip, dass es zu den Rechten auch Pflichten gibt nicht verinnerlicht.
Genauso gibt es eben auch Barunterhaltspflichtige, die Ihren Pflichten nicht nachkommen. Zu dem Umgangsrecht gibt es ja auch die Umgangspflicht. Muss man leider einigen Artgenossen auch noch beibringen.
Der Unterschied ist, dass Unterhaltsverweigerung bei Männern durchaus zu Gefängnisstrafen führen können (Barunterhaltspflicht) - bei Frauen ist dies aber noch nie vorgekommen, obwohl es sie auch gibt. Art. 3 GG lässt grüßen.
Auf der anderen Seite wird die Verweigerung der Naturalunterhaltspflicht nicht geahndet oder verfolgt. Genauso wenig wie die Verweigerung auf Umgangspflichten.
Die Rechtslage ist eigentlich fast eindeutig. Aber es ist wie zu DDR Zeiten, es gab die Menschenrechte, diese konnten aber nicht eingeklagt werden, es war ein Feigenblatt.
Man kann einen Vater nicht zwingen Umgang mit den Kindern zu haben, den Unterhalt zu zahlen aber schon. Ist er selbst bedürftig kann man die erhöhte Erwerbsobliegenheitspflichten Karte ausspielen und bei Totalverweigerung landet er im Knast. Für Männer hat man hier das GG (Zangsarbeit ist verboten) ausgehebelt, man muss es eben nur konsequent verfolgen.
Ich finde es gut, dass das JA nun bis zum 18. LJ den Unterhaltsvorschuss zahlt, somit müssen die Kinder und auch die Mama sich nicht diesen Stress aussetzen das zu verfolgen. Sie können das bequem den Behörden überlassen - dazu sind sie ja da. Denn praktisch ist das alles nicht was hier abgeht.
Was das Lernen am Ende angeht, so muss man unterscheiden ob man den juristischen Weg bestreitet oder eben nicht. Das BGB gibt dir zu 100 % Recht, deine Wochenenden sind nicht zum Lernen da, dafür ist die Mama zuständig. Kann sie das nicht gewährleisten (auch mit Fremdhilfe), sollte sie so ehrlich sein und das zugeben und dem Kind so die Zukunft nicht verbauen.
Mir geht das da ähnlich und ich überlege wie ich das umsetzen kann. Nach einem Gespräch mit den Klassenlehrern, gaben die mir Hinweise, was ich explizit tun kann um mein Kind an den Wochenenden zu unterstützen. Die Lehrer wollen nicht, dass die Kinder zu Hause zu viel lernen. Zudem sind Eltern in der Elternrolle nicht in der Lehrerrolle. Sie dringen da nicht unbedingt durch.
Ich soll meinen Sohn die Einkaufszettel schreiben lassen, ansonsten soll er mir was vorlesen. Also nicht Bücher wälzen und Aufsätze schreiben sondern spielerisch.
Bei meinen Eltern muss er in den Ferien, wenn er zu Besuch ist, seine Technik Zeit verdienen. Die haben Mathehefte etc. gekauft und lassen ihn darin arbeiten (immer jeden Tag ein bisschen).
Ich weiß noch, dass ich das 1mal1 beim Abwaschen gelernt habe. meine Mama hat abgewaschen, ich abgetrocknet und dabei musste ich Aufgaben im Kopf lösen. Ich fand das damals als nicht schlimm.
Darum versuche ich das auch, nur eben bei anderen Dingen (wegen Spühlmaschine).
Im Auto, muss er Verkehrsschilder lesen, sagen was sie bedeuten und die Schrift darauf vorlesen. ich lasse ihn Rezepte abschreiben und halt den Einkaufszettel schreiben.
Alltägliche Dinge, die perse mal nix mit Schule zu tun haben.
Kein Plan ob das alles so richtig ist, die Alternative, zu versuchen die Kinder aus ihren Händen zu befreien, ist schlimmer. Das Verfahren möchte ich niemanden zumuten.
Eventuell lässt sie sich darauf ein, dass mich der Große täglich anruft und mir was vorliest, mal sehen. Wir wollen die Telefonzeiten jetzt im neuen Schuljahr neu regeln - ihr gefällt die bisherige Vereinbarung nicht mehr.
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