PuMa
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Zitat von Sohnemann:Nope
Und obendrein wäre belästigen und bedrängen keine Straftat.
Doch klar, StGb 1841i
PuMa
Gast
Zitat von Sohnemann:Nope
Und obendrein wäre belästigen und bedrängen keine Straftat.
tina1955
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Sohnemann
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Zitat von PuMa:Doch klar, StGb 1841i
aquarius2
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Unicorn68
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Holzer60
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Scheol
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Zitat von Sohnemann:Jeder, der ihr nicht die Tür auf hält bekommt einen linken Cross uppercut. ^^
Holzer60
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Zitat von Scheol:Seitlichen Schritt , ultimative Maßnahmen einleiten. Fällt das unter gefährdeter Notstand ?![]()
Scheol
Mentor
Zitat von Sohnemann:Nope Und obendrein wäre belästigen und bedrängen für sich noch keine Straftat.
Scheol
Mentor
Zitat von Sohnemann:Das ist der Tatbestand der *S.* Belästigung. Das kann und sollte man zur Anzeige bringen. Allerdings gibt einem das nicht direkt das Recht selbst körperliche Gewalt anzuwenden. Wenn ich dir also in die Nase petze und dir dabei sage dass du ein kleines gei... Stück ...
Scheol
Mentor
Zitat von Holzer60:Kein Wunder, wenn solche Themen gesperrt werden ... ?! PS Noch kann ich schreiben ... VG Holzer60
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Holzer60
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Zitat von Scheol:Weil ?
Holzer60
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Zitat von Scheol:Weil ?
Unicorn68
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