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Kostenteilung bei gemeinsamen Hausstand mit Eigentum

T
Hallo zusammen,

mich interessiert dieses Thema auf Grund einer kürzlichen Unterhaltung im Freundeskreis. Es ist für mich also rein fiktiv.

Mal folgende Situation angenommen:
- Ein kinderloses unverheiratetes Paar zieht zusammen
- Die für beide neue Immobilie kauft einer der beiden mit allein angesparten / geerbten / geschenkten oder gewonnenen Barvermögen, d.h. keine Hypothek, im Grundbuch steht der Zahler
- Alle anfallenden laufenden Kosten rund ums wohnen und leben werden 50/50 geteilt
- Beide arbeiten Vollzeit und kommen finanziell gut klar
- Nach dem Immobilienkauf haben beide noch einen vernünftigen Notgroschen aber keine größeren Reichtümer
- Es handelt sich um eine Durchschnittsimmobilie, kein Landsitz
- Keine erwähnenswerten Altlasten im Vorleben der beiden

Nun die Frage um die es sich drehte:
Sollte der Eigentümer vom eigenen Partner einen Mietanteil nehmen? Also über die fair geteilten Kosten hinaus eine Art halbe Kaltmiete. Mit der Begründung, er habe die Immobilie schließlich gekauft. Wir gehen mal davon aus, dass der andere Partner zahlungsfähig ist

Oder man lebt zusammen, teilt die für beide existenten Kosten und ist sich zwar der glasklaren Eigentumsverhältnisse im Falle einer Trennung im Klaren. Aber solange man zusammen ist nimmt man auch keine Miete vom Partner.

24.02.2021 17:59 • x 2 #1


Plentysweet
Zitat von Toretto:
Sollte der Eigentümer vom eigenen Partner einen Mietanteil nehmen?

Ich finde schon, ja. Denn er nützt das Eigentum des Partners ja mit. Warum sollte er sich daran dann nicht auch finanziell beteiligen? Würde er woanders wohnen, müsste er ja auch dafür zahlen, in irgendeiner Form. Ich fände das ok und gerecht.

24.02.2021 18:04 • x 2 #2


A


Kostenteilung bei gemeinsamen Hausstand mit Eigentum

x 3


VictoriaSiempre
Ich finde einen Mietanteil völlig okay; der Mitbewohner müsste ja ansonsten woanders auch Miete zahlen. Wie hoch dieser Anteil wäre, käme mir auf die Umstände, u. a. auch auf die Einkommensverhältnisse, an. Die örtliche Durchschnittsmiete würde ich wohl unterschreiten.

Der Hauseigentümer ist ja auch für Grundsteuer und Reparaturen alleine verantwortlich
Warum sollte der Partner in Deinem Beispiel umsonst wohnen und Rücklagen bilden können?

24.02.2021 18:10 • x 1 #3


Auchhier
Zitat von Toretto:
Oder man lebt zusammen, teilt die für beide existenten Kosten und ist sich zwar der glasklaren Eigentumsverhältnisse im Falle einer Trennung im Klaren. Aber solange man zusammen ist nimmt man auch keine Miete vom Partner.


Das wäre meine Variante - die Lebenshaltungskosten werden geteilt und falls es zu einer Trennung kommt, zieht der Nichteigentümer aus. Eine halbe Kaltmiete würde ich nicht verlangen. Bei den zu teilenden Kosten wäre allerdings auch ein Anteil für die Rücklagen dabei, Reparaturen am Haus würden daraus bezahlt werden.

24.02.2021 18:15 • x 4 #4


T
Zunächst danke für eure Antworten. Ich konnte leider nicht mehr editieren, daher zur Klarstellung:

ALLE laufenden Kosten inkl. Grundsteuer, Hausgeld und Reparaturen werden fair geteilt.

Es geht also darum, ob der Eigentümer vom Partner tatsächlich eine Art Kaltmiete verlangen sollte, weil er die Immobilie ja allein gekauft hat.

24.02.2021 18:19 • #5


T
Zitat von Plentysweet:
Ich finde schon, ja. Denn er nützt das Eigentum des Partners ja mit. Warum sollte er sich daran dann nicht auch finanziell beteiligen? Würde er woanders wohnen, müsste er ja auch dafür zahlen, in irgendeiner Form. Ich fände das ok und gerecht.


Ich habe nochmal ergänzt; alle laufenden Kosten werden fair geteilt. "Nur" der Kauf inkl. aller Kosten wurde von einem getätigt.

24.02.2021 18:24 • #6


L
? Natürlich würde ich von meiner Freundin keine Miete verlangen.
Wenn ich die Kosten zur Instandhaltung, Betrieb, Verwaltung nicht alleine leisten kann, dann habe ich die Finanzierung nicht richtig kalkuliert.
Jedenfalls wäre meine Freundin nicht für meine Immobilienkosten zuständig.
Sie könnte kochen, so Hausarbeit machen, das wäre es wert.

24.02.2021 18:26 • x 9 #7


T
Zitat von VictoriaSiempre:
Ich finde einen Mietanteil völlig okay; der Mitbewohner müsste ja ansonsten woanders auch Miete zahlen. Wie hoch dieser Anteil wäre, käme mir auf die Umstände, u. a. auch auf die Einkommensverhältnisse, an. Die örtliche Durchschnittsmiete würde ich wohl unterschreiten. Der Hauseigentü...


Der Einfachheit halber gehen wir mal von identischen Gehältern aus. Wie schon ergänzt: Alle laufenden Kosten, Steuern und Reparaturen werden fair geteilt.

24.02.2021 18:26 • #8


Plentysweet
Zitat von Toretto:
ALLE laufenden Kosten inkl. Grundsteuer, Hausgeld und Reparaturen werden fair geteilt.

Naja gut. Dann ist etwas anders.
Zitat von Toretto:
verlangen

Das finde ich einen gewagten Ausdruck für Menschen, die sich in einer Beziehung befinden. Verlangen kann man da nichts. Drum bitten kann man. Eigentlich müsste es aber der andere von sich aus anbieten. Aber wenn die Kosten schon fifty- fifty geteilt werden, dann sollte die Miete entweder gar nicht gezahlt oder nur in Form einer finanziellen Beteiligung.
Zitat von Lancelot8:
Sie könnte kochen, so Hausarbeit machen, das wäre es wert.

Ach so . Willkommen im 21. Jahrhundert.

24.02.2021 18:26 • x 4 #9


T
Zitat von Auchhier:
Bei den zu teilenden Kosten wäre allerdings auch ein Anteil für die Rücklagen dabei, Reparaturen am Haus würden daraus bezahlt werden.


Genau so meinte ich es auch.

In dem Beispiel soll es auch egal sein ob Haus oder Eigentumswohnung.

24.02.2021 18:28 • #10


B
Zitat von Toretto:
Zunächst danke für eure Antworten. Ich konnte leider nicht mehr editieren, daher zur Klarstellung: ALLE laufenden Kosten inkl. Grundsteuer, Hausgeld und Reparaturen werden fair geteilt.

Also, Mietanteil ja,aber nicht die Grundsteuer oder Reparaturkosten. Diese obliegen dem alleinigen Hauseigentümer. Bin ich Mieter z. B. in einem Wohnblock dürfen Reparaturkosten nur max bis 120.- auf Mieter umgelegt werden. Also,ich wäre bereit meinen Anteil der ortsüblichen Miete zu leisten....mehr nicht. Ich bin Hausbesitzer und weiß wie schnell paar Hundert Euro schon bei Kleinigkeiten an der Heizung anfallen können.

24.02.2021 18:30 • x 4 #11


T
Zitat von Lancelot8:
? Natürlich würde ich von meiner Freundin keine Miete verlangen. Wenn ich die Kosten zur Instandhaltung, Betrieb, Verwaltung nicht alleine leisten kann, dann habe ich die Finanzierung nicht richtig kalkuliert. Jedenfalls wäre meine Freundin nicht für meine Immobilienkosten zuständig. Sie könnte kochen, so ...


In diesem theoretischen Beispiel gibt es keine Finanzierung oder Hypothek. Der Eigentümer kann sich die Immobilie auch als Single finanziell problemlos leisten.

24.02.2021 18:32 • #12


Plentysweet
Zitat von Toretto:
Der Eigentümer kann sich die Immobilie auch als Single finanziell problemlos leisten.

Beneidenswert .

24.02.2021 18:33 • x 1 #13


N
Ich persönlich würde es fair und nicht für kleinkariert halten, wenn der Partner einen Anteil regulärer ortsüblicher Kaltmiete bezahlt, sofern er finanziell die Möglichkeit hat. Es hängt ein bisschen davon ab, wie die finanziellen Möglichkeiten desjenigen sind und um welche Preisregion es geht. Das sollte doch aber partnerschaftlich mit Augenmaß und Verstand zu regeln sein.

Statt das Geld für den Hauskauf zu verwenden, hätte der Käufer das Geld ja auch anderweitig investieren können, dann wäre bei Wohnungsanmietung ebenfalls hälftig geteilt worden.

Nachtrag: Reparaturen und nicht umlagefähige Kosten gehen dann natürlich zu Lasten des Eigentümers. Ist ja schließlich seine Immobilie.

24.02.2021 18:35 • x 5 #14


darkenrahl
Zitat von Auchhier:
Das wäre meine Variante - die Lebenshaltungskosten werden geteilt und falls es zu einer Trennung kommt, zieht der Nichteigentümer aus. Eine halbe Kaltmiete würde ich nicht verlangen. Bei den zu teilenden Kosten wäre allerdings auch ein Anteil für die Rücklagen ...


Genau so sehe ich es auch. Sauber geteilte Kosten, Reparaturen und Rücklagen... aber ich würde keine halbe Kaltmiete wollen. Grundsteuern wüden in diese Kosten Fallen.
Wobei, im Falle einer Trennung würde ich den halben Anteil der Rücklagen des Partners auszahlen.

24.02.2021 18:36 • x 2 #15


A


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