BernhardQXY
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Ich bin kein Jurist habe aber beruflich mit vielen Regelwerken dazu.
Hinzu kommt noch, dass juristisch nur selten eineindeutig etwas klar ist.
Es kommt immer auf die Umstände an.
Was aber klar ist, dass es einen Unterschied zwischen Trennungsunterhalt ( im ersten Jahr) und nachehelichen Unterhalt gibt. Ganz klar fordert der Gesetzgeber eine Eigenverantwortung. Daher auch die Pflicht dann auch Mal arbeiten zu gehen.
Die Idee kurz einen reichen Knacker zu ehelichen und dann mach einiger Zeit die Scheidung einzureichen und dann bis zum Ende in Saud und brais leben ist nicht mehr möglich.
Und noch einmal die Kurve: drum prüfe wer sich binde. Eigentlich sollte jeder vor der Ehe Mal sich ordentlich aufklären lassen, was eine Ehe ohne Ehevertrag bedeutet.