Ex-Mitglied
Gast
Zitat von Grace_99:Du hast kein Recht über etwas zu urteilen, wie z. B. eine gemeinsame Anmietung und deren Kosten.
Das war auch kein Urteil, sondern eine Frage. Und die Frage, ob man mit dem Vermieter geredet hat, blieb unbeantwortet. vermutlich weil es kein Gespräch gegeben hat.
Und nein, ein Vermieter wird beide bzgl. der Miete belangen und nicht nur einen, weil gemeinsamer Vertrag.
Und das ist natürlich Blödsinn. Er wird sich an denjeigen halten, der noch in der Wohnung lebt. Das ist der Sinn einer gemeinschaftlichen Haftung. Wenn beide einen Kredit hätten und einer nicht mehr zahlt wird die Bank sich an den amderen Kreditnehmer wenden. Erst wenn da auch nichts zu holen ist werden beide angegangen
