Zitat von NineNinchen: Trennungsunterhalt geht ein Jahr, danach heißt es einfach nur Betreuungsunterhalt.
Nein!
Trennungsunterhalt gibt es bis zur rechtskräftigen Scheidung und ist nicht auf ein Jahr begrenzt (Betreuungsunterhalt ist etwas ganz anderes) .
Deshalb die Überlegung, die Scheidung hinaus zu ziehen und nicht die Wochenarbritsstunden zu erhöhen.
Mal davon abgesehen, finde ich auch @Kamikazediebin du solltest du dich ein wenig im Internet bezüglich Scheidungsrecht durchlesen. Es ist dann bestimmt nicht alles klar, bietet dir aber doch die Möglichkeit dann ganz anders mit deinem Anwalt zu reden und zu hinterfragen.
Ich würde diesen einfach mal ganz klar fragen, was er/sie machen kann, damit du möglichst lange Unterhalt bekommt.
Sollten die Antworten darauf dann eher so wischiwaschi sein, würde ich dir dringend raten, mal über einen anderen Rechtsbeistand nachzudenken, denn wenn du dich nicht mit deinem Ex auseinander setzen möchtest, brauchst du einen effektiven Anwalt, der das für dich macht.