HerrZ
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Zitat von NineNinchen:Drauf verlassen werde ich mich nicht
Betreuungsregeln, Umgangsvereinbarungen, Unterhalt - immer nur schriftlich. Ab hier gilt die Lebensweisheit meines ersten Chefs. "Gesagt ist geschissen, geschrieben ist gesagt."
Auch keine 100% Garantie, aber einseitige Änderungen sind dann erschwert. Mehr Sicherheit im Sinne von Rechtssicherheit gibt es durch a) eine notariell beglaubigte (Scheidungsfolgen-)Vereinbarung oder ein Urteil eines Familiengerichtes.
Ich kann als Anlaufstelle nur das Jugendamt empfehlen. Neben Beratung, möglichen Hilfen und Unterstützung bieten die auch eine (als unabhängig geltende) Unterhaltsberechnung inkl. Titulierung. Für lau. Beim Anwalt kostet das gut Geld.
Ich mag mal das 50/50 Modell vorstellen, was wir damals versuchten.
Mo-Mi: A
Mi-Fr: B
Fr-Mo: A/B wechselweise
Gibt einen 2/5 Rhythmus.
Ferien
1. Hälfte Sommer, Herbst, Silvester: A
Ostern, 2. Hälfte Sommer, Weihnachten: B
Im Folgejahr Wechsel.
Keine direkten Übergaben, sondern nur Wechsel der Verantwortung um 12:00. Kids gingen nach Schule zu wer dran war.
Vorteil: Im Job war es einfacher zu sagen: "Du Chef, ich kann Mo-Mi nicht länger / Mi-Fr nicht länger", als ganze Wochen.
Nachteil. relativ viele Wechsel.
Ein Wechselmodell darf flexibel sein. Nur darf keine Seite einen Betreuungsvorteil haben, denn dann wird die unterlegene Seite voll unterhaltspflichtig. Mit ein Grund für das damalig gewählte Modell, da ist das nicht möglich.
Sorry, @Kamikazediebin. Dein Thread. Aber vllt. kannst Du aus meinem OT ja was für Dich mitnehmen.