Offiziell sieht es so aus:
im Trennungsjahr dürfen die Steuerklassen beibehalten werden, aber im Folgejahr müssen sie auf den Status "getrennt lebend" geändert werden ( 1- wie Singles, außer es sind Kinder im Spiel)
Und es ist völlig egal, WANN man sich im Vorjahr getrennt hat. Punkt Januar, also Folgejahr, müssen die Steuerklassen geändert werden. Absolut unabhängig, ob man Scheidungspläne hat oder nicht.
Deswegen geben ja die meisten beim Trennungszeitraum irgendwas Anfang des Jahres an (Jan/Feb) weil sich da steuerlich noch ein besserer Deal (je nach Verteilung der Klassen) machen lässt, da man legal noch 1 Jahr die Steuerklassen behalten darf.
Alles andere ist im Grunde Steuerhinterziehung und gibt ordentlich Ärger, wenn das Finanzamt Wind davon bekommt, aber wo kein Kläger da natürlich auch kein Richter. Spassen würde ich persönlich mit dem Finanzamt jedoch nie.
Da der Gute Trennungsunterhalt blecht (sofern es stimmt) kann man davon ausgehn, daß er einiges besserverdienend ist als die Frau und die 3 er hat ( wo man am wenigsten Abgaben zahlt).
Ich lese hier in Spannung leise mit
