Heffalump
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Zitat von tina1955:Man darf bei der "Sache" ja auch nicht vergessen, dass dieses Kind einen vollen Erbanspruch hätte. Es könnte jederzeit vor der Tür stehen und seinen Pflichtteil am Erbe zu Lebzeiten des Vaters schon vorab fordern . Das wäre bei einem eigenen Haus des ...
Bist du dir da sicher?
Das Kind könnte den Unterhalt einfordern, evtl - und auch da würde ich immer einen Anwalt mit hinzu ziehen.