nimmermehr
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Zitat von tina1955:Man darf bei der "Sache" ja auch nicht vergessen, dass dieses Kind einen vollen Erbanspruch hätte. Es könnte jederzeit vor der Tür stehen und seinen Pflichtteil am Erbe zu Lebzeiten des Vaters schon vorab fordern . Das wäre bei einem eigenen Haus des ...
Man kann seinen Pflichtteil nicht vor dem Tod des Erblassers einklagen, da hat man Euch Unsinn erzählt oder Ihr habt da was durcheinander gebracht. Man kann sowas vereinbaren schon zu Lebzeiten, da muss der Erblasser aber freiwillig zustimmen. Ansonsten kann ich bis zu meinem Tod mit meinem Geld tun und lassen was immer ich will, ich kann es auch zum Fenster rauswerfen und bettelarm sterben ohne irgendwem einen grünen Heller zu vererben. Wenn ich will, dass jemand mein Geld bekommt, der in der Erbfolge nicht berücksichtigt wird, tu ich also klug daran, ihm zu Lebzeiten das Geld zukommen zu lassen.