Kummerkasten007
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Kummerkasten007
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tina1955
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Zitat von Kummerkasten007:So ein Zufall nun aber auch.
Kummerkasten007
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tina1955
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PuMa
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Ratlos1988
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Zitat von PuMa:Nun steht tatsächlich die Scheidung an. Woher kommen die Infos wenn ihr oder dein Partner angeblich keinen Kontakt habt zu der Frau?
Gorch_Fock
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Zitat:Sie sagt weiterhin, dass sie nicht möchte, dass er das Kind sieht. Und würde ihn im Gegenzug vom Unterhalt freistellen. Mal schauen, ob sie dabei bleibt...
Ratlos1988
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tina1955
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Gorch_Fock
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Zitat:Ps: was sagst du wenn ich sage, dass dafür ICH zwischen 3.000 und 4.000 netto verdiene? Muss der Mann immer der große Versorger sein?
tina1955
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tina1955
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Räubertochter00.
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Zitat von Gorch_Fock:Spätestens ab Zusammenzug zahlst Du im Patchwork in solchen Konstellationen drauf.
Zitat von Gorch_Fock:Da Du Kinderwunsch hast, wirst Du auch gewisse Zeit aus dem Beruf aussteigen. Dein Elterngeld ist auf 1800 Euro monatlich begrenzt. Für ein Jahr.
Zitat von Gorch_Fock:Und wenn Du in der Größenordnung verdienst, wohnst Du auch jetzt nicht in einer Schlichtwohnung.
Scrawled
Gast
Zitat von Räubertochter007:nennt sich Gleichberechtigung. Ist bei umgekehrter Einkommensbasis ja auch kein Thema... och... heutzutage kann Frau auch sofort wieder arbeiten gehen, wenn der Vater Elternzeit nimmt... muss nicht zwingend seinnicht jeder lebt für's Außen...
tina1955
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