Guten Morgen!
Zitat von leilani1801:Ob eine Frau, Mutter oder nicht, dazu etwas zu sagen hat und darüber schreiben will, eventuell sogar von eigenen Erfahrungen berichtet ist eine freiwillige Entscheidung.
Genau das habe ich getan. Ich habe meine Erfahrungen und meine Meinung zu dem Thema dargelegt. Die eben lautet, daß niemand das Recht hat, eine solche Entscheidung zu bewerten.
Wenn ich mich recht erinnere wolltest Du diese Diskussion außerhalb der schweren Fälle also bspw Vergewaltigung führen. Das Problem und wir kommen langsam zu:
Zitat von leilani1801:(was du mit "semi"-theoretisch meinst erschließt sich mir nicht)
wäre an der Stelle, wer bestimmt das? Braucht es Anzeige und Ermittlungsverfahren um festzustellen, daß Frau vergewaltigt worden ist? Dann wiederum würden wir Frauen dazu zwingen, sich diesem zu stellen, wogegen sich nach wie vor viele Frauen aus verschiedenen Gründen entscheiden.
Es ist leicht zu sagen, ja wenn eine Frau vergewaltigt wurde, dann darf sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden. Die praktische Umsetzung allerdings ist hoch problematisch.
Gleichfalls ist die Debatte mE semi-theoretisch weil:
Zitat von unregistriert:Oft sind da parallel zwei Frauen da
- eine todunglücklich, weil sie Nacht davor ihr totes Kind zu Welt bringen musste.
- eine todunglücklich, weil sie auf Grund eines gesundheitlichen Defekts des Babies in ihr abtreiben möchte, aber der letzte erlaubte Termin eine Woche verstrichen ist.
Genauso.
Wie ich bereits sagte, Kontext ist bei dieser Entscheidung einfach alles.
Zitat von leilani1801:Die aktuelle Gesetzeslage ist wohl die beste Lösung, eine Alternative dazu sehe ich auch nicht. Dennoch bleibt sie für mich extrem unbefriedigend, da die Rechte des entstehenden Kindes und auch des Vaters nicht berücksichtigt werden (können).
ad1) die bestehende Gesetzeslage ist einfach nur das. Andere Länder haben sich für andere Regeln entschieden. Da schon wieder mit einer Wertung "beste Lösung" hineingehen zu wollen, ist nicht mein Ding. Der deutsche Gesetzgeber hat nun auch nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen.
ad2) Kinderrechte: Die 3-Monats-Regelung ist auch deshalb empfohlen, weil im ersten Trimester einer Schwangerschaft die Natur sehr, sehr häufig nochmal eine Entscheidung trifft. Abgänge sind keine Seltenheit. Selbst die Natur trifft also in den ersten drei Monaten eine Entscheidung, deshalb erlaubt man Frauen in den ersten drei Monaten Straffreiheit einer solchen Entscheidung.
Die von dir aufgeworfene Idee, der Austragung bei anschließender Adoption ist problematisch. Zum einen verkennt sie die unendliche psychische Belastung der Mutter, die sich wiederum auch auf das Kind niederschlägt.
Es gibt Indizien, echte Forschung zu dem Thema ist nicht ganz einfach nach wissenschaftlichen Maßstäben durchzuführen, die darauf hinweisen, daß Kinder, die während der Schwangerschaft nicht gewollt wären, ein größeres Risiko haben im späteren Leben auf deutliche psychische Schwierigkeiten zu treffen (mit all den coping Mechanismen die einem Substanz und selbstzerstörerisches Handeln erlauben).
Zudem ist in den späten 90, Anfang 2000 angeführt durch Fälle in Frankreich, das Recht auf Kenntnis der Abstammung erst diskutiert und dann eben auch verankert wurden. Das schränkt geschlossene Adoptionen ein Stück weit ein, zeigt aber gleichzeitig eben auch auf, Stichwort Kinderrecht, wie unendlich wichtig für Kinder, und die daraus werdenden Erwachsenen, Herkunft und Zugehörigkeit ist.
Und nein, das führt für mich nicht zu einer Abwägung von Nichtleben versus eingeschränkteres Leben. Ich versuche aufzuzeigen, welche Aspekte, die Du in dieser Debatte nicht thematisierst.
Ist das Kind dann geboren, stehen dem Kind eine umfassende Zahl von Rechten zu die in den letzten Jahren beständig erweitert wurden.
Väterrechte: Damit sind wir bei der Schwierigkeit, die Du zunächst völlig vernachlässigst. Die biologische Vatereigenschaft, läßt sich während der Schwangerschaft nur mittels sehr invasivem Eingriff für Mutter und ungeborenem Kind tatsächlich nachweisen. Innerhalb der drei-Monatsgrenze zudem so weit ich weiß nicht möglich, jedenfalls wird es nicht gemacht.
An der Stelle also können wir Väterrechte stärken wie wir wollen, Du hast ein Nachweisproblem. Jedenfalls hinsichtlich der biologischen Vatereigenschaft, die teilweise die rechtliche Vatereigenschaft begründet.
Ausnahme, bestehendes Eheverhältnis. Da schützt der Gesetzgeber nach wie vor die Kernfamilie, so daß rechtlicher Vater jedenfalls der Ehemann ist. Willst Du allerdings einem Ehemann ein Zustimmungsrecht zur Schwangerschaftsunterbrechung einräumen, bist Du ganz schnell bei gesetzlichen Vorgaben, die an das Recht zum Beischlaf und anderen Erlaubnissen erinnern.
Kannst Du natürlich so sehen. Sehe ich eben anders.
Zitat von leilani1801:Bei so einer Denke bleibt mir die Spucke weg.
Dann siehst du beim Austragen eines schwerbehinderten Kindes deine Geldanlagen bedroht?
Klarstellung: Habe ich nicht geschrieben. Ich habe mir erlaubt, auf den Fakt hinzuweisen, daß es nun mal eine statistische Wahrscheinlichkeit gibt, daß Eltern mit behinderten Kindern für die Betreuung dieser zumeist eben auch auf staatliche Hilfe auf die eine oder andere Art angewiesen sind.
Du bist diejenige gewesen, die eine Wertung in der Begründung aufgemacht hat, die da heißt ich kann nicht (bzw weniger) nachvollziehen, daß eine Mutter sich gegen ein drittes Kind entscheidet, weil sie ihrem Beruf Vorrang geben möchte.
Das möchtest Du emotional betrachten, stellst auch die Frage nach Ethik. Hier eine andere Perspektive: es ist auch Wirtschaftsdebatte.
Ein Staat, welcher sich darüber finanziert, daß es genügend Kinder gibt (Steuereinnahmen, Rentensystem), gleichzeitig aber zB die daraus entstehende Betreuungsfrage zurück an die Familie gibt, die Betreuungsleistung zudem auch nicht nachwirkend entlohnt, dieses System fördert mittels Steuervergünstigungen, um dann hinzugehen und im Falle der Trennung die Frage der Versorgung auch wieder zurück an die Kernfamilie zugeben, lässt die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft eben automatisch auch zu einer wirtschaftlichen werden.
Die Entscheidung Deiner Freundin für ihr berufliches Vorankommen und damit gegen ein drittes Kind, wäre möglicherweise in einem anderen Land mit einem anderen System anders ausgefallen. Schon allein deswegen lässt sich hier nun mal nicht nur mit Ethik argumentieren.
Zitat von leilani1801:Ich begreife jedoch die Doppelmoral überhaupt nicht, die dahinter steht: Frauen, die abtreiben gelten als "heilige Kuh" in unserer Gesellschaft, deren Motivation weder hinterfragt noch diskutiert werden darf, raucht eine werdende Mutter jedoch 4 Zig. am Tag, dann legt der Mob übel los:
M.E. ist es genau anders herum. Mutterschaft ist nach wie vor der heilige Gral. Drei Kinder in die Welt gesetzt und schon darf man Lebenserfolg verbuchen.
Denn auch Du suchst Rechtfertigungen für eine Schwangerschaftsunterbrechung, allein in dem Du die Frage aufwirft, wann man das eher und wann man das weniger versteht.
Deine gesamte Argumentation geht davon aus, daß es das beste ist, wenn das Kind geboren wird. Das wäre der Ideal- und Optimalfall. Manchmal darf es davon Ausnahmen geben, aber an bestimmten Stellen hältst du diese für hinterfragbar. So doch der Sinn dieser Debatte.
Und das sehe ich eben anders. Die Entscheidung FÜR die Schwangerschaft unter welchen Voraussetzungen immer, ist wie die Entscheidung GEGEN die Schwangerschaft für mich gleichwertig, unabhängig von Begründungen.
An der Stelle ist es höchstpersönliche Entscheidung, die weder ich noch irgendjemand anders der jeweiligen Frau abnehmen kann.
Du wolltest Meinungen hören, hier ist, wie gesagt eine, Niemand hat das Recht, die Entscheidung FÜR oder GEGEN eine Schwangerschaft zu bewerten.