6rama9
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Zitat von Dauerverliebt:Du weißt, dass du das Recht hast ein Hausverbot gegen den anderen Mann auszusprechen?
Dann kann sie den nicht mit ins Haus schleppen. Das ist durchsetzbar. Polizeilich.
Das ginge nur, wenn er alleiniger Besitzer des Hauses wäre. Ein Hausverbot muss von allen Besitzern einvernehmlich erfolgen. Also bitte keine Falschinformationen teilen. Anders sieht es in Fall einer Ehe aus, aber die beiden sind nicht verheiratet. Ferner stellt sich die Frage der rechtsverbindlichen Zustellung des Hausverbots.