unbel-Leberwurs.
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Zitat von DieSeherin:bei dauernd getrennt lebend ist eh die steuerklasse 4 vorgeschrieben. also muss sie beim ummelden nach umzug eigentlich per gesetz gleich ändern!
Nein, für dieses Jahr geht die Zusammenveranlagung, also Klasse 3, noch in Ordnung.
Aber im nächsten Jahr muss dann auf 4/4 geändert werden.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Frau für 2019 auch noch die gemeinsame Steuererklärung unterschreibt...
