carlos7
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Zitat von EngelohneFlügel:Meine Ex-Frau ist bisher einmal mit den Kindern in den Urlaub geflogen. In die Türkei. Und auch sie ist am Flughafen gefragt worden nach meiner schriftlichen Einwilligung die ich ihr zum Glück mitgegeben habe. Sonst wäre nix daraus geworden.
Zitat von maenneken:Es steht Dir frei die Info selber rauszufinden.
Den Bundespolizisten kannst Du,im Fall des Falles,sein unbegründetes Interesse ja erklären.
Und gerade Reisen in Nicht EU Länder werden schon mal gerne hinterfragt wenn nicht beide Eltetnteile dabei sind.Gibt sogar Länder da darfst Du eine Reisevollmacht vorlegen.
Ich setz die Erklärung für NF immer auf und,sie hat sie schon 2x vorlegen dürfen beim Check-In und das als Mutter
Falls das wie beschrieben praktiziert wurde, haben die Fluggesellschaften gegen geltendes Recht verstoßen:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied 2007, dass eine Ferienreise mit den Kindern keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sei, wenn das Alter der Kinder angemessen berücksichtigt sei. Im konkreten Fall erlaubten die Richter der Mutter die alleinige Entscheidung, weil das Hotel sorgfältig ausgesucht und das Reiseland sicher gewesen sei. (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2007, Az: 16 WF 83/07).
Das hanseatische Oberlandesgericht hat 2011 beschlossen, dass der Verwandtenbesuch in der kasachischen Heimat der Mutter eine nicht alltägliche Entscheidung und deswegen von erheblicher Bedeutung ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juli 2011, Az: 12 UF 80/11). Die Entscheidung wurde dennoch der Mutter übertragen, weil die Richter es als wichtig für die Entwicklung des Kindes erachteten, dass es den Kulturkreis seiner Verwandtschaft kennenlernt.
Dementgegen gingen die Richter des OLG Karlsruhe davon aus, dass der Urlaub eines 11-jährigen bei Verwandten in China eine Angelegenheit des täglichen Lebens sei, weil die Familie mit dem Kulturkreis vertraut ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2004, Az: 16 UF 156/04).
Das Oberlandesgericht Köln meinte hingegen, dass eine Reise zur Großmutter nach Russland sehr wohl eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung sei. Die Mutter beantragte die alleinige Entscheidungsbefugnis, was jedoch im Hinblick auf das Alter des Kindes und die strapaziöse Reise abgelehnt wurde (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22. November 2011, Az: II-4 UF 232/11).
Es gilt auch das europäische Recht: https://e-justice.europa.eu/content_law...d%20reisen.
Egal, ist ein Randthema.
