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Mutter ständig grenzverletztend, akzeptiert kein Nein

Wasabix
Zitat von Multiversum:
Das hast Du ja schon ein Mal erwähnt in diesem Thread. Bei meinem Vater wurde mit Mitte 50 Alzheimer diagnostiziert und mit 64 ist er bereits ...



Ja das stimmt schon.
Doch wo schreibt die TE dass die Mutter definitiv dement ist?

24.03.2024 14:08 • #106


Milly85
Zitat von MissLilly:
Ich habe mal eine kurze Frage ..würde einer der hier anwesenden jemanden verzeihen, der sich an seinem Kind vergriffen hätte?

Nein! Davon kann ich auch ein Lied singen, und mit meinem Vater will ich nichts mehr zu tun haben. Auch wenn der jetzt nach jahrelangem Kontaktstop mir 79/80 whatever auf die Idee kommt, Kontakt herstellen zu wollen. Sowas ist meiner Meinung nach unverzeihlich.

24.03.2024 14:12 • x 1 #107


A


Mutter ständig grenzverletztend, akzeptiert kein Nein

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B
Ich hab jetzt nochmal alles gelesen und frage mich: was haben die beiden denn schlimmes getan? Sicher war es keine Glanzleistung was dein Vater da treibt aber was solls.und irgendwie haben sie es doch geschafft euch durchzubringen. Und ich kenn das auch dass ich selbst auf meine Elternabende oder die der Geschwister ging . Weisst du wie es ist ein Migrant zu sein?- es ist schwer.
Verstehe diesen starken Hass nicht

24.03.2024 14:14 • x 2 #108


Wasabix
Zitat von Libellenfrau:
@Baumo 5 mal erneut Essen anbieten, obwohl es jedes Mal abgelehnt wird, ist kein Indiz für übergroße Liebe, eher, dass es sonst keine Themen gibt. ...


5 x Essen anbieten, ist ja auch nur möglich wenn die @ nailagreenstar Tochter, bei der Mutter i s t .
Genau d a s will sie ja ändern.

Ich stelle mir die Situation wirklich schrecklich anstrengend vor.
Manchmal tauchen Angehörige auch ganz ab, weil sie nicht mehr wollen, nicht mehr können.

Man kann bei einem Amtsgericht @nailagreenstar die Situation schriftlich schildern.
Und die Person in dem Fall deine Mutter, als hilfsbedürftige Person dort melden.
Du schilderst darin dann auch DEINE psychische Belastung und deine Unfähigkeit dich angemessen um die Mutter kümmern zu können.
Die Behörde muss nach Kenntnis tätig werden.
Das kann mitunter ein paar Wochen dauern. Aber sie müssen.
Und dieser Weg könnte zu einer rechtlichen Betreuung führen.
Was dann euch beide entlasten würde.

24.03.2024 14:15 • x 2 #109


Milly85
Zitat von Abendrot:
und dann erwachsen , eigenverantwortlich und selbstbewusst werden , denn du fühlst immer noch das Kind in dir , welches unter ihr leidet

Genau so ist es. Das „Schattenkind“ spricht aus dir, TE. Beschäftige dich mal damit, das wird dir weiterhelfen können

24.03.2024 14:16 • x 1 #110


B
Zitat von Libellenfrau:
@Baumo 5 mal erneut Essen anbieten, obwohl es jedes Mal abgelehnt wird, ist kein Indiz für übergroße Liebe, eher, dass es sonst keine Themen gibt. ...

Du bist deutsch- du verstehst das nicht.

24.03.2024 14:16 • x 2 #111


Libellenfrau
@Baumo Ein billiges Totschlagargument. Aber irgendwas muss die Quelle des Hasses sein. Die TE hat einiges angedeutet, das sie aber hier verständlicherweise nicht ausbreiten möchte.

24.03.2024 14:21 • x 2 #112


M
Zitat von Wasabix:
Doch wo schreibt die TE dass die Mutter definitiv dement ist?



Die TE vermutet es. (hast Du den Text gelesen? )
Abschließend wird das natürlich (z.B. durch ein MRT) ärztlich bestätigt,
was beim Betreuungsgericht und auch bei Beantragung des Pflegegrades und Sonstigem,
DIE entscheidende Grundlage für die folgenden Maßnahmen und Entscheidungen bildet.

24.03.2024 14:24 • x 1 #113


Wasabix
Zitat von Multiversum:
Die TE vermutet es. (hast Du den Text gelesen? )



Ja eben. Ich habe den Text gelesen. Die Demenz ist eine vage Vermutung der TE.
Das heißt noch gar nichts.

Die Mutter würde zb von einem gesetzlichen Betreuer veranlasst, einem Facharzt vorgestellt werden.
Und dann wären hier Fakten da.

24.03.2024 14:27 • x 2 #114


M
Zitat von Gastxy45:
Garantenpflicht ist u.U. auch ein Thema; vgl. BGH 4 StR 169/17.



Das geht schon in die Tiefe.
Ist vermutlich ähnlich anzusehen wie unterlassene Hilfeleistung
nur in einem anderen Kontext.

24.03.2024 14:30 • x 1 #115


K
Zitat von Milly85:
Zumindest kannst du ihr dankbar sein, dass sie sich um dich gekümmert hat als du klein warst. das haben wir alle nicht so mitbekommen, aber sie war auch für dich da, als du ihr schlaflose Nächte bereitet hast. Du Schmerzen hattest oder was auch immer. Allein dafür müssen wir für sie im Alter da sein, finde ich.

Findest du? Und was ist mit den Jahren danach, bis man halbwegs auf eigenen Beinen steht?

Ich sehe es so. Kinder brechen den Kontakt zu den Eltern idR nicht ab, wenn dem nicht gravierende Grenzverletztungen, oft über Jahre, voraus gegangen sind.

Nur weil mich jemand geboren bzw. gezeugt hat, bin ich diesem Menschen nicht lebenslang zu Dank oder gar Liebe verpflichtet. Da gehört so viel mehr zu.

Den Gedanken, dass die Kinder im Alter für einen sorgen sollen, finde ich sowieso gruselig. Im Idealfall ist das vielleicht so - oder in Bullerbü.

Ich möchte meinen Nachwuchs damit später nicht belasten.

24.03.2024 14:41 • x 5 #116


M
Zitat von Wasabix:
Das heißt noch gar nichts.



Wir reden aneinander vorbei.
Wenn man einen Antrag auf gesetzliche Betreuung beim Betreuungsgericht gestellt hat,
wird die betreffende Person von Gutachtern besucht und interviewt.
Der Richter entscheidet nach Einschätzung der Gutachter und Sichtung der Ergebnisse über die weiteren Verfahrensweisen und besucht den Zu Betreuenden auch selbst noch, wenn eine gesetzliche Betreuung beschlossen werden soll.
Besser (weil einfacher und schneller) wäre es , wenn man die Diagnose bereits hätte
und die dem Gericht vorlegen kann. Aber das setzt natürlich vorangegangene Arztbesuche voraus.

24.03.2024 14:51 • #117


G
Zitat von Multiversum:
Ist vermutlich ähnlich anzusehen wie unterlassene Hilfeleistung

so isses. ja.
Garantenpflicht ist halt, im Kontext, nochmal etwas verschärfter, ohne jetzt hier Jurist spielen zu wollen.
trifft insb. Eheleute, selbstredend Eltern ggüber ihren Kindern, u. u. best. Voraussetzungen eben auch Kinder ggüber ihren Eltern.

Beispiel:
wenn du als Ehemann deine magersüchtige Ehefrau Zuhause verhungern lässt, mind. nicht eingreifst bevor's, by any common sense, erforderlich wäre, dann kann das u.u. halt auchmal hinter Gittern enden.
im referenzierten BGH-Urteil hat der BGH eben, u. enspr. begründet, bzgl. d. Garantenpflicht Kinder ggüber Eltern, geurteilt.

24.03.2024 14:54 • x 2 #118


M
Zitat von Gastxy45:
Beispiel:
wenn du als Ehemann deine magersüchtige Ehefrau Zuhause verhungern lässt, mind. nicht eingreifst bevor's, by any common sense, erforderlich wäre, dann kann das u.u. halt auchmal hinter Gittern enden.



Spannend!

24.03.2024 15:01 • x 1 #119


B
Naja, bevor du anfängst ihr krankheiten einzureden , sie in Betreuung geben willst, ihr Unmündigkeit einredest etc dann solltest du dir tatsächlich eine Auszeit gönnen und schauen ob sie dir überhaupt fehlt dann! Dann bleib lieber weg

24.03.2024 15:09 • #120


A


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