Charla
Gast
Trennung von Tisch und Bett hat rechtlich ne klare Forderung, dagegen spricht z.B. das sich jemand ungeniert am Kühlschrank des anderen bedient, es soll ja dann ja auch keine Wirtschaftsgemeinschaft mehr bestehen. Falls, in diesem Falle ER es drauf anlegt, irgendetwas zu verzögern, kann er sich darauf beziehen.
Wie das gedeutet wird zu nachtschlafender Zeit sich im Schlafzimmer des Ehegatten aufzuhalten, um mit den Kindern zu reden? Warum das nicht vorher möglich ist, könnte hinterfragt werden, da ja auch Schulkinder ihren Schlaf brauchen und darauf Rücksicht zu nehmen ist.
Ich würde klare Grenzen setzen, zu meiner Sicherheit meine Anwältin fragen ob die Frechheiten und Freiheiten, die ER sich erlaubt, nicht irgendwann zu meinen "Lasten" ausgelegt werden könnten.
Wo kein Kläger ist, hat auch ein Richter nichts zu suchen, es gibt ja die Möglichkeit auf Einigung beider Seiten, die hier aber nicht ersichtlich ist. Für mich sieht es so aus, als würde der Gatte einen geheimen gehaltenen Plan abarbeiten und tut sich nach aussen ziemlich cool und ungeniert damit, mit " wir werden sehen" zeigt er, dass er von seinem Vorhaben wohl nicht so schnell absieht.
Ich würde versuchen sachlich zu bleiben, achtsam zu sein und mich so gut es geht in alle Richtungen absichern.