marc_aureil
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Zitat von sade:Schuldhafte Scheidung? Gibt es seit 1976 nicht mehr...
Ja, sie hat Dich betrogen und das auch ohne jede Skrupel und es ist gut, dass Du jetzt weißt, was Du möchtest und auch bereits bist, für mehr Zeit mit Deinen Kindern zu kämpfen.
Trotz allem: Ihr seid noch gemeinsam Eltern. Ihr wollt ein gemeinsames Sorgerecht. Das Schlüsselwort ist hier: gemeinsam.
Du fühlst Dich jetzt in der moralisch stärkeren Position; wahrscheinlich bist Du das auch. Du musst Ihr nicht in den Hintern kriechen, musst Dich nicht übers Ohr hauen lassen-alles richtig. Aber sieh zu, dass Du Dich ohne(den sicher berechtigten) Groll im Hinterkopf mit ihr einigst. Ihr habt eine gemeinsame Aufgabe zu bewältigen: das ist das Wohlergehen der Kinder im Blick zu haben und das geht nicht, wenn einer dem anderen ein Ultimatum stellt etc..
Alles Gute weiterhin.
VictoriaSiempre
Lexor
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Zitat von Lexor:Vorsicht, es wurde schon oft hier gesagt, du sollst nicht mit der Ex sprechen. Auch nicht was willst du usw. Und schon garnicht den Next, der lacht doch über dich. Du kannst nur verlieren und was gegen dich verwendet werden kann, wird es auch im Fall der Fälle.
Das ist hochgradig gefährlich:
Hab ihr dann geschrieben, wenn du dem 50/50 nicht bis 16 Uhr zustimmst , werde ich entsprechende Schritte einleiten
Sie: drohst du mir
Ich : Nein, ich habe das Theater satt und wenn du das Geld (mein Geld) lieber für Anwälte und Gericht ausgeben willst, dann bitte
Nochmal, es geht hier nicht um dich oder um sie, sondern einzig und allein um das Kindswohl. Und einen Kuhhandel mit Ultimatum und Drohungen um das Kind sieht das Gericht garnicht gerne, da hat die Ex recht. Es geht um die Zukunft des Kindes und das kann man nicht mal eben mit Handschlag bis 16 Uhr besiegeln. Evtl. ist die 50/50 bei Euch garnicht im Sinne des Kindswohles. Die Anwältin kann das super auseinanderpflücken und dich als Egoistischer Vater, der nur nach seinem Gusto denkt darstellen. Du disqualifizierst dich damit selbst. Nochmal, hör auf mit ihr zu sprechen!
Was sie will steht in dem Gerichtsbrief. Der Antrag beim Gericht ist vermutlich deshalb weil alle Kinderbelange vom Gericht bestätigt werden müssen um Rechtskraft zu erlangen, Scheidungsvereinbarungen hinsichtlich Kinder sind wertlos. Wahrscheinlich werden auch noch die Kinder angehört, so war es zumindest bei mir. Kannst dort ja 50/50 beantragen, ist aber eher unüblich, dass das so durchkommt. Du Frau ist halt schon immer in einer stärkeren Position, es sei denn sie ist hochgradig erziehungsunfähig.
Du handelst selber nach Gefühlen, erst machst du nichts und jetzt rennst du mit dem Kopf planlos durch die Wand. Du musst jetzt ruhig und mit bedacht klug handeln. Aussichtslose Abnutzungskämpfe vermeiden. Ist das denn so schwer zu verstehen?
sade
Zitat von marc_aureil:Ich lebe in Österreich - schuldhafte Scheidung gibt es nur bedingt hast schon recht - meistens enden solche mit 70:30 oder 50:50 und je nach dem werden die Ansprüche (in meinem Fall der der Frau) entsprechend angepasst.
Die Scheidung kann ich immer einreichen - erst ab einer gewissen Zeit gibt es eine Scheidungsautomatik (3 Jahre getrennt lebend) dann, kann keiner die Scheidung verhindern - soll heißen wenn sie die Scheidung beantragt bei Gericht , könnte ich sie 3 Jahre lang hinhalten , aber ich will endlich ein Ende!
Und warum sollte sie die Scheidung einreichen, nur ich habe Gründe dafür!
Einvernehmlich schaffen wir es nicht, weil sie sich absolut keine Gedanken über die Auswirkung ihrer entscheidung macht - sonst wäre sie auch nicht so gegangen - Kinder ihr werdet euch an ihn gewöhnen müssen, er ist ab sofort teil meines lebens - ich fahre zu einem Anderen ( vor weinenden Kindern)
Es wird Zeit , dass ich ihr die Rechnung für ihr handeln präsentiere!