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Nach 9,5 Jahren Ehe 1 Jahr Affaire der Frau entdeckt !

F
ja sagt sie . . . nee ich suche jetzt mit.

#2851


N
Dann suchste eben weiter, aber ich will auch langsam mal Erfolge sehen.

Sagste dann eben, ganz einfach, oder ?

#2852


A


Nach 9,5 Jahren Ehe 1 Jahr Affaire der Frau entdeckt !

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F
naklar naklar.

#2853


H
Zitat von bmkilla:
nee ich suche jetzt mit.


daumen hoch

#2854


G
Killa langsam denke ich die spekuliert darauf, dass du ihr das Haus überlässt geschockt Mr. Green

#2855


A
Zitat von bmkilla:
wird besser. grad kam frage was ist wenn ich nichtbausziehen kann jetzt? bekomme die whg nicht . . .

naja - kann doch genauso gut möglich sein, dass sie selbst abgesagt hat zwinkern
vermute die gute wird dir noch lange erhalten bleiben ...

#2856


A
Zitat von Gast333:
Killa langsam denke ich die spekuliert darauf, dass du ihr das Haus überlässt geschockt Mr. Green



@Gast333
Der ist alles zuzutrauen, nur nichts Gutes ! ! !

#2857


D
Killa, wegen dem Zugewinn. Erbe ist immer aussen vor. Melde mich heute abend richtig an und sende dir ein paar Links. Vorerst kopiere ich das eben hier mal rein:

4. Was gehört zum Anfangs-, was zum Endvermögen?

Zum Endvermögen gehört alles Vermögen, das zum Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner) vorhanden ist. Schulden sind abzuziehen. Das Endvermögen kann aber nicht negativ sein.

Woher das Vermögen stammt, ist unerheblich. Deshalb gehört zum Endvermögen z.B. auch eine Erbschaft oder ein Lottogewinn. Auch ein Aktienpaket, das bereits bei Eheschließung vorhanden war, gehört zum Endvermögen, und zwar mit dem dann aktuellen Kurswert. Zum Endvermögen gehört also auch:
- Vermögen, das bereits bereits bei Eheschließung vorhanden war
- Vermögen, dass während der Ehe geerbt wurde
- Vermögen, dass der Ehegatte während der Ehe geschenkt erhalten hat
- Vermögen, dass mit ererbtem oder geschenktem Geld erworben wurde.

Zum Endvermögen gehört auch gemeinsames Vermögen der Eheleute, allerdings natürlich nur der "eigene" Anteil. Haben die Parteien also ein gemeinsamens Haus mit einem Wert von 300.000,- Euro, so fließt dieses Haus jeweils mit einem Betrag von 150.000,- Euro in das Endvermögen beider Eheleute.

Vom Endvermögen sind die zum Stichtag vorhandenen Schuilden abzuziehen. Zu diesen Schulden können auch Unterhaltsschulden gehören, allerdings nicht solche Unterhaltsschulden, die erst nach dem Stichtag entstanden sind.

Zum Anfangsvermögen gehört zunächst einmal alles Vermögen, das bei Eheschließung vorhanden war. Schulden sind abzuziehen, allerdings darf das Anfangsvermögen dadurch nicht negativ werden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Das Anfangsvermögen beträgt also immer mindestens 0,- Euro. Beispiel: Der Ehemann hatte bei Eheschließung ein Grundstück im Wert von 200.000,- Euro, sonst besaß er nichts. Ausserdem hatte er zu diesem Zeitpunkt aber Schulden i.H.v. 300.000,- Euro. Sein Anfangsvermögen ist nicht etwa minus 100.000,- Euro, sondern sein Anfangsvermögen ist 0,-Euro.

Bestimmte Vermögensmassen werden nach § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, obwohl sie erst während der Ehe erworben wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um
- Erbschaften (auch vorweggenommene Erbschaften),
- Schenkungen (allerdings zählen dazu nicht Schenkungen eines Ehegatten an den anderen).
Beispiel: Die Ehefrau besaß bei Eheschließung en Vermögen von 30.000,- Euro. Während der Ehe stirbt ihre Mutter, sie erbt 150.000,- Euro. Diese 150.000,- Euro werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, das Anfangsvermögen beträgt also 180.000,- Euro.

Wichtig bei Erbschaften und Schenkungen: Wie gezeigt werden Erbschaften und Schenkungen zum Anfangsvermögen hinzugerechnet. Bei der Berecnung des Zugewinns ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass zum Endvermögen alles vorhandene Vermögen gehört, egal woher es stammt (siehe oben). Zum Endvermögen gehören also auch die Gegenstände, die geerbt oder geschenkt wurden, wenn diese Gegenstände bei Beendigung der Ehe noch vorhanden sind. Zum Endvermögen gehört auch, was mit ererbtem oder geschenktem Geld erworben wurde.

Beispiel: Der Ehemann hatte zu Beginn der Ehe nichts. Während der Ehe erbt er ein Haus. Dieses Haus besitzt er auch noch am Ende der Ehe. In diesem Fall gehört das Haus sowohl zum Angangs- als auch zum Endvermögen.

Nun könnte man sich fragen, ob man das Haus dann nicht gleich ganz außen vor lassen kann. Das würde aber eine zwischenzeitliche Wertsteigerung nicht erfassen. Nehmen wir an, das Haus wurde 1985 geerbt und hatte damals einen Wert von (umgerechnet) 150.000,- Euro. Am Ende der Ehe im Jahre 2010 hat es aber einen Wert von 220.000,- Euro. Der Zugewinn beträgt also 70.000,- Euro. Dem Anfangsvermögen wird die Erbschaft bzw. Schenkung mit dem Wert hinzugerechnet, der zum Zeitpunkt des Vermögenserwerbs bestand. Dem Endvermögen wird die Erbschaft/Schenkung mit dem Wert hinzugerechnet, der bei Beendigung der Ehe vorliegt. Es ist ganz egal, woher dieser Wertzuwachs kommt. Er kann daher kommen, dass der Eigentümer das Haus renoviert hat. Er kann auch einfach daher kommen, dass die Grundstückspreise gestiegen sind. Schließlich kann der Wertzuwachs sogar daher kommen, dass der andere Ehegatte Geld oder Arbeit in das Haus gesteckt hat.

Genauso ist es, wenn ein Geldbetrag geeerbt wird. Hat der Ehemann also während der Ehe 100.000,- Euro geerbt, dann erhöhen diese 100.000,- Euro das Anfangsvermögen. Wenn der Ehemann das Geld in ein Haus gesteckt hat, und dieses Haus hat nun einen Wert von 300.000,- Euro, so gehören diese 300.000,- Euro zum Endvermögen.

Du siehst, das Erbe was Du ins Haus gesteckt hast bleibt Dir erhalten! Deine Holde muss noch Geld für die gemeinsamen Schulden mitbringen, wenn es zur Scheidung kommt.

#2858


G
Zitat von Gast333:
Killa langsam denke ich die spekuliert darauf, dass du ihr das Haus überlässt geschockt Mr. Green



Hab zwei Seiten vorher schon mal was dazu geschrieben, letzte Woche auch schon.

Aber Killa kommt erst in Gang, nachdem er mal wieder nen Ar. verpasst bekommen hat.

Killa spielt auch in ihrem geplanten, zukünftigen Leben nur als Versorger und Unterhaltszahler eine Rolle für sie. Und als Notabgabestation für die Kleine, wenn sie mal dringend wieder was zwischen die Beine braucht.

Er wird erst wach werden, wenn seine Frau mit dem Kind in dem Haus sitzt und er die Raten abstottern kann, vielleicht selbst dann noch nicht.



Killa, du solltest dich vielleicht mal etwas mehr außerhalb dieses Forums mal im Netz schlaumachen, was dir als Mann alles blühen kann, wenn die Frau es richtig anstellt.

Die wird sich nen schei. um dich und deine Befindlichkeiten stören, wenn sie erst mal spitz kriegen sollte, wenn ihre Felle auf und davon schwimmen. Das scheinst du einfach nicht zu begreifen, bzw nicht begreifen zu wollen.


Sorry Killa, ich möchte dich nicht beleidigen, dies liegt mir fern. Aber ich habe wirklich den Eindruck, deine Frau ist dir mehr als haushoch überlegen.

Bei ihr spielt die Emotionalität, die dich so ungemein hemmt, absolut gar keine Rolle.

Wenn du das nicht schnellstens in den Griff kriegst, wirst du dein persönliches Waterloo erleben. Wenn sie nen guten Anwalt findet und du ne Pfeife erwischst, geht das schneller, als du glaubst. Da spielt nicht immer ne Rolle, wer Recht hat, sondern wer die bessere Strategie hat.

Kennst doch den Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Oder?

Tu das, was ttt vorgeschlagen hat und beweg deinen Ar. aufs Jugendamt, nicht zu der Freundin deines Kumpels. Du mußt die drauf vorbereiten, daß du in Zukunft evtl. deren Hilfe brauchen wirst, und euren Fall schildern.

Solltest du dann die Hilfe noch nicht brauchen, umso besser, aber sei drauf vorbereitet! Sei ihr immer einen Schritt voraus. Sei auf alles vorbereitet. Du bekommst hier so viele Tipps und Erfahrungen.

Deiner Frau mußt du in Zukunft alles zutrauen, mußt ihr das ja nicht unbedingt auf die Nase binden. Du mußt halt nur gewappnet sein, wenns tatsächlich dann eintrifft.

Wenns nicht eintrifft, hast halt Glück gehabt.


Kruzifix nochmal! böse Mr. Green

#2859


T
Der Pinocchiopapa ist mein neuer Freund (natürlich habe ich meinen alten noch-auf den passt der Papa auf)… siehst du? Ich hab gesagt von dem bekommst ne Packung.
Und Mister 2010 ist also heute Abend offiziell online? Mr. Green Dann mal los… Klugscheißeralarm: Hab das hinter mir (auch mit Erbe)-bin gespannt auf die Links Mr. Green Aber immer gut zu wissen, dass es auch noch Hintertürchen gibt-bin dann beim nächsten mal schlauer…
Puppe, die Pension kenne ich… mir egal, ob Doppelzimmer oder der Badezimmerteppich von Papa und Mama… oder wir spielen Frauentausch nach-ich mit dem Schlingel ins Zimmer-du mit BM-Sternchen zu Papa und Mama (naklars Frau) zu swordy. Mr. Green Auf den Thread wäre ich super gespannt. Natürlich nur Spaß… hab gerade mit Stöpsel die Tricks der Pokallooser ausprobiert und brauchte nen Bierchen-bin zu alt für so einen schei. Mr. Green (Jahrgang 76 bitte!)

#2860


D
Klugscheißeralarm. Danke. Ich hab´s auch live erlebt. Recht haben und Recht bekommen sind zwar immer noch 2 paar Stiefel und oftmals wird in gleicher Sache immer wieder mal anders entschieden aber solche Kommentare lass mal lieber stecken ttt. Hilft hier absolut nicht weiter.

#2861


T
Na vielleicht solltest du dir mal was sagen lassen, dann wärst nicht so auf die Fresse geflogen Mr. Green … ich laß mich nicht angreifen und tu den Teufel, dich anzugreifen. Alles klar? Wenn es ihm hilft, ich aber aber weiß, dass nicht alles so hinhaut-laß uns die Dinge zusammenschmeißen! Es gibt nämlich auch Blondinen, die in der Schule aufgepasst haben!

#2862


M
Ich lese jetzt seit langem mit und lieber killa, ich kann den anderen nur zustimmen. Mein Exmann hat mich betrogen und dann versucht, mir den schwarzen Peter zuzuschieben. Er hat einfach die Geschichte bei allen umgedreht um nicht als Buhmann dazu stehen. War vor mir am Jugendamt und hat alle möglichen Geschichten erzählt. Ich soll auf einmal fremdgegangen sein und sei eine schlechte Mutter. So erzählte er es auch der Familie.Da ich ihn immer in Schutz genommen habe und niemandem erzählt habe, dass er eine Affäre hat, war ich auf einmal diejenige Blöde.Aussage gegen Aussage. Er wollte mich mürbe machen um dann mit seiner neuen in unser Haus ziehen. Ich hätte ja im Falle, dass er die Kinder bekommt Unterhalt für die Kinder zahlen müssen. Er hat es so weit getrieben, dass das JA ihm geglaubt hat, nicht mir. Er war ja der erste , der da war.Ich habe 2 Jahre um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das damalige noch alleinige Sorgerecht kämpfen müssen. Heute weiß ich, ich hätte ihm immer einen Schritt voraus sein müssen. Aber Liebe macht blind. Ich wünsche Dir nicht, eigentlich niemanden im Leben solch einen Rosenkrieg. Du schaffst das.GLG

#2863


A
Hallo zusammen,

habe da auch so meine Erfahrungen sammeln müssen und kann BM nur sagen, eine Trennung ist wie Wild-West: wer zuerst zieht hat gewonnen !
Meine holde Ex hatte schon vor der von ihr ausgesprochenen Trennung alles was im Haus Wert hatte verschwinden lassen, da ich nicht beweisen konnte was alles da war, hatte ich keine Chance... und selbst wenn hätte ich erst lange Klagen müssen, was auch viel Geld kostet.
Dann das Überziehen des gemiensamen Kontos bis zum Limit... das Geld war natürlich weg und in IHRER Kriegskasse...
Der Hammer war aber das mit dem Haus und der Werkstatt: Ich hatte erst noch während der Trennung im Haus gewohnt, allerdings hatte sie keine Gelegenheit ausgelassen mir das Leben dort zur Hölle zu machen. Allein um nicht länger den Kindern dieses unwürdige Schauspiel zu bieten bin ich dann in meine Wohnung gezogen.

Was ich da nicht wusste: Nach 3 Monaten Auszug hat man kein Recht mehr in das gemeinsame Haus zurückzukehren!

Nach genau 3 Monaten hat sie dann alle Zahlungen für das Haus eingestellt (die ich ja nicht leisten konnte da der KU Vorrang hat) und verlangt dass ich ihr das Haus überschreibe!

Drei Tage bevor die Bank die Kredite gekündigt hätte habe ich ihr dann das Haus überschrieben, weil es sonst in die Zwangsversteigerung gegangen wäre... vermutlich damit es von ihrer Familie für kleines Geld ersteigert worden wäre...

Sie hätte das Haus dann trotzdem bekommen und ich einen Haufen Schulden... das wollte ich mir dann doch ersparen....

Also BM: Glaube nur nicht alles würde sich schon regeln, wenn es erstmal um das Geld geht wird sie kein Mitleid mit Dir haben!

Sicher die Konten damit sie nicht alles abräumen kann und schaffe Wertgegenstände fort bevor sie es macht!

Vor allem: Zieh nicht aus dem Haus aus und wenn sie dich ausperrt, verschaffe dir polizeilich Zugang in dein Haus!

Ist zwar alles Schei... , ich weiss, aber lass dich nicht so behandeln wie ich es gemacht habe.... genau jetzt ist der Zeitpunkt für dich zu handeln... und zwar schnell bevor sie zuerst zieht...

#2864


G
Zitat von Albatros:
Hallo zusammen,

habe da auch so meine Erfahrungen sammeln müssen und kann BM nur sagen, eine Trennung ist wie Wild-West: wer zuerst zieht hat gewonnen !
Meine holde Ex hatte schon vor der von ihr ausgesprochenen Trennung alles was im Haus Wert hatte verschwinden lassen, da ich nicht beweisen konnte was alles da war, hatte ich keine Chance... und selbst wenn hätte ich erst lange Klagen müssen, was auch viel Geld kostet.
Dann das Überziehen des gemiensamen Kontos bis zum Limit... das Geld war natürlich weg und in IHRER Kriegskasse...
Der Hammer war aber das mit dem Haus und der Werkstatt: Ich hatte erst noch während der Trennung im Haus gewohnt, allerdings hatte sie keine Gelegenheit ausgelassen mir das Leben dort zur Hölle zu machen. Allein um nicht länger den Kindern dieses unwürdige Schauspiel zu bieten bin ich dann in meine Wohnung gezogen.

Was ich da nicht wusste: Nach 3 Monaten Auszug hat man kein Recht mehr in das gemeinsame Haus zurückzukehren!

Nach genau 3 Monaten hat sie dann alle Zahlungen für das Haus eingestellt (die ich ja nicht leisten konnte da der KU Vorrang hat) und verlangt dass ich ihr das Haus überschreibe!

Drei Tage bevor die Bank die Kredite gekündigt hätte habe ich ihr dann das Haus überschrieben, weil es sonst in die Zwangsversteigerung gegangen wäre... vermutlich damit es von ihrer Familie für kleines Geld ersteigert worden wäre...

Sie hätte das Haus dann trotzdem bekommen und ich einen Haufen Schulden... das wollte ich mir dann doch ersparen....

Also BM: Glaube nur nicht alles würde sich schon regeln, wenn es erstmal um das Geld geht wird sie kein Mitleid mit Dir haben!

Sicher die Konten damit sie nicht alles abräumen kann und schaffe Wertgegenstände fort bevor sie es macht!

Vor allem: Zieh nicht aus dem Haus aus und wenn sie dich ausperrt, verschaffe dir polizeilich Zugang in dein Haus!

Ist zwar alles Schei... , ich weiss, aber lass dich nicht so behandeln wie ich es gemacht habe.... genau jetzt ist der Zeitpunkt für dich zu handeln... und zwar schnell bevor sie zuerst zieht...




KILLA, merkste was? Genau sowas meinte ich heute nachmittag.




Ich hab dir letzten Samstag empfohlen, dir nen Kopierer zuzulegen und alle Unterlagen, die sich bei euch im Haus befinden zu kopieren. Kannste dich erinnern?

Laß mich raten, du hast nicht weiter über mein dummes Gefasel nachgedacht, oder?

Aber deine Frau ist nicht so. Die ist doch eher nett zurzeit, richtig?

Die wird zur gütlichen Einigung alles erdenkliche beisteuern. So, wie sie alles dafür getan hat, eure Ehe zu retten.

#2865


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