Zitat:Zitat von Gast2000:
Es ist ein Irrglaube, dass derjenige, der eine Affäre eingeht, seinen LP nicht mehr liebt.
Zitat von Elfe11:Entschuldige, aber das ist doch das typische Fremdgeher Geschwurbel. Wer liebt, investiert Zeit, Energie, Geld, Gefühle, Aufmerksamkeit, Zärtlichkeiten und vieles mehr. Ein Betrüger fährt lieber zu seiner Affäre und verbringt dort seine Freizeit. Anstatt mit seiner Partnerin oder mit den Kindern, der Familie. Der ...
Sorry, aber durch die Verkürzung ergibt das einen, gewollten, anderen Sinn um dann dagegen anzulaufen.
Ich hatte geschrieben:
Zitat:Es ist ein Irrglaube, dass derjenige, der eine Affäre eingeht, seinen LP nicht mehr liebt. Affären werden aus den
unterschiedlichsten Gründen eingegangen. Es ist ein Irrglaube, das es in intakten, guten Ehen/BZ keine Affären
gibt.
Aus dem Kontext im Absatz geht eindeutig hervor, was gemeint ist. Das hat mit einem typischen
Fremgeher Gewurbel nicht das geringste zu tun. Genauer und Absätze im Zusammenhang lesen, ist meine
Empfehlung.
@Jacun, ich verstehe nicht so recht - wenn ich das richtig verstanden habe - das quasi unter den Augen deiner
Schwiegermutter du dir das Fehlverhalten mit die eigene Ehe und Familie in Gefahr bringen, geleistet hast. Ich
habe keine andere Erklärung dafür, dass du zu diesem Zeitpunkt die Weiterführung der Ehe nicht mehr primär
wolltest. Warum das so war und welche Anteile daran du und deine EF jeweils hatten, ist dir bewusst. Auch
deine EF wird sich vermutlich in der Ehe mit dir nicht mehr so wohlgefühlt haben.
Warum hast du erst nach ca. 2 Jahren, in einem Streit, deiner EF deinen Fehltritt gebeichtet? Wenn es keinen
besonderen Anlass dazu gab, war das im Streit völlig falsch. Nach über 2 Jahren in der Vergangenheit ohne
Mut das zu beichten, wäre es vermutlich insgesamt besser gewesen, weiterhin zu schweigen und das mit dir
selber auszumachen.
Zitat:Zitat von Jacun:
nachdem ich der ältesten sagen musste weshalb ich gehen muss
Das ist ein No-Go und mehr als daneben. Damit wird folgerichtig ein Keil zwischen der Tochter und dir als
Vater getrieben. Was mag nun in deiner Tochter vorgehen? Ich hätte die Informierung sofort gestoppt und mit
ihr - nicht vor den Ohren der Kinder - Klartext geredet. Die bewusste Beschädigung der Elternebene ist für
mich ein schlimmes Fehlverhalten durch deine EF.
@Jacun, ein Fehlverhalten heißt dennoch nicht für sich selbst einzustehen und seine Rechte zu wahren. Es
ehrt dich zwar den Rauswurf durch eine EF zu akzeptieren und selbst auszuziehen, aber genau das könnte
für dich mit erheblichen, u.U. nicht mehr behebbaren, Nachteilen verbunden sein. Wer auszieht dokumen-
tiert damit, die eheliche Gemeinschaft (relevant bei Gericht) aufzulösen. Es gibt Fristen zu beachten, so
kann z.B. 6 Monate nach dem Auszug, der Zutritt zur ehemaligen Wohnung/Haus - unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen - verweigert werden.
Ich rate dir zu einer Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Das ist gut angelegtes Geld, um
(mehr) Rechtssicherheit zu bekommen und teuer werdende - oder nur noch bedingt oder nicht mehr be-
hebbare - Fehler zu vermeiden. Versuche bitte mit deiner EF, ganz wichtig für die Elternebene, eine mög-
lichst gute Ebene ohne Streit - stets höflich, freundlich, sachlich und unaufgeregt bleibend - zu haben. Ein
guter Umgang miteinander kann zudem alles erheblich erleichtern und möglicherweise auch zu einer
Wiederannäherung führen. Ich wünsche dir viel Glück und ein glückliches Händchen auf deinem weiteren
Weg.