Interessanterweise ist das, was wir hier beschreiben in anderen Ländern sogar strafbar.
Was ist da genau strafbar? Entschuldige, wenn ich einfach so reingrätsche.
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PapaEmeritus Mitglied
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@Sincerite
Es gibt zB den „Domestic Abuse Scotland Act“. Da ist nicht mehr nur körperlicher Missbrauch strafbar, sondern auch:
Isolation: Dem Partner den Kontakt zu Freunden und Familie verbieten oder diesen systematisch sabotieren.
Überwachung und Kontrolle: Den Alltag, das Handy, die sozialen Medien oder die Finanzen des anderen zu regulieren und zu kontrollieren.
Abwertung und Demütigung: Den anderen systematisch herabzuwürdigen, ihm seinen Selbstwert zu nehmen oder ihn zu bestrafen (dazu zählt juristisch auch das Silent Treatment).
Schuldumkehr und Angst: Den Partner in ständiger Angst, Alarmbereitschaft oder emotionaler Abhängigkeit zu halten.
Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Kampf von Opfern, Unterstützern, Anwälten und Hilfsorganisationen. Schon ab 2000 hat man da Akten untersucht und festgestellt, dass es neben körperlicher Gewalt oft ein klares wiederkehrendes Muster von emotionaler Gewalt, Kontrolle, Demütigung usw gab. Die psychische Gewalt war oft sogar der Vorbote von körperlicher Gewalt. Viel Einfluss hat da tatsächlich die Polizei oder Verbände wie „Scottish Women‘s Aid“ gehabt. Ab 2015 gab es auch öffentliche Konsultationen um sich eine Meinung aus der Bevölkerung abzuholen, woraufhin viele Überlebende ihr schweigen brachen und man das Ausmaß bewusst wahrnahm. Verabschiedet wurde das Gesetz 2018, in Kraft trat es 2019. verabschiedet wurde es übrigens einstimmig.
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A
Narzisstischer Partner
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PapaEmeritus Mitglied
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In Deutschland gibt es so etwas leider noch nicht, da kann man maximal über Nötigung oder Bedeohung gehen und da wird das betrachten eines Musters schwierig. Ein Grund ist auch, dass man in Deutschland oft noch den psychoanalytischen Ansatz verfolgt und die Ursachen in der Kindheit sucht. In anderen Ländern ist man da weiter und betrachtet nur das Verhalten im hier und jetzt. Die Debatte in Schottland basierte auf der soziologischen und kriminologischen Realität von Machtverhältnissen und nicht auf veralteten psychoanalytischen Ansätzen. Dort verglich man das Verhalten nicht mit einer psychischen Störung sondern mit Geiselmahme und politischer Unterdrückung. Das schottische Gesetz fragt den Täter nicht: „Was ist in deiner Kindheit schiefgelaufen?“, sondern es sagt: „Du hast der anderen Person systematisch ihre bürgerlichen Freiheiten und Rechte entzogen. Das ist ein Verbrechen gegen die Person.“ In Schottland wird anerkannt, dass dieses Verhalten für den Täter funktional ist. Er setzt die Abwertung und Kontrolle bewusst ein, um ein Ziel zu erreichen: absolute Loyalität, Gehorsam und die Eliminierung des Willens des Partners. Es wird als kriminelle Strategie gewertet, für die der Täter die volle Verantwortung trägt – völlig egal, wie seine Kindheit war. Während in Deutschland bei solchen Dynamiken oft noch fälschlicherweise zu Paartherapien geraten wird (was bei asymmetrischen Machtverhältnissen brandgefährlich für das Opfer ist), setzt Schottland auf spezialisierte Täterprogramme. Diese hinterfragen nicht jahrelang die Kindheit, sondern konfrontieren den Täter knallhart mit seinem Kontrollverhalten und fordern Verhaltensänderungen im Hier und Jetzt. Die Tradition in Deutschland, menschliches Fehlverhalten durch die Brille der Psychologie und der Biografie zu entschuldigen („Er kann ja nichts dafür, er hat es so gelernt“), blockiert oft eine klare, strafrechtliche Kante. Schottland hat bewiesen, dass man den Spieß umdrehen muss: Unabhängig von der Psyche des Täters ist das systematische Brechen des Willens eines anderen Menschen ein bewusster Entzug von Freiheit – und gehört genau als solcher bestraft.
Und interessanterweise ist Deutschland völkerrechtlich eigentlich sogar verpflichtet, diese Lücke im Gesetz zu schließen.
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x 2#633
S
Sincerite Mitglied
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Zitat von PapaEmeritus:
Deutschland völkerrechtlich eigentlich sogar verpflichtet, diese Lücke im Gesetz zu schließen.
macht mich gerade fassungslos und wütend...
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x 1#634
PapaEmeritus Mitglied
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@Sincerite
Spannend ist auch, dass die dort nicht über unbewusste Schutz- und Abwehrmechanismen argumentieren, sondern: wer sieht, dass das Gegenüber weint, zittert, verzweifelt ist, Angst hat und trotzdem mit seinem Verhalten weitermacht, wer sein gegenüber in einem ständigen Zustand der Unsicherheit, Angst und Abhängigkeit hält, handelt vorsätzlich. Ein unbewusster Reflex ist ein kurzer Moment, ein Verhalten über Tage, Wochen und Monate ist Vorsatz.
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x 3#635
S
Sincerite Mitglied
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Diesen Vorsatz habe ich in einer Situation mit diesem ExFreund bei ihm gesehen und auch in dann nachfolgenden Situationen. Das war der Beginn vom Ende.
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x 1#636
J
Jessy1607 Mitglied
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Zitat von PapaEmeritus:
In Deutschland gibt es so etwas leider noch nicht, da kann man maximal über Nötigung oder Bedeohung gehen und da wird das betrachten eines Musters ...
In Deutschland hat man noch nicht mal die Chance, über einen Anwalt zu klagen, wenn es nachträglich vielleicht auch zu finanziellen Forderungen kommt. Wer sollte beweisen, dass es sich um emotionalen Missbrauch handelt, es steht Aussage gegen Aussage.
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x 1#637
Stella31 Mitglied
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Zitat von Jessy1607:
Wer sollte beweisen, dass es sich um emotionalen Missbrauch handelt, es steht Aussage gegen Aussage.
Das habe ich mich auch gefragt!
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#638
S
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Zitat von Jessy1607:
Wer sollte beweisen, dass es sich um emotionalen Missbrauch handelt, es steht Aussage gegen Aussage.
Es geht dann nur über Indizien und Zeugenaussagen.
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x 1#639
PapaEmeritus Mitglied
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@Jessy1607
Deswegen find ich den Ansatz ja interessant, dass man sich eben die Verhaltensmuster anschaut. Es ist natürlich sehr schwer nachzuweisen, wir reden hier natürlich von Gewalt, die nicht wirklich Spuren hinterlässt. Interessant ist auch, wie das in Schottland gefiltert wird. Da schaut man nicht auf einen einzelnen Abend, sondern wird im Streit regelmäßig Kommunikation und Klärung verweigert, wird Silent Treatment eingesetzt, tage- oder wochenlanges demonstrativ Anschweigen, das nicht beantworten von existenziellen Fragen, das den anderen in Unklarheit leiden lassen etc. Die schottische Justiz sagt: Die Ausrede „Abstand“ zieht nicht, wenn das Verhalten nachweislich dazu führt, dass die andere Person in Angst versetzt, gedemütigt oder in ihrer Lebensführung massiv eingeschränkt wird. Man schaut auf Asymmetrie, also wer darf was, wer hat Macht und Kontrolle. Und man nutzt etwas, was man „objective test“ nennt oder „reasonable person“ nennt. Das Gericht fragt: Würde ein unbeteiligter, vernünftiger Beobachter dieses konkrete Verhalten über Wochen und Monate hinweg als „normales Bedürfnis nach Abstand“ oder als „systematische emotionale Bestrafung“ bewerten? Oder man schaut auch, wie sich das Verhalten ändert, wenn das Opfer sich entziehen will oder selbst den Kontakt einstellt. Und wenn man sieht, dass die Person genau dann ihr Verhalten wieder ändert, hat sie die Kommunikationsverweigerung vorher als bewusste Strafe eingesetzt und schaltet jetzt bewusst auf „nett“ um, weil die Strafe nicht mehr funktioniert. Das schottische Gesetz schaut sich nicht nur die hässlichen Tage an, sondern die gesamte Beziehungszeitleiste. Das sogenannte Love Bombing wird dort nicht als „gute Phase“ oder als Beweis für Besserung gewertet, sondern als eine weitere Taktik der psychologischen Manipulation. Das zyklische Wechselspiel – das Opfer erst durch Abwertung psychisch auszuhungern und es dann durch plötzliche Zuwendung wieder emotional an sich zu binden (Trauma Bonding) wird als der eigentliche Kern des Missbrauchs verstanden. Das schottische Gesetz erkennt an, dass diese „netten“ Phasen das Opfer in tiefe Verwirrung und Selbstzweifel stürzen („Vielleicht übertreibe ich ja doch, er/sie ist doch eigentlich so lieb“). Diese Verwirrung hält das Opfer gefangen. Deshalb ist das Wieder-Nett-Sein strafrechtlich ein Teil der Tat. Ist kein Scherz.
In Deutschland hat man noch nicht mal die Chance, über einen Anwalt zu klagen, wenn es nachträglich vielleicht auch zu finanziellen Forderungen kommt. Wer sollte beweisen, dass es sich um emotionalen Missbrauch handelt, es steht Aussage gegen Aussage.
Ich denke, es macht schon Sinn, dass dad deutsche Deliktrecht über §823 BGB Vorsatz oder Fahrlässigkeit verlangt und auch einen kausalen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Schaden verlangt. Denn sonst würden die Schadensersatzklagen ausufern.
Bloße emotionale Verletzungen, Kränkungen, Trauer, Liebeskummer oder Beziehungsstreitigkeiten sind nun mal Teil des allgemeinen Lebensrisikos.
Führt Stalking bspw zu einer Angststörung, kann ein kausaler Zusammenhang durchaus hergestellt werden. Da müsste es auch Urteile geben.
Die Schotten haben mir zu viel Whiskie gesoffen.
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#641
PapaEmeritus Mitglied
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Die Schotten machen das absolut richtig. Interessant ist auch die Zahl der Verurteilungen. Im ersten Jahr waren es 212 Verurteilungen 2020/2021 bereits 383 und 2023/24 insgesamt 897. Der Großteil beläuft sich auf eine sogenannte Community Payback Order (gemeinnützige Arbeit oder andere gerichtliche Auflagen), rund jeweils 20 % Geld- und Freiheitsstrafen, wobei die durchschnittliche Freiheitsstrafe 1000 Tage betrug. Liegt damit höher als Raub und etwas niedriger als schwere Körperverletzung und versuchter Mord.