Zitat von acre:Und wenn Ex kein schönes Leben mit dem Neuen führt? Wie sehr soll der Gehende leiden, damit er Trennungsunterhalt bekommt?
Der Gehende soll überhaupt nicht leiden. Das war nicht mein Punkt. Ich hatte hier tatsächlich auf das finanziell "schöne Leben" abgestellt.
Es ist doch so: Geld fällt nicht vom Himmel. Dafür geht man arbeiten.
Man kann also genau ausrechnen, wieviel Lebenszeit man für den Ex - Partner arbeiten geht.
Das ist doch der Punkt.
Zitat:Ich finde es richtig, dass für die Gesetzgebung unerheblich ist, warum geschieden wird. Ich finde es, mit etwas Abstand, auch richtig, dass diese große Differenz, die entstehen kann, wenn einer zu Hause bleibt, zumindest am Anfang ausgleicht.
Für mich steckt darin eine gewisse Selbstbestimmtheit, die ich in einer Beziehung will. Hätte Ex obwohl schwer fremdverliebt bleiben sollen, damit er finanziell weiter klarkommt?
Das finde ich grundsätzlich auch. Allerdings lässt sich meistens schon sehr eindeutig feststellen, wer den Vertrag sozusagen fristlos kündigt.
Und ich finde schon, dass man danach einigermaßen sachlich entscheiden kann, was zu zahlen ist.
Und nein, Ex hätte nicht bleiben sollen. Aber wenn Ex geht, muss er wegen der aus seiner Ehe resultierenden Pflichten eben noch eine Zeit x zahlen. Er ist einen sehr weitreichenden Vertrag eingegangen und kann nicht einfach so raus.
Zitat:Das finde ich interessant. Wie sah denn das Ausgenommen-Werden aus?
Nun ja. Ausgenommen-Werden sieht immer gleich aus. Der Beanspruchende bleibt in seiner arbeitszeitreduzierten Welt und der andere finanziert das.
Man lässt jemanden für sich arbeiten (siehe oben).
Mich selbst hat das übrigens nicht getroffen. Das nur mal so am Rande. Es gibt im Trennungsunterhalt einige wenige Konstellationen, in denen man da raus ist.
Bei mir war es die "neuer Partner und offenkundig auf Dauer angelegt" - Variante.
Ich denke, selbst vor einem deutschen Richter hätte sie es schwer gehabt.
Von @Rheinländer
Zitat:Ich denke dem Gesetzgeber geht es in erster Linie nicht um fair, oder unfair. Der Gesetzgeber möchte wenn irgend möglich dafür sorgen, dass eventueller Unterhalt nicht sozialisiert wird und somit der Allgemeinheit über z. B. Bürgergeld aufgebürdet wird.
Klar. Aber der Gesetzgeber begrenzt ja den Unterhaltssatz nicht auf das Sozialniveau. Abgesehen davon trifft das auf die Trennungen, die ich so kennengelernt habe, ohnehin nicht zu. Da bringt die Teilzeit immer noch 1500 Euro (eher etwas mehr) plus KU, plus Kindergeld. Da ist man also bei fünfzig Prozent schon über 3.000 Euro und kann sich dann noch Trennungsunterhalt drauflegen lassen?
Zitat von @Caecilia
Zitat:Das wäre natürlich absurd, vor allem, da es für das Finanzielle (Ausgleich von wirtschaftlichen Schieflagen nach Trennungen, die durch ungleiche Aufteilung der Care-Arbeit entstanden sind) völlig irrelevant ist, ob das neue Leben mit Next jetzt toll ist oder nicht. Aber (s.o.): Ich hätte auch geschluckt, wenn ich z.B. meinem Ex Trennungsunterhalt gezahlt und dann mitbekommen hätte, dass er (davon) mit Next einen tollen Urlaub macht oder so.
Also, das mit den finanziellen Schieflagen sehe ich ja im Gegensatz zu den meisten hier ohnehin anders.
Aber: Genau das ist der Punkt. Mit "tollem Leben" meinte ich das, was Du hier ansprichst. Du machst schön drei Schichten und Ex liegt mit Next am Strand. Du musst dafür arbeiten. Und das ist rechtlich möglich.
Natürlich gibt es Menschen wie Dich, die sagen, "Ich will nichts von Ex, da kann ich nicht mehr in den Spiegel gucken!"
Es gibt aber auch reichlich Leute, die sagen "Steht doch im Gesetz, das steht mir zu, wieso soll ich ein schlechtes Gewissen haben?"