Zitat von alleswirdbesser: Ich habe vor auf den Rentenausgleich zu verzichten, obwohl ich auch lange Zeit in Teilzeit gearbeitet habe. Ich hoffe, dass das geht, denn ich möchte meine private Vorsorge, die ich noch vor der Heirat angefangen hatte, nicht teilen.
Ich würde das zuerst ausrechnen und dann entscheiden. Ich habe ziemlich lange gerechnet, weil ich ebenfalls den Versorgungsausgleich ausschließen wollte. Ich hatte keine Lust, dass für die Rente auf meinem Konto Zahlungen vermeintlich meines Ex eingehen. Einfach deswegen.
Du kannst den gesetzlichen Versorgungsausgleich ausschließen und das gilt dann für private und für gesetzliche Renten gleichermaßen.
Aber ich würde das echt nicht über den Daumen peilen, sondern wirklich ausrechnen. Das ist gar nicht so kompliziert, macht aber niemand für Dich bzw. kann natürlich ein Familienanwalt machen, aber dasselbe kannst Du genauso. Voraussetzung - nur da kenne ich mich aus, da aber sehr gut: Ihr seid in der Deutschen Rentenversicherung DRV versichert. Und Dein Mann zieht mit.
1.) Du und Dein Mann fordern jeweils eine "Eheauskunft" an bei der DRV. Darin steht jeweils,
- wieviel er/Du in der Ehezeit in die DRV eingezahlt habt,
- wieviel monatliche Rente das gibt, also ebenfalls nur für die Ehezeit
- wieviel jeder von Euch entsprechend dem jeweils anderen als Ausgleichsbetrag zahlen müsste, wenn der/die andere gar nichts eingezahlt hätte.
2.) Ihr wisst also, was Ihr jede/r für sich von der DRV zu erwarten hättet. Das zählt Ihr zusammen und teilt es durch zwei, also Hälfte, Hälfte. Und dann seht Ihr ja, was vermutlich Dein Mann Dir privat als Gesamtbetrag zahlen muss, wenn Ihr den Versorgungsausgleich ausschließt.
Verstanden oder zu schnell erklärt? Kannst mir gern eine Nachricht schreiben, wenn es Dich anders oder ausführlicher interessiert.
Deine private Vorsorge ist letztlich Verhandlungssache zwischen Deinem Mann und Dir. Was vor der Ehe war, zählt da meiner Meinung nach sowieso nicht dazu. Wenn Du die private in der Ehe aufgefüllt hast, kannst Du theoretisch auch da - proportional zum Ausgleichswert der DRV - berechnen, was Deinem Mann von Deiner privaten Vorsorge zusteht und das ebenfalls ausgleichen. Haben wir auch so gemacht.
Aber:
Zitat von alleswirdbesser: Ich stehe vor einem nichts, was das angeht. Er hat eine ausbezahlte Immobilie.
Wie kommt das denn? Steht Ihr nicht beide im Grundbuch? Aber habt beide den Kredit getilgt? Ich bin ziemlich sicher, dass ich das nicht ertragen würde ohne Ausgleich. Immobilien sind eine derart gute Geldanlage (geworden), dass das massiv unfair wäre. Würde ich überdenken, ob Du das wirklich so zulassen musst? Aber ist nur mein Gefühl, ich kenne Deine Situation ja nicht wirklich und Dein Ex scheint extrem renitent zu sein, wenn er sich nicht an Vereinbarungen hält .... Da drücke ich Dir sehr die Daumen!
Zitat von Rheinländer: Den meisten (mich eingeschlossen) war gar nicht so richtig bewusst, dass die Hochzeit nicht nur ein tolles Fest und Eheversprechen ist, sondern ebenso ein rechtsgültiger Vertrag mit einigen Rechten und sehr vielen Pflichten.
@Rheinländer : Da in Deinem Beitrag mein Zitat drinsteht, kurz ergänzt: Ja, es ist absolut wichtig, dass es einen Versorgungsausgleich gibt. Den sollte keine Frau ausschließen ohne Ausgleich. So war das gemeint. Und, siehe oben, man kann das ausrechnen. Dass man den Versorgungsausgleich nur gerichtlich ausschließen lassen kann, macht absolut Sinn. Gibt genug Macht-ungleiche Beziehungen, wo genug Druck für alles Mögliche sorgen könnte.
Ich meinerseits bin nicht sicher, ob Deine These stimmt, dass das den meisten nicht bewusst ist, dass man sich in eine auch finanzielle Gemeinschaft begibt. Das halte ich für zu blauäugig, weil doch viele, viele Ehen überhaupt nur wegen Ehegattensplitting, also finanzieller Vorteile, geschlossen werden ... Der Unterschied ist halt: Da liebt man sich in der Regel zusätzlich und hat dann auch noch finanziell gewonnen. Am Ende der Ehe leider beides anders: Vielleicht gibt man die eigene Rente zum Teil an eine Frau ab, die einen wegen Next verlassen hat. Völlig klar, dass das keinen Spaß macht. Gerecht ist es trotzdem.
Was ich weiter meine: Wenn einfach beide Ehepartner von Anfang an gleichmäßig in die Rentenkasse einzahlen würden - der eine über fortlaufende Berufstätigkeit, die andere über freiwillige Zuzahlungen: Dann gäbe es nicht am Ende einer Ehe dieses Missverhältnis, dass - meist - die Männer denken, sie werden über den Tisch gezogen, weil sie von "ihrer" Rente so viel abgeben müssen. Weil dann beide sowieso in der Rentenversicherung einen Gleichstand hätten - wie es auch richtig ist in einer Familie, in der sich zwei für bestimmte Regeln z. B. Zeit für Berufstätigkeit/Zeit für Familie entscheiden.
Ich fand deshalb @robrt s Beitrag wirklich großartig, weil mir zwar immer klar war, dass beide gleichermaßen "für die Familie" arbeiten, aber was eben auch komplett richtig ist, ist, dass jemand mit Kindern vielleicht niemals die Renteneinzahlungen hätte leisten können, wenn nicht ein/e Ehepartner/in eben die Betreuungszeit übernimmt.
Zitat von robrt: Im Gespräch oder Austausch merke ich doch wenn eine emotionale Nähe entsteht die nicht mehr normalem freundschaftlichen Interesse entspricht sondern näher und intimer geht.
Puh, also das ist mir zu lieblich. Ich finde weiterhin, bevor man mit jemand anderem schläft, sollte man den eigenen Ehepartner informieren. Weil ich schon auch glaube, dass man selbst manchmal nicht merkt, dass man die eigene emotionale Nähe zum Ehepartner verliert. Darüber hinaus: Mein Ex hat seine erste Affäre in der Kneipe kennengelernt. Da war sicher nichts mit emotionaler Nähe, sondern mit Interesse an fremdem S*. Und die Frau war offenbar auch sonst ok, sonst wäre das nicht fast zwei Jahre gelaufen. Als sie aber mehr und eine Beziehung mit ihm wollte, hat er es beendet. Mir hätte es gereicht, wenn er vor dem ersten fremden S* was gesagt hätte ....