Zitat von Tinba16: Ob es als Beweismittel zugelassen wird, steht auf einem anderen Blatt. Das entscheidet das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft.
Ja und nein, das steht nicht auf einem Blatt (auch wenn ich mich selbst der Formulierung bedient habe, aber aus anderen Gründen), sonder es steht in der StPO.
Ich habe großes Verständnis für die von Dir geschilderte Schwierigkeit der Beweisführung. Das ist aber ein generelles Problem bei dem, was allgemein mal Beziehungstaten genannt wird.
Dennoch:
Zitat von Saerching:ich wollte ein Geständnis von ihm aufnehmen beim nächsten Treffen, denn die Polizei und meine Anwältin sagten mir, ohne Beweise hätte ich schlechte Karten. Wir sahen uns, ich sagte ihm, ich ginge zum Arzt, er wartete vor der Praxis und dachte, ich hätte eine Abtreibung machen lassen. Im Hotel angekommen nahm ich sein Geständnis auf. Ich sagte ihm danach, ich habe es aufgenommen, er sagte, ich solle es löschen, wir würden doch von vorne anfangen. Dann googlte er und sagte, man könne gelöschte Aufnahmen wiederherstellen, es sei also egal.
Zitat von Saerching:und hoffe, es gibt endlich einen Gerichtstermin, in dem er zur Verantwortung gezogen wird.
So läuft das nicht. Und jetzt mal aus TE-Sicht, wenn ihr irgendeine Behörde, dies so verkauft haben sollte, wird es noch schwieriger.
Erstens wir reden hier von einem Strafprozess, ich lese hier nichts von der Nebenklägereigenschaft der TE, wenn die nicht gegeben ist, dann kann sie eher weniger am Prozess teilnehmen. Verhandlungen solcher Delikte finden oft genug unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (Opferschutz).
Jetzt ließe sich noch einiges zu ihrer Eigenschaft als Zeugin schreiben, da ich nicht gewillt bin, Trolls, die das hier in drei oder fünf Jahren googlen ne Anleitung zu geben, belass ich es dabei.
Nochmal, ich habe nur geäußert, daß ich die Eingangsschilderung der TE an der Stelle fragwürdig finde.
Ich habe nicht geäußert, daß ich deshalb per se davon ausgehe, daß es sich dabei um die Unwahrheit handelt bzw. das scheint ja die Frage einen Troll.
Hier sei eine Meinung geäußert, die ich gern bei sich bietenden Gelegenheit wiederhole:
Das Leben schreibt furchtbare Geschichten. Diese Forum ist ein Anlaufpunkt solcher. Für mich ist im Ergebnis nicht relevant, was von dieser Geschichte stimmt.
Dafür gibt es einen einfachen Grund: Es macht keinen Unterschied, ob die Geschichte wahr ist oder ausgedacht, denn in beiden Fällen, handelt es sich bei der TE um jemanden, der sehr unglücklich ist und in jedem Fall gerade Unterstützung sucht.
Die Geschichte, wie sie geschildert ist, ist ganz furchtbar, unendlich traurig. Ich habe großes Mitgefühl, genauso wie ich ganz großes Mitgefühl habe, mit jemandem, der der Meinung sei, eine solche obwohl nicht wahr, hier zu posten. Ich sehe da keinen Unterschied.
Allerdings bin ich ein Freund der Sachebene. Und ein Pseudo-Geständnis aufgenommen in einem Hotelzimmer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, ohne jegliche Ermächtigung, und ja der Typ war jetzt kein Hauptgewinn, aber auch der hat Grundrechte, halte ich jedenfalls nicht in einen deutschen (Tatortprinzip und Zuständigkeit) Strafprozess für zulässig. Aber noch mal ist ein Zeitl her, daß ich StPO gelernt habe.
Und wenn wir mal wieder auf die Emo-Ebene wechseln wollen, ich checke ja, daß unter Maßgabe der Schilderung, was er getan hat, ihn aufzunehmen, deutlich weniger verwerflich ist. Ich halte das für nachvollziehbar, daß dies ein Akt absoluter Verzweiflung gewesen sein könnte. Nur rechtfertigt wirklich, das eine das andere.
Ich bin dann schon Fan des Gewaltmonopols.