Opfer eines Psychopathen

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VictoriaSiempre
Die Frau schreibt hier nicht mehr, scheint sich zu einem Stellvertreterkrieg auszuweiten
21.04.2018 00:14 •

M
Zitat von VictoriaSiempre:Die Frau schreibt hier nicht mehr, scheint sich zu einem Stellvertreterkrieg auszuweiten

der sehr schräge Züge angenommen hat
21.04.2018 00:45 •
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A
Opfer eines Psychopathen
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E-Claire
Zitat von Tinba16: Ob es als Beweismittel zugelassen wird, steht auf einem anderen Blatt. Das entscheidet das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft.


Ja und nein, das steht nicht auf einem Blatt (auch wenn ich mich selbst der Formulierung bedient habe, aber aus anderen Gründen), sonder es steht in der StPO.
Ich habe großes Verständnis für die von Dir geschilderte Schwierigkeit der Beweisführung. Das ist aber ein generelles Problem bei dem, was allgemein mal Beziehungstaten genannt wird.

Dennoch:
Zitat von Saerching:ich wollte ein Geständnis von ihm aufnehmen beim nächsten Treffen, denn die Polizei und meine Anwältin sagten mir, ohne Beweise hätte ich schlechte Karten. Wir sahen uns, ich sagte ihm, ich ginge zum Arzt, er wartete vor der Praxis und dachte, ich hätte eine Abtreibung machen lassen. Im Hotel angekommen nahm ich sein Geständnis auf. Ich sagte ihm danach, ich habe es aufgenommen, er sagte, ich solle es löschen, wir würden doch von vorne anfangen. Dann googlte er und sagte, man könne gelöschte Aufnahmen wiederherstellen, es sei also egal.

Zitat von Saerching:und hoffe, es gibt endlich einen Gerichtstermin, in dem er zur Verantwortung gezogen wird.


So läuft das nicht. Und jetzt mal aus TE-Sicht, wenn ihr irgendeine Behörde, dies so verkauft haben sollte, wird es noch schwieriger.
Erstens wir reden hier von einem Strafprozess, ich lese hier nichts von der Nebenklägereigenschaft der TE, wenn die nicht gegeben ist, dann kann sie eher weniger am Prozess teilnehmen. Verhandlungen solcher Delikte finden oft genug unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (Opferschutz).
Jetzt ließe sich noch einiges zu ihrer Eigenschaft als Zeugin schreiben, da ich nicht gewillt bin, Trolls, die das hier in drei oder fünf Jahren googlen ne Anleitung zu geben, belass ich es dabei.

Nochmal, ich habe nur geäußert, daß ich die Eingangsschilderung der TE an der Stelle fragwürdig finde.
Ich habe nicht geäußert, daß ich deshalb per se davon ausgehe, daß es sich dabei um die Unwahrheit handelt bzw. das scheint ja die Frage einen Troll.

Hier sei eine Meinung geäußert, die ich gern bei sich bietenden Gelegenheit wiederhole:
Das Leben schreibt furchtbare Geschichten. Diese Forum ist ein Anlaufpunkt solcher. Für mich ist im Ergebnis nicht relevant, was von dieser Geschichte stimmt.

Dafür gibt es einen einfachen Grund: Es macht keinen Unterschied, ob die Geschichte wahr ist oder ausgedacht, denn in beiden Fällen, handelt es sich bei der TE um jemanden, der sehr unglücklich ist und in jedem Fall gerade Unterstützung sucht.

Die Geschichte, wie sie geschildert ist, ist ganz furchtbar, unendlich traurig. Ich habe großes Mitgefühl, genauso wie ich ganz großes Mitgefühl habe, mit jemandem, der der Meinung sei, eine solche obwohl nicht wahr, hier zu posten. Ich sehe da keinen Unterschied.

Allerdings bin ich ein Freund der Sachebene. Und ein Pseudo-Geständnis aufgenommen in einem Hotelzimmer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, ohne jegliche Ermächtigung, und ja der Typ war jetzt kein Hauptgewinn, aber auch der hat Grundrechte, halte ich jedenfalls nicht in einen deutschen (Tatortprinzip und Zuständigkeit) Strafprozess für zulässig. Aber noch mal ist ein Zeitl her, daß ich StPO gelernt habe.

Und wenn wir mal wieder auf die Emo-Ebene wechseln wollen, ich checke ja, daß unter Maßgabe der Schilderung, was er getan hat, ihn aufzunehmen, deutlich weniger verwerflich ist. Ich halte das für nachvollziehbar, daß dies ein Akt absoluter Verzweiflung gewesen sein könnte. Nur rechtfertigt wirklich, das eine das andere.

Ich bin dann schon Fan des Gewaltmonopols.
21.04.2018 01:17 •

T
Ich stimme dir in vielen Punkten zu. Allerdings handelt es sich nach der Schilderung nicht um ein Pseudo-Geständnis, was auch immer das sein soll, sondern darum, dass er wohl den Tatvorwurf einräumte. Was die StPO angeht, so kann jeder nachlesen. Es gibt hierzu verschiedene Rechtsauffassungen. Sollte die Geschichte wahr sein, wird es einen Prozess geben und darüber wird berichtet. Aber auch für mich geht es letztlich nicht um die Frage, ob es wahr ist, wobei ich keinen Zweifel daran habe, denn es ist so absurd, dass jeder sofort Zweifel anmeldet und mir sind Menschen persönlich bekannt, die jahrelange Doppelleben führten und ihr komplettes Umfeld täuschten.

Das Gewaltmonopol wurde von der TE zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, Gewalt hat in diesem Fall ausschließlich der Mann verübt. Sie geht den Weg, den man in einem Rechtsstaat geht und wie die Staatsanwaltschaft das Band würdigt, wissen wir beide nicht. Ich kann dir nur eines sagen: Wenn ein Mann mir so etwas angetan hätte, ich würde vermutlich nicht auf den Rechtsstaat vertrauen. Es ärgert mich maßlos, wie hier mit opfern umgegangen wird.
21.04.2018 01:34 •

E-Claire
Zitat von Tinba16:Das Gewaltmonopol wurde von der TE zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, Gewalt hat in diesem Fall ausschließlich der Mann verübt. Sie geht den Weg, den man in einem Rechtsstaat geht und wie die Staatsanwaltschaft das Band würdigt, wissen wir beide nicht.


Aber genau, da stimmt es eben nicht. Ein Gespräch ohne richterliche Ermächtigung aufzuzeichnen, kann nicht im Strafprozess verwandt werden, weil es eben das Gewaltmonopol durchbrechen würde. Es war nicht an ihr, das zu tun. Womöglich lässt das Ermittlungsmaßnahmen zu, aber das Gespräch im Strafprozess zu verwenden, ist mE nicht möglich.

Wenn er sie beim Beischlaf gefilmt hätte und es hinterher anderen zeigt, fändest Du das ok?

Ja, ihr wurde Gewalt angetan, aber deshalb kann sie außerhalb der gesetzlich normierten Ausnahmen nicht im Gegenzug hingehen und seine Grundrechte einschränken.

Das wäre Faustrecht und genau davon bin ich kein Fan.
21.04.2018 01:43 •

T
Selbstverständlich dürfte ihr bewusst sein, dass sie sich strafbar gemacht hat. Auch darauf hat ihr Anwalt wohl verwiesen, der offensichtlich über die Sache voll informiert ist, insofern gehe ich von einer Nebenklage aus. Wenn wir hier schon einen juristischen Exkurs machen, solltest du auch wissen, dass das, was der Typ gemacht hat, ein Offizialdelikt ist und das, was sie mit dem Band gemacht hat, ein Antragsdelikt ist. Offensichtlich beabsichtigt die Staatsanwaltschaft nicht, sie strafrechtlich zu verfolgen deswegen, sonst hätte sie längst Post bekommen bzw. ihr Anwalt. Der mutmaßliche Täter könnte sie also noch deswegen anzeigen, allerdings hatte er dafür ab Kenntnis der Aufnahme nur drei Monate Zeit und die dürften inzwischen vorbei sein, wenn man von Januar ausgeht. Was den Rest deiner Ausführungen angeht: Ohne Frage gelten sämtliche Rechte dieses Landes auch für Täter, sie gelten aber auch und das vergessen viele, für Opfer. Völlig egal, wieso sie von ihm schwanger wurde, selbst wenn sie ihn belogen hätte, sie nehme die Pille und wollte in Wirklichkeit ein Kind, so hätte er spätestens nach der ersten Schwangerschaft sein Hirn einschalten müssen. Selbst wenn man also dieser Frau nur das schlechteste an Motiven unterstellt, so bleibt es dabei, dass dieser Mann einen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall bzw. versuchten Abbruch und gefährliche Körperverletzung begangen hat und das dafür gibt es keine Rechtfertigung. Hören wir doch bitte endlich auf, Opfer zu Tätern machen zu wollen.
21.04.2018 01:44 •

E-Claire
Zitat von Tinba16:Selbstverständlich dürfte ihr bewusst sein, dass sie sich strafbar gemacht hat. Auch darauf hat ihr Anwalt wohl verwiesen, der offensichtlich über die Sache voll informiert ist, insofern gehe ich von einer Nebenklage aus. Wenn wir hier schon einen juristischen Exkurs machen, solltest du auch wissen, dass das, was der Typ gemacht hat, ein Offizialdelikt ist und das, was sie mit dem Band gemacht hat, ein Antragsdelikt ist. Offensichtlich beabsichtigt die Staatsanwaltschaft nicht, sie strafrechtlich zu verfolgen deswegen, sonst hätte sie längst Post bekommen bzw. ihr Anwalt. Der mutmaßliche Täter könnte sie also noch deswegen anzeigen, allerdings hatte er dafür ab Kenntnis der Aufnahme nur drei Monate Zeit und die dürften inzwischen vorbei sein, wenn man von Januar ausgeht. Was den Rest deiner Ausführungen angeht: Ohne Frage gelten sämtliche Rechte dieses Landes auch für Täter, sie gelten aber auch und das vergessen viele, für Opfer. Völlig egal, wieso sie von ihm schwanger wurde, selbst wenn sie ihn belogen hätte, sie nehme die Pille und wollte in Wirklichkeit ein Kind, so hätte er spätestens nach der ersten Schwangerschaft sein Hirn einschalten müssen. Selbst wenn man also dieser Frau nur das schlechteste an Motiven unterstellt, so bleibt es dabei, dass dieser Mann einen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall bzw. versuchten Abbruch und gefährliche Körperverletzung begangen hat und das dafür gibt es keine Rechtfertigung. Hören wir doch bitte endlich auf, Opfer zu Tätern machen zu wollen.


Wenn Du nicht die TE ist, ist das alles Spekulation.
Daher nicht sachdienlich.

Ich wünsch Dir nen schönen Abend.

Edit: bei deinen spannenden Ausführungen zum Recht, hätte ich erwartet, daß Du den Täter nicht als solchen bezeichnest, so lange nicht ein rechtsgültiges Urteil ergangen ist.
Beschuldiget und so.
just saying.
21.04.2018 01:47 •

T
Falsch, deine Ausführungen sind Spekulation. Meine orientieren sich an den mitgeteilten Schilderungen bzw. sich aus den zeitlich gemachten Angaben. Man nennt das schlicht mitdenken.

Dir eine gute Nacht.
21.04.2018 01:49 •

E-Claire
Zitat von Tinba16:Meine orientieren sich an den mitgeteilten Schilderungen


Da Du scheinbar über deutlich mehr Hintergrundinformation verfügst, als aus diesem Thread zu entnehmen, an dieser Stelle noch mal zur Weiterleitung, ich wünsche Mutter und Kind (ins wegen der MS) alles Gute.
21.04.2018 01:53 •

T
Zitat von E-Claire:
Da Du scheinbar über deutlich mehr Hintergrundinformation verfügst, als aus diesem Thread zu entnehmen, an dieser Stelle noch mal zur Weiterleitung, ich wünsche Mutter und Kind (ins wegen der MS) alles Gute.


Grundsätzlich bin ich in der Lage, die Nachrichtfunktion zu nutzen, das stimmt.

Ich erwähnte bereits, dass ich dir in vielen Punkten zustimme. Was deine Ausführungen zum Band angeht, so sehe ich das eben anders und die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch. Vertrauen wir doch einfach auf die Judiktive, ich tue das und ja, selbstverständlich wünsche ich der Mutter und dem Kind alles Glück auch wegen der MS. Dem Typen wünsche ich, dass er Verantwortung übernimmt, dann erübrigt sich auch das Band, wenn er zur Vorladung erscheint und ehrlich ist. Und persönlich wünsche ich so jemandem, der Doppelleben führt dass alle erfahren, was er getan hat und ihm die Maske vom Gesicht gerissen wird.
21.04.2018 01:59 •

I
Zitat von E-Claire:Wenn Du nicht die TE ist, ist das alles Spekulation.
Daher nicht sachdienlich.


Hier ist eh nix sachdienlich, nur hypothetisch.
IP von TE und Tinba16 sind identisch.
Sorry, hab' gerad' keinen Nerv auf login.
Gn8
21.04.2018 03:03 •
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T
Zitat von Idefixx:
Hier ist eh nix sachdienlich, nur hypothetisch.
IP von TE und Tinba16 sind identisch.
Sorry, hab' gerad' keinen Nerv auf login.
Gn8



Herrlich! Die IP von mir und vielen Menschen sind identisch.
21.04.2018 03:07 •

T
Zitat von Idefixx:
Hier ist eh nix sachdienlich, nur hypothetisch.
IP von TE und Tinba16 sind identisch.
Sorry, hab' gerad' keinen Nerv auf login.
Gn8


Die IP von TE und LonelyXmas sind identisch.

Gn8
21.04.2018 03:10 •

F
gut.....Pille nicht gewirkt, Kond. abgerutscht....unglaublich, was sich hier für ein Pöbel sammelt. Deutschland ist echt am Ende und schafft sich selbst ab.
21.04.2018 04:03 •

I
Zitat von Saerching aka Tinba16:Die IP von mir und vielen Menschen sind identisch.


Nö.

Zitat von Saerching aka Tinba16:Die IP von TE und LonelyXmas sind identisch.


Nö.
21.04.2018 04:34 •
A
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