K
Klinky
Gast
Scheol,
meine Aussage ist korrekt.
Für Reha bedarf es eines Antrages mit Befundbericht des Hausarztes (oder Facharzt) bei der Rentenversicherungsanstalt.
Für Akutbehandlung in der Klinik bedarf es einer Überweisung.
Der Gesetzgeber sagt , das alle Leistungen Vorort ausgeschöpft sein müssen, um das der RV Träger überhaupt dafür zuständig sein würde.
Nein, nicht in der Psychosomatik. - man muß keine Psychotherapie gemacht haben. Es muß nur begründet werden, warum einer ambulante Behandlung nicht ausreicht.
(Wer machte denn bitte z.B. bei Burn-out ne Therapie zuvor?)
Die TE kann sich "im Internet" bei den Rentenversicherungsanstalten oder auf den Websides der Reha-Einrichtungen informieren.
meine Aussage ist korrekt.
Für Reha bedarf es eines Antrages mit Befundbericht des Hausarztes (oder Facharzt) bei der Rentenversicherungsanstalt.
Für Akutbehandlung in der Klinik bedarf es einer Überweisung.
Der Gesetzgeber sagt , das alle Leistungen Vorort ausgeschöpft sein müssen, um das der RV Träger überhaupt dafür zuständig sein würde.
Nein, nicht in der Psychosomatik. - man muß keine Psychotherapie gemacht haben. Es muß nur begründet werden, warum einer ambulante Behandlung nicht ausreicht.
(Wer machte denn bitte z.B. bei Burn-out ne Therapie zuvor?)
Die TE kann sich "im Internet" bei den Rentenversicherungsanstalten oder auf den Websides der Reha-Einrichtungen informieren.
